• |bj|
    Dabei seit: 1331251200000
    Beiträge: 8
    geschrieben 1331402382000

    Um es nochmal klarzustellen. ja ich fühle mich agbezockt. immer noch. nicht WEIL so hohe stornogebühren anfallen, sondern wie das ganze agbelaufen ist. ich habe ja ca 20 minuten nach meiner fehlbuchung beim veranstalter angerufen, eine mail geschickt und wollte direkt am telefon stornieren. dort wurde ich vertröstet, dass meine mail noch nicht agbearbeitet worden sei und wenn die dame meine mail abarbeitet, wird sie sich bei mir per mail melden. es ließe sich sicher eine lösung für mein problem finden.

    ich denke also, dass zu dem zeitpunkt meines anrufes der RV die reise noch gar nicht bearbeitet, ergo die buchung weiter an die airline und das hotel geleitet hat. man hätte vll. also meine fehlbuchung aus dem system löschen können. oder werden alle buchungen just in dem moment, indem der kunde sie abschickt, direkt an das hotel und die airline weitergeleitet ohne dass der RV seinen "segen" gibt?

  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
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    geschrieben 1331404443000

    Es gibt tatsächlich Reiseveranstalter, bei denen alles "vollautomatisch" läuft, d.h. wenn der Kunde online bucht, bucht der Kollege Computer beim RV zeitgleich Flüge und Hotels fest und es werden zeitgleich die Tickets ausgestellt. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Kunde die Flüge auch zum gebuchten Tarif bekommt. Würde erst Stunden später ein Mensch drüberschauen und die Buchung dann erst bei der Airline vornehmen, würde es häufiger vorkommen, dass es den vom Kunden gebuchten Platz nicht mehr oder nur zu einem höheren Preis gibt, und das gäbe dann ja auch nichts als Ärger ...

     

    Wie das bei deinem RV ist, weiß ich nicht, aber bei 60 % Stornokosten so frühzeitig ist es sicher ein Xler und die Xler arbeiten meist vollautomatisch. Die größeren Xler haben eine 6stellige Teilnehmerzahl pro Jahr und jeder Gast hat was individuell zusammengestelltes (Dynamic Packaging), das schaffen die nur automatisch.

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1331405362000

    @Sunshine

    Ich schrieb es bereits zu Anfang des Threads: Es muss ein X-ler sein, denn bei einem anderen RV hätte die / der TO für ca. 50 € / Person umbuchen können, wäre vllt. sogar aufgrund der viel zitierten Kulanz ohne zusätzliche Zahlung aus der Sache rausgekommen.

     

     

    @bj

    Demzufolge: Lies dir noch einmal das Posting von vonschmeling durch und versuche

    es.   ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
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    geschrieben 1331406116000

    @ Kourion

    Stimmt ... :D

    Manche (wie anscheinend der TO) scheinen (noch) nicht zu wissen, wie Xler arbeiten, und vermuten da noch lauter fleissige Menschen dahinter, die die Buchungen vornehmen ... 

     

    Das wird ja in den Fachzeitschriften laufend von den Bossen der großen traditionellen RV kritisiert, dass eigentlich jeder (entsprechendes Kapital vorausgesetzt) einen Xler gründen kann, wenn ihm jemand die passende Software installiert (das ist jetzt etwas arg überspitzt ausgedrückt...).

     

    Aber böse gesagt, wenn niemand bei den Xlern buchen würde, könnten die wieder zu machen ... aber die Umsätze der Xler steigen rapide an ... weil die Reisenden die Flexibilität (bei der Auswahl vor der Buchung) und die günstigen Preise wollen ...

    Aber es gibt halt keine Vorteile ohne Nachteile ... Hätte der TO bei einem klassischen Veranstalter gebucht oder Flug und Hotel einzeln im Reisebüro, wäre ein solcher Fehler, wenn er so schnell (= am gleichen Tag!) bemerkt wird, meistens kostenlos oder gegen eine kleine Bearbeitungsgebühr wegen des Zeitaufwands behebbar ...

    Ein Reisebüro kann z.B. JEDES non-refundable Ticket, dass es über spezielle Reisebürobuchungssysteme (z.B. Amadeus) gebucht hat, am gleichen Tag kostenfrei wieder rausnehmen.

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58806
    geschrieben 1331410523000

    Richtig, @sunshine, d´accord @carsten ... und falsch @bj:

    "Abgezockt" könntest du dich finden, wenn ein hämisch grinsender Sachbearbeiter deine Buchung weiterleiten würde, der wohl weiß, dass du bereits fernmündlich deinen Irrtum bekanntgemacht hast, um dich bewusst in die Bredouille zu bringen. 

    Bei einer Buchung im Internet hast du eine besondere Sorgfaltspflicht, die meisten Masken fragen wiederholt, ob man die Buchung "so bestätigen" möchte, es wäre also einigermaßen unfair, den schwarzen Peter dem Vermittler/Veranstalter zuschieben zu wollen.

    Auch deshalb wiederhole ich meinen Rat, es mit einer außergerichtlichen Einigung zu versuchen. Andernfalls brauchst du einen langen Atem und der Ausgang der Sache ist - wie @sunshine schon schrieb - ungewiss.

    Verbuch dich mal bei einem Bahn- oder Flugticket ... macht wahrlich auch keinen Spaß und da moppert auch keiner bezüglich "*******", sondern beißt sich still ein Monogramm in den Allerwertesten ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • |bj|
    Dabei seit: 1331251200000
    Beiträge: 8
    geschrieben 1331412027000

    @vonschmeling sagte:

    Richtig, @sunshine, d´accord @carsten ... und falsch @bj:

    "Abgezockt" könntest du dich finden, wenn ein hämisch grinsender Sachbearbeiter deine Buchung weiterleiten würde, der wohl weiß, dass du bereits fernmündlich deinen Irrtum bekanntgemacht hast, um dich bewusst in die Bredouille zu bringen. 

    Bei einer Buchung im Internet hast du eine besondere Sorgfaltspflicht, die meisten Masken fragen wiederholt, ob man die Buchung "so bestätigen" möchte, es wäre also einigermaßen unfair, den schwarzen Peter dem Vermittler/Veranstalter zuschieben zu wollen.

     

     

    aber genau darum geht es mir. ich weiß nicht ob du mich richtig verstanden hast. daher nochmal: sofortnach meiner buchung habe ich die automatische buchungsbestätigung bekommen. hier habe ich festgestellt, dass mir ein fehler unterlaufen ist. ich habe beim RV angerufen und wurde vertröstet, dass man mal schaut wegen ner umbuchung. auf meinen stornierungswunsch wurde nicht eingegangen. erst ca eine stunde später bekam ich die reisebestätigung mit einem angebot der reiseumbuchung (siehe in meinem ersten beitrag). daraufhin habe ich nochmal angerufen und mir wurde gesgagt, dass alles gebucht sei und eine stornierung nur noch zu 60% gebühren möglich sei. das ist ja der grund warum ich mich abgezockt fühle. sehr gern würde ich mich aussergerichtlich einigen aber bisher stellt sich der RV stur. mir gehts nicht darum jemanden den schwarzen peter zuzuschieben und mich von aller schuld freizusprechen, aber ich würde schon gern wissen wofür ich eigenltich nun die 372€ zahlen soll. deshalb habe um eine aufschlüsselung der rücktrittskosten gebeten.

     

    es ist für mich das erste mal, dass ich meine rechtsschutz in anspruch nehme. das geld ist mir mittlerweile fast egal. es geht mir nur noch ums prinzip.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1331412990000

    @bj

    Ich habe das in jedem Detail verstanden, hätte allein die Wortwahl "Umbuchung" schon ein Hinweis für dich sein können, dass gebucht nun mal eben gebucht ist, ergo jenseits des Einflusses deines Gesprächspartners und somit eine Lösung in Gottes Namen erst nach der Buchung zu suchen sei.

    Das ist der Lauf der Dinge, kein mutwilliges "Ich buch trotzdem, obwohl Kunde schon gar nicht mehr will!", impliziert im Ausdruck "*******".

    Nun ist es aber weniger die Wortwahl, die hier problematisch ist, als vielmehr die Findung für dich tragbarer Alternativen.

    Liest du die sehr detaillierten Beschreibungen der Arbeitsweise solcher Baustein-Anbieter, sollte der Bedarf zur Risikominimierung erklärt sein. Unter diesem Aspekt wird ggf. auch ein Gericht den Vorgang bewerten, die gütliche Einigung mit dem Vermittler/Veranstalter ist damit die am wenigsten anstrengende Alternative für dich - würde ich sagen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • |bj|
    Dabei seit: 1331251200000
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    geschrieben 1331413431000

    @vonschmeling sagte:

     Unter diesem Aspekt wird ggf. auch ein Gericht den Vorgang bewerten, die gütliche Einigung mit dem Vermittler/Veranstalter ist damit die am wenigsten anstrengende Alternative für dich - würde ich sagen.

     

     

    das wäre auch in meinem sinne. mein angebot von 20% wurde ignoriert. daher habe ich wenig hoffnung. erstmal abwarten was der anwalt am montag dazu sagt. euch allen schonmal vielen dank für die anregungen und ganz besonders schmeling und sunshine durch die ich auch mal die sichtweise eines RVs kennenlernen konnte. hätte man mir das am telefon genau so nachvollziehbar und detailiert erklärt, wäre die sache unter einem anderen stern gestartet ;)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1331414194000

    @bj

    Die Höhe der Stornokosten kann nicht Bestandteil der direkten Verhandlungen sein (wie schon erwähnt müsste über die Rechtmäßigkeit von den AGB abweichender Regelungen gerichtlich entschieden werden), anzustreben ist vielmehr ein zu deiner gewünschten Reisezeit möglichst aufpreisarmes Alternativangebot.

    Im Übrigen ist es einigermaßen sinnlos, solch eine Angelegenheit via Email verhandeln zu wollen, denn deine Nachrichten landen u.U. auf dem Gretchentisch, von dem sie direkt entsorgt werden in der Gewissheit, dass sich "früh genug" anderweitig ein Handlungsbedarf ergibt.

    :?

    Am besten suchst du aktiv die Angebote zur gewünschten Reisezeit durch und unterbreitest den konkreten Änderungsvorschlag fernmündlich.

     

    Letztlich solltest du keine Skrupel haben, den Veranstalter (nicht den Vermittler!) hier namentlich zu benennen - das kann deinem Anliegen nicht schaden!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • |bj|
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    geschrieben 1331415358000

    nun denn: der veranstalter ist urlaubstours indi.

     

    hm das problem ist, dass doch schon das erste umbuchungsangebot für mich inakzeptabel war. hier nochmal ein ausschnitt:

    "Das derzeitige Hotel ist leider nicht erstattbar. Damit ist jegliche Umbuchung sehr kostenintensiv. Die Umbuchung der Flüge (Ohne Hotel) ist derzeit zu einer Gebühr in Höhe von 453 EUR, zzgl. zum bereits gezahlten Reisepreis."

     

    im klartext hieße das also 453euro für das umbuchen der flüge. + 609euro (bereits gezahlter reisepreis). dann müsste ich auch noch ein neues hotel suchen und das auch noch bezahlen. alles in allem würde mich die reise locker das doppelte kosten, wenn ich mich nicht irre. ich weiss ja nicht was man im reise-biz als kulanz versteht, aber für mich sieht es nicht danach aus.

     

    auf meine frage, ob es noch eine andere alternative gäbe, wurde nur gesagt, dass ich probieren könnte zwei andere personen zu finden, die die reise antreten und eine namensänderung beantragen. kein vorschlag für einen späteren reisezeitpunkt, keine gutschrift für die nächste reise. nichts. nur ein symbolisches schulternzucken.

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