Hi,
leider bringst du da einiges durcheinander.
@Medelon sagte:
Vielleicht sollte man es dem Kunden überlassen, was er will. Bietet man ihm gegen Entgelt einen festen Flieger an, kann er entscheiden ob er will oder nicht bzw. ob es ihm das wert ist.
Es ist dem Kunden überlassen! Er kann eine Pauschalreise ohne garantierte Flugzeiten buchen, oder er kann individuell einzeln buchen und hat dann weitestgehend garantierte Flugzeiten.
@Medelon sagte:
Leider ist es heute ja rechtens, dass der RV einen umbucht - sei es auf einen anderen Flieger oder auf einen anderen Flughafen.
Eine Umbuchung auf einen anderen Flieger nur am selben Anreisetag ist rechtens, eine Umbuchung auf einen anderen Abflughafen nicht! (Streng genommen handelt es sich bei der "Umbuchung" auf eine andere Abflugzeit am selben Tag noch nicht einmal wirklich um eine Umbuchung, da die Zeiten lediglich eine unverbindliche Servicemitteilung sind).
@Medelon sagte:
Warum die Gesetzgebung bzw. die Gerichte im Falle der RV's dies alles so zulässen - keine Ahnung.
Weil eben gar keine Änderung im juristischen Sinne vorliegt, da keine feste Abreiseuhrzeit gebucht wird! Liess doch mal das Schnitzel-Beispiel zwei Seiten weiter vorne ganz unten. Es wird bei der Pauschalreise nur und ausschliesslich der An- und Rückreisetag verbindlich gebucht, nicht die genauen Abreisezeiten an diesen Tagen!
Gruß,
soedergren