• Lantana
    Dabei seit: 1155168000000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1155666768000

    Hallo,

    leider habe ich im Forum kein ähnliches Problem gefunden und frage nun selber mal nach.

    Im Januar haben wir unseren Urlaub für August gebucht. Eigentlich wollten wir an einem Montag fliegen aber die Dame vom Reisebüro sagte uns, daß der Abflug erst um 20 Uhr wäre. Und bei guten 2 Stunden Flug, Koffer einsammeln, 90 Minuten Bustransfer und Check-In kämen wir mitten in der Nacht an und könnten nur noch "ins Bett fallen".

    Für 120 € Aufpreis bestünde auch die Möglichkeit am Sonntag zu fliegen, da wäre der Abflug schon um 11.55 Uhr. Da wir 2 Kinder haben nahmen wir das Angebot an und verschoben unseren Urlaub um einen Tag (bei Schichtdienst nicht so einfach).

    Nun kamen, natürlich kommentarlos, die Reiseunterlagen und siehe da, der Abflug ist nun um 18.20 Uhr. Auf Nachfrage beim Reisebüro teilte man uns mit, daß die Flugzeiten unverbindlich sind und man uns nur anbieten könne, evtl. kostenlos, zu stornieren. Aber wer will das schon?

    Wir fragten auch noch beim Reiseveranstalter nach wofür wir denn den Aufpreis bezahlen mußten wo doch die Leistungen nicht besser sind. Es kam nur ein Hinweis, daß die Flugzeiten unv.... (ich kann es nicht mehr hören) und wir schließlich am beliebteren Sonntag fliegen. Außerdem ist die Fluggesellschaft nun Air Berlin statt LTU (sind die teuerer?).

    Es kann doch nicht sein, daß der Aufpreis verbindlich ist, dafür aber keinerlei Vorteil entsteht. Kann man denn da gar nichts machen?

    Viele Grüße von Lantana.

  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    gesperrt
    geschrieben 1155669731000

    Die Flugzeiten sind nun mal unverbindlich! :D

    Dafür fliegt Ihr eben am Sonntag, Wochendflüge sind meist teurer!

    Schönen Urlaub!

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • Ande.64
    Dabei seit: 1151280000000
    Beiträge: 26
    geschrieben 1155672849000

    Das ist ja eine Frechheit! Ich kann gut verstehen, dass ihr euch ärgert. :shock1:

    Wofür zahlt man den 120 Euro, wenn die Flugzeiten doch unverbindlich sind? Das würde mich ja wirklich mal interessieren, ob dieses Vorgehen rechtens ist! :question:

    Ich wünsche euch trotzdem einen schönen Urlaub!

    Andrea

  • emdebo
    Dabei seit: 1093392000000
    Beiträge: 902
    geschrieben 1155673999000

    Keinerlei Vorteil? Doch, vermutlich aber nur beim Reiseveranstalter:

    Alltours in Duisburg beispielsweise unterhält inzwischen eine "Low-Cost-Abteilung", die im großen Stil Billigtickets kauft. Diese Flugscheine wandern in einen Pool. Hieraus stellt Alltours seine Pakete zusammen.

    Alltours-Sprecher C. Deuster: Obwohl die Kunden das gar nicht merken, haben sie dennoch etwas davon. Die Reisepreise werden insgesamt sinken, im kommenden Winter um 4,1 %.

    Meine Meinung:

    In diesem Sommer haben die Kunden eben schon gebucht,

    aber da wird dann mal schnell auf den bereits funktionierenden

    Pool zurückgegriffen -

    und schwupps wird aus LTU dann eben Air Berlin.

    Schätzen wir mal 40 Kunden und vielleicht (Spekulation ;))

    10 Euro vom Veranstalter pro Person gespart, sind es dann

    mal eben 400 Euro pro Flug ( und zurück ? )

    Natürlich ist der Veranstalter vollkommen im Recht.

    Solange er sich an die

    "Änderung-nicht-später-als - 14-Tage-vor-Abflug-Klausel"

    hält. Denn schon eine neue Flugnummer (auch von der gleichen

    Fluggesellschaft) kann nach dem aktuellen Reiserecht als Stornierung angesehen werden. Das bedeutet nach EU-Verordnung

    Ausgleichszahlungen an den Fluggast je nach Entfernung

    zwischen 150 und 600 Euro pro Person und Flug.

    Da andere Veranstalter sicherlich ähnlich arbeiten und Flüge

    dann je nach Lage auf dem Flugmarkt "just-in-time" einkaufen,

    ist eine verläßliche Planung der Flugzeiten bei Pauschalreisen in Zukunft eher noch unwahrscheinlicher. Und die in den Katalogen

    genannten Flugzeiten bei Druck dürften weitestgehend Makulatur sein. So nach dem Motto: Nichts ist so alt wie die Zeitung (pardon

    der Katalog) von gestern.

    Die Beschwerden in diesem Forum werden sich noch häufen.

  • Heiko Müller
    Dabei seit: 1074384000000
    Beiträge: 1162
    geschrieben 1155674342000

    @ Ande.64

    die 120€ Aufpreis sind mit Sicherheit nicht dafür gewesen das man ggf. bereits Mittags fliegen kann sondern einfach dafür das man bereits Sonntags fliegt. Wie Dein Vorschreiber schon erwähnt hatte ist es nun einfach mal so das Flüge am Wochenende im regelfall teuerer sind als unter der Woche...das kann von Sonntag zu Montag schonmal 120€ ausmachen wenn man Pech hat.

    Flugzeiten sind gerade bei Charterfliegern unverbindlich und mit Verschiebungen in gewissen Rahmen muß man eben immer rechnen und so hat man einfach Pech gehabt...120€ mehr dafür ausgegeben das man im Endeffekt trotzdem Abends fliegt aber immerhin einen Tag früher.

    Was anderes wäre es wenn der Flug für Sonntag 11:25 geplant war und dann doch erst Montag vormittag um 9 Uhr geht...da hätte man dann schon Ansprüche.

    Gruß

    "Selbst der kleinste vermag den Lauf des Schicksals zu verändern" Galadriel Herrin von Lothlorién
  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1155676576000

    Hallo Heiko,

    "Änderung-nicht-später-als - 14-Tage-vor-Abflug-Klausel"

    Könntest Du das ein bißchen näher erläutern? Oder wo kann ich das nachlesen?

    Bei Pauschalreisen bekommt der Urlauber ja erst 8-10 Tage vor Abreise die Unterlagen, aus denen er ersehen kann, mit wem und wann genau er fliegt.

    Wenn ich das richtig verstehe, erfährt der Gast gar nicht, daß mit ihm "Schach" gespielt wird, bis er die Tickets in Händen hat.

    Oder sehe ich das falsch?

  • emdebo
    Dabei seit: 1093392000000
    Beiträge: 902
    geschrieben 1155677141000

    @Erika

    Der Heiko-Beitrag ist ja irgendwie verlorengegangen.

    Da die 14-Tage-vor-Urlaub-Regelung ja von mir

    angesprochen war, hier kurze Erläuterung:

    Es gibt erste Urteile, wonach Fluggesellschaften, u.a. Condor

    zu diesen Zahlungen verurteilt wurden, auch wenn die

    Flugänderung bei Pauschalreisen vom Veranstalter aufge-

    geben wurde. Wegen der relativ neuen EU-Regelung

    wird man aber noch abwarten müssen, ob man daraus

    verbindliches Reiserecht ableiten kann. Immerhin sind

    Anfänge gemacht. Einige Urteile wurden bei vorange-

    gangenen Fällen in dieser Rubrik schon mal angeführt.

    Habe sie aber so aus dem Stegreif nicht zur Hand.

    Soweit noch greifbar, gebe ich die Links noch auf.

    Nachtrag:

    HC

    Da die Verlinkung in einem Beitrag nicht funktioniert, hier noch

    der Bericht aus der Berliner Zeitung

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1155680714000

    Sorry, emdebo, natürlich hatte ich Deinen Beitrag gemeint..

    Danke für die Links.

    Demnach kann der Kunde eben ggf. nur Ansprüche anmelden, falls sich innerhalb dieser 14 Tage etwas ändert. In der Regel hat er dann die Tickets schon, wobei er sich nicht auf die Gesellschaft und die Abflugzeit bei der Buchung berufen kann - diese Angabe war ja unverbindlich.

    Wieviele Male er vom Zeitpunkt der Buchung bis zum Versand der Reiseunterlagen von einer Gesellschaft zur anderen mit unterschiedlichen Flugzeiten und/oder Zwischenlandungen "verschoben" wurde, kann er nicht ahnen. Er muß es ja auch nicht wissen, so lange es halbwegs bei seiner bei der Buchung genannten Abflugzeit und der Gesellschaft bleibt.

    Einmal ist da die Wirtschaftlichkeit, zum anderen bekommt der Kunde nicht das, was er haben will und wofür er (zusätzlich) bezahlt hat. Ich kann Lantanas Ärger verstehen, immerhin hat er/sie € 120 bezahlt.

    Ganz sicher gibt es Urlauber, die bei einem bestimmten Veranstalter buchen, weil dieser mit den Fluggesellschaften kooperiert, die sie sich wünschen. Ich buche z.B. gern TOC und NEC, weil die mit Condor fliegen. Mancher Urlauber entscheidet sich auch für einen für ihn ungünstigeren Abflugtag, weil ihm die Abflugzeit mehr zusagt, und das alles ohne jede Gewährleistung.

    Mich fuchst dieses Hin- und Hergeschiebe und ich frage mich, wie lange Pauschalurlauber sich das noch gefallen lassen.

    Habe ich nicht vor kurzem gelesen, daß es künftig zwingend die Fluggesellschaft sein muß, die im Katalog angegeben wird?

    Aus diesen Gründen buchen wir Pauschalreisen kaum noch. Passende Flüge suchen kann etwas mühsam sein, aber es lohnt sich.

    Heute bekam ich per Post eine Broschüre mit Angeboten von Pauschalreisen. Ein Nur-Flug-Angebot war ebenfalls zu buchen: € 179 statt Normalpreis ca. € 450... Das wirkt auf mich ein bißchen so, als müßten dann die Pauschalreisenden den Nur-Flug-Buchern weichen - ganz abgesehen davon, daß auch das Nur-Flug-Angebot unverbindliche Fluggesellschaften und Flugzeiten beinhaltet.

  • emdebo
    Dabei seit: 1093392000000
    Beiträge: 902
    geschrieben 1155682017000

    @Erika

    "Aus diesen Gründen buchen wir Pauschalreisen kaum noch"

    Willkommen im Club :D

    PS: Bei meinen Urlaubs- und Städte-Flügen habe ich in den

    letzten Jahren nicht eine gravierende Flugzeitenverschiebung

    erlebt. Obwohl wegen günstiger Flugpreise immer schon

    recht früh gebucht. Außerdem (hören sagen) sind Airlines

    bei direkter Ansprache meistens sehr entgegenkommend.

  • Martina Baumann
    Dabei seit: 1089590400000
    Beiträge: 1072
    geschrieben 1155686360000

    Also mich würde es auch tierisch ärgern, wenn ich 120,- für etwas bezahle und man hat noch nicht mal einen nutzen davon.

    Wir haben auch bei einem bestimmten Veranstalter gebucht, da wir mit AB fliegen wollten. Da wir nun aber eine Personenänderung gemacht haben, erhielt ich eine neue Rechnung und siehe da, wir sind auf Hapag Fly umgebucht. Allerdings haben wir, wenn die Zeiten so bleiben, bessere Flugzeiten. Etwas später hin und später zürück, sodaß wir gut einen halben Tag länger Urlaub haben.

    Martina

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