• |bj|
    Dabei seit: 1331251200000
    Beiträge: 8
    geschrieben 1331331515000

    Hallo,

     

    vor nicht ganz zwei stunden habe ich eine 4 Tagesreise (für rund 600eu) nach london gebucht. die reise sollte ein geschenk werden :/. soweit schön und gut nur habe ich mich blöderweise bei dem reisedatum um genau ein monat vertan. meinen irrtum habe ich auch sofort bemerkt, nachdem ich den buchungsauftrag per email bekommen habe.

    daraufhin habe ich gleich beim veranstalter angerufen und auch eine email geschrieben, wo ich mein problem schilderte. man sagte mir, dass eine sofortige stornierung nicht möglich sei, da schon alles "durchgebucht" wäre, aber es werde geschaut ob sich die reise nicht auf mein wunschdatum umbuchen ließe. dann war ich erst mal beruhigt und habe das gespräch beendet.

    ca.1 stunde später bekomme ich die Reisebestätigung (zum falschen termin) und eine weitere mail:

     

    hier mal ein ausschnitt:

     

    "Leider können wir Ihnen das kein Umbuchungsangebot unterbreiten. Das von Ihnen gebuchte Hotel XXX ist zum angefragten Zeitraum nicht mehr verfügbar. Das derzeitige Hotel ist leider nicht erstattbar. Damit ist jegliche Umbuchung sehr kostenintensiv. Die Umbuchung der Flüge (Ohne Hotel) ist derzeit zu einer Gebühr in Höhe von 453 EUR, zzgl. zum bereits gezahlten Reisepreis.

    Gern können Sie uns ein Hotel nennen, welches wir für den Zeitraum prüfen dürfen und Sie erhalten ein komplettes Umbuchungsangebot, inkl. Hoteländerungskosten."

    ich war erstmal ziemlich geschockt und habe dort wieder angerufen. tatsächlich müsste ich jetzt den neuen flug + 453 umbuchung + kosten für das neue hotel tragen. als letzte möglichkeit wurde mir die stornierung angeboten. dann würde ich allerdings auf 60% der reisekosten sitzenbleiben. ich komme mir gerade ziemlich abgezockt vor, schliesslich war das alles nur ein blöder tippfehler, den ich gleich nach abschicken der buchung per telefon und email klären wollte.

     

    meint ihr ein anwalt könnte hier helfen? das geschenk kann ich jetzt jedenfalls haken :(

     

    gruß,

    bj

     

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
    Beiträge: 53003
    gesperrt
    geschrieben 1331369439000

    ...Du hast mit dem abschicken der Buchungsanfrage die AGB des Veranstalters akzeptiert. In dieser sind die Storno-/Umbuchungsbedingungen entsprechend niedergeschrieben.

    Fazit: Stornokosten sind auch in dieser Höhe rechtmäßig und Du hast sie zutragen... ;)

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1331370563000

    Hi, 

     

    während bei manchen / vielen RV eine Umbuchung bis zum 31. Tag vor Reiseantritt für ca. 50 € / Person möglich ist, gibt es auch RV, die eine Umbuchung nur zum Tarif einer Stornierung durchführen - was schon recht teuer werden kann.

    Das ist - wie curi schon schrieb - in den AGB nachzulesen und wurde von dir durch Anklicken akzeptiert. 

    Die Sache ist ärgerlich, richtig. Nur kannst du in diesem speziellen Fall nicht dem RV die Schuld geben und von "*******" reden, da dir die Bedingungen des Vertrages in schriftlicher Form vorlagen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • |bj|
    Dabei seit: 1331251200000
    Beiträge: 8
    geschrieben 1331374862000

    vielen dank für die antworten. mittlerweile habe ich mich mit meiner rechtsschutz in verbindung gesetzt. ja ich habe die agb bestätigt, jedoch war man dort der meinung, dass die vom RV angesetzten 60% unangemessen hoch seien. schliesslich ist die reise noch ca 50 tage hin und london ist ein beliebtes ziel. also wird der RV meine stornierte reise leicht an den mann bringen können. die für ihn entstanden aufwendungen rechtfertigen keine 60% stornogebühren. agb hin oder her.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1331376380000

    Das würde ich so auch sehen, AGB sind durchaus anfechtbar.

    Bei einer Frist von 50 Tagen ist der Wiederverkauf der Reise gut möglich, 60% Stornokosten daher unangemessen hoch.

    Es gibt auch bereits gerichtliche Entscheidungen in dieser Richtung.

    Nichts destotrotz wird eine Stornogebühr verlangt werden, und 25% für nix sind auch kein Pappenstil. Mein Rat wäre, mit dem Vermittler ein weniger teures Umbuchungsangebot zu verhandeln. Stellt dieser nämlich auf stur, musst du die 60% erstmal latzen und ungeachtet des Ausgangs wird eine gerichtliche Auseinandersetzung mindestens ein Jahr dauern.

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • carsten79
    Dabei seit: 1159747200000
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    geschrieben 1331391460000

    Ich finde es immer wieder lustig... oder eher traurig?

     

    Leute buchen "mal eben schnell" im Internet eine Reise. So schnell, dass sie keine Zeit haben, die Daten vor dem finalen Klick, der zur Buchung führt, noch einmal zu überprüfen. Die AGB, welche dir jetzt so unverhältnismässig vorkommen, hast du dir natürlich vor der Buchung durchgelesen, stimmt´s?

    Der Veranstalter gibt sich sogar Mühe und bietet seine Hilfe an.

     

    Und dann kommt der Schrei nach "*******" und Rechtsschutzversicherung. :shock1:

  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
    Beiträge: 407
    geschrieben 1331393138000

    @ bj

     

    Ich muss Carsten79 recht geben ...

    Reisen sollte man nicht "einfach mal schnell" buchen, sondern genau hinsehen, was man bucht...

    Dass ein Reiseveranstalter eine nachträgliche Änderung nicht akzeptiert, kann zweierlei Gründe haben:

    1. Aus Prinzip. Stell Dir mal vor, jeder könnte nach Buchung nach Belieben umbuchen/stornieren ... wenn das ginge, würde das häufig genutzt werden (nicht nur bei Fehlern wie bei dir, sondern z.B. von vielen, wenn sie auf ein besseres Angebot stoßen) ... der Arbeitsaufwand wäre für den RV nicht zu bewältigen, denn das, was er pro Reise verdient, ist sehr knapp bemessen.

    2. Weil er gar nicht kann, weil ihm tatsächliche Kosten entstanden sind. Wenn direkt nach Deiner Buchung das Flugticket ausgestellt wurde, muss der RV das an die Airline bezahlen und kann es nicht ändern oder weiterverkaufen.

     

    Ob die Rücktrittskosten zu hoch sind oder nicht, kann nur ein Gericht entscheiden. Diese 25 % bis 31 Tage vor Reisebeginn werden zwar immer wieder gerne angeführt, sind aber ein Wunschtraum von Verbraucherschützern. Denn der RV hat das Flugzeug ja nicht im Vollcharter und kann Deinen Platz also nicht weiterverkaufen. Er storniert ihn bei der Airline und bekommt bei Sondertarifen nur die Steuern zurück. Klar, die Airline kann Deinen Platz weiterverkaufen. Und das ist höchst unfair. Aber der RV kann es nicht und hat also die Kosten zu tragen, die er dann von Dir verlangt.

    Der Ausgang eines Prozesses, in dem man die Höhe der Stornokosten als sittenwidrig anfechtet, obwohl man die AGBs akzeptiert hat, ist höchst ungewiss und ohne Rechtsschutzversicherung würde ich das nicht wagen.

    Und selbst wenn Du erreichst, dass der Richter sagt, 60 % als Pauschale sind unangemesen hoch und können nicht pauschal ohne Nachweis verlangt werden, kann der RV dann stattdessen die tatsächlichen Stornokosten für Deinen Fall verlangen, wenn er sie nachweist. Und die können, wenn er die entsprechenden Airline- und Hotelrechnungen vorlegt, theoretisch sogar höher sein.

    Aber wenn Deine Versicherung das Risiko tragen will, why not... halt uns auf dem laufenden, das ist immer sehr spannend, was im Einzelfall rauskommt ...

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • omali
    Dabei seit: 1243814400000
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    geschrieben 1331395955000

    Punkt 1 kann ich ja noch nachvollziehen, gewisse Regeln müssen eingehalten werden.

     

    Punkt 2 jedoch stimmt mich nachdenklich.

    Wird das Flugticket wirklich direkt nach der Buchung ausgestellt, obwohl im konkreten Fall noch 50 Tage, in manch anderen Fällen viele Monate bis zum Start vergehen?

     

    Irgendwie kann ich nicht so recht nachvollziehen, dass manchen RV´s nur annähernd solch hohe Unkosten entstehen, wie sie die in ihren AGB`s als Stornokosten festlegen.

    Selbst bei den X-lern klafft die Höhe der Stornokosten weit auseinander.

    Haben die nicht in etwa die gleichen Unkosten? Warum dann so enorm unterschiedliche Stornobedingungen?

    Da man als Kunde definitiv nicht das Gegenteil beweisen kann (wurde an anderer Stelle ja schon diskutiert), steht man auf verlorenem Posten. 

    Insofern wäre es schon richtig, dass generell bezüglich der Stornokosten in den AGB

    mal etwas mehr Klarheit geschaffen wird.

     

    Ich will damit keinesfalls das teilweise ziemlich oberflächliche Buchungsverhalten mancher Reisenden unterstützen.

    Da ich durch das HC-Forum immer aktuell über die möglichen Tücken beim Buchen einer Reise "aufgeklärt" bin, achte ich sehr genau auf alle  Einzelheiten.

    Grundsätzlich werden zuerst die AGB studiert, danach kommt nicht selten das vermeintlich tolle Angebot für mich nicht mehr in Frage!

  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
    Beiträge: 407
    geschrieben 1331397588000

    @ omali

    Ich habe lange bei verschiedenen Reiseveranstaltern gearbeitet und ich kann Dir verlässlich sagen, dass es GANZ UNTERSCHIEDLICH ist, welche Kosten den RVs im Einzelfall entstehen.

    Hotels: Manche Hotels verlangen ab 30 Tage vorher 100 % Stornokosten, manche verlangen schon ab der Buchung 25 %, manche nehmen 50 % Stornokosten 60 Tage vorher ... und manche verlangen gar nichts bei Stornos bis 2 Tage vor Anreise. Manche verlangen Vorkasse mehrere Wochen vor Reisebeginn, manche schicken ihre Rechnungen erst nach Monaten...

     

    Airlines:

    Wenn ein RV der Airline ein festes Kontingent an Sitzplätzen abnimmt, hat er im Einzelfall gar keine Stornokosten, sondern kann den Platz weiterverkaufen. Stornokosten entstehen erst, wenn ein Platz gar nicht (mehr) verkauft werden kann. Das Kontingente abgenommen werden, kommt aber immer seltener vor. Am ehesten noch bei wöchentlichen Belegungswechsel in der Hauptsaison am Mittelmeer. Oder bei Sondergruppen.

    Wenn ein RV einzelne Plätze bei einer Airline einkauft, ist es ganz unterschiedlich, was vereinbart ist.

    Bei manchen Airlines/Tarifen brauchen die Tickets erst 1 Monat o.ä. vor Reisebeginn ausgestellt werden, vorher entstehen dem RV keine Kosten.

    Bei manchen Airlines/Tarifen muss der RV in der Tat das Ticket sofort ausstellen und bezahlen und kann es nicht erstatten lassen (bis auf die Steuern). Das ist häufig bei Xlern der Fall, die tagesaktuelle Preise nehmen und die Tickets sofort ausstellen und bezahlen müssen. Das erklärt deren hohe Anzahlungen und rigide Stornobedingungen. 

    Und wenn ich Airlines/Tarife schreibe, meine ich damit, dass auch bei der gleichen Airline für den Veranstalter verschiedene Bedingungen gelten können, je nachdem, in welcher Buchungsklasse er (bzw. sein Buchungscomputer, bei Xlern geht das vollautomatisch)freie Plätze findet für das Wunschreisedatum seiner Kunden.

    Off Topic: Bei meinen früheren Arbeitgebern haben wir uns über manche Stornos sehr gefreut, wenn wir lt. AGB die Pauschalen berechnet haben und selbst überhaupt keine Kosten hatten. Über andere Stornos haben wir uns mächtig geärgert, weil wir da draufgezahlt haben.

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • omali
    Dabei seit: 1243814400000
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    geschrieben 1331398793000

    @Sunshine

     

    Vielen Dank für die ausführliche Erklärung.

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