• Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1155995398000

    So ist es, emdebo.

    Durch diese Gepflogenheiten hat sich bereits eine Menge an unserer persönlichen Urlaubsplanung und Buchungsweise geändert.

    Eigentlich unverständlich, daß diese unverbindlichen Angaben der Veranstalter und Reisebüros noch immer ohne Widerstand der Verbraucher problemlos funktionieren. Hinterher kommen dann die Fragen und Reklamationen.

  • Jen2806
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    geschrieben 1156098451000

    @'Erika1' sagte:

    @Jenny

    Wir haben den Aufpreis für Condor bezahlt und sind auch mit Condor geflogen. Auf der Buchungsbestätigung war genau dieser Flug aufgeführt, lediglich mit der Einschränkung, daß die Flugzeit unverbindlich ist - klar, Verspätungen kann es immer geben. Vom Wechsel der Fluggesellschaft oder des Fluggerätes war hier nicht mehr die Rede.

    Eine Umbuchung auf Onur hätten wir nicht akzeptiert.

    Wenn man einen Aufpreis für eine bestimmte Fluggesellschaft zahlt und dies auch so bestätigt wird, muß man nicht mit einer anderen Gesellschaft fliegen. Es wäre eine erhebliche Änderung des Reisevertrages. Und schonmal gar nicht kann der VA auf einen billigeren Flug umbuchen und den Aufpreis einbehalten.

    Wenn man also einen Zuschlag für einen bestimmten Carrier zahlt, sollte man sich das unbedingt schriftlich geben lassen.

    Ich habe doch auch garnicht von umbuchungen oder änderungen der fluggesellschaften gesprochen, sondern über flugzeitenänderungen. eine umbuchung auf die andere airline wäre natürlich was ganz anderes, und da könnte man sich auch beschweren, das man die condor mit 55euro aufschlag gebucht hat und letztendlich doch die onur air bekommt, die günstiger gewesen wäre. aber darum ging es in diesem thread doch garnicht. Latana sprach davon, sie hätte 120euro mehr bezahlt um die besseren flugzeiten zu kriegen, welche sich dann letztendlich doch wieder geändert hatten. ich glaube wir kommen vom thema ab...

    @emdebo:

    Das war natürlich blöd ausgedrückt von dem reisebüromitarbeiter, gebe ich ja zu. er hätte auch sagen können: wenn sie x euro aufschlag zahlen können sie mit der y airline fliegen, welche bis jetzt noch bessere flugzeiten hat." der satz bezieht sich ja auf die airline, die teurer ist, und nicht auf die flugzeiten. sollte der kunde dann noch nachfragen kann man ihm immernoch die sache mit den gebühren der fluggesellschaft erklären...

    lieben gruß

    jenny

  • flkehn3956z
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    geschrieben 1156368902000

    Hallo Lantana!

    Also ich würde einfach sagen, dass es Umbuchungsgebühren sind. Ihr habt eine Änderung Eurer Reise vorgenommen und das kostet in der Regel um die 30 Euro pro Person. Also: Falsche Beratung vom Reisebüro, denn Flugzeiten sind immer unverbindlich. Man hätte Euch darauf hinweisen müssen.

    Viele Grüße

    Susanne

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1156369811000

    Lantana hat sich schon bei der Buchung für den Sonntags-Flug entschieden und nicht umgebucht!

    Dafür wurden 120 Euronen Aufpreis gezahlt.

    Der Flug sollte mit LTU stattfinden, wurde aber vom Veranstalter umgebucht auf Air Berlin....

    Jenny und Susi, habt Ihr denn den Eingangsthread nicht gelesen?

  • laperla
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    geschrieben 1156704375000

    Hallo emdebo!

    Also das sind ja tolle Neuigkeiten (die 14-Tage-Klausel)!!

    Uns passierte etwas ähnliches. Unsere Flugzeiten änderten sich um ca. 12 Stunden, sowohl beim Hin- als auch beim Rückflug!

    Im Klartext heißt das, dass uns 2 komplette Tage verloren gehen.

    Mitgeteilt wurde uns das am 24.08.06, wir fliegen am 5.09.06.

    Gebucht haben wir über Thomas Cook, wir fliegen mit Condor.

    Bei uns haben sich ja jetzt nur die Flugzeiten geändert, nicht die Fluggesellschaft. Ist diese Klausel dennoch anwendbar??

    Thomas Cook hat uns auf Anfrage angeboten uns auf einen Flug von Stuttgart Flughafen umzubuchen, wo die Flugzeiten in etwa den ursprünglichen entsprechen würden, jedoch sollen wir die Kosten tragen: zusätzliche 160 Euro!!! Kann man denn nicht von TOC verlangen, dass diese die Kosten übernehmen?

    Bitte schnell antworten!!

    Liebe Grüße

    laperla

  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1156718055000

    Es gibt keine 14 Tage Klausel!

    SONDERN EINEN Richter, der das mal so gesehen hat, in einem ganz bestimmten Fall und da hat sich nicht nur die Abflugzeit sonder AUCH die Flugnummer geändert und der Zielort deshalb war man von einer Stronierung des ursprünglichen Fluges ausgegangen....ist aber bei weitem noch keine generelle Regel!

    Wenn sich bei Euch nur die Flugzeiten geändert haben, dann habt Ihr einfach Pech und könnt garnix machen ! :bulb:

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • Erika1
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    geschrieben 1156718572000

    laperla, ich schrieb es Dir schon an anderer Stelle: die bei der Buchung angegebenen Flugzeiten sind unverbindlich.

  • mosaik
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    geschrieben 1156846019000

    @'emdebo' sagte:

    Denke vielmehr, das diese ganzen Zusatzaufschläge eine Airline nie erreichen werden. Das Geld bleibt beim Reiseveranstalter.

    Und wird auch nicht erstattet, wenn auf eine lt. Beschreibung

    billigere Airline ohne Zustimmung des Kunden umgebucht wird.

    Reine Kundenabzocke.

    Das ist so wie mit den Weihnachts- und Silvester-Galamenues

    und horrenden Aufschlägen bis zu 100 € je Abend/Person.

    Und als privater Gast im gleichen Hotel nimmt man an diesen

    Abenden teil und zahlt - nichts extra !

    bitte nicht wieder diese Diskussion!

    Jeder kann entscheiden, ob er privat in der Türkei anruft und hinreist oder ob er ein Pauschalangebot nimmt. Es wird dazu niemand gezwungen.

    Beim Autokauf ist der elektrische Fensterheber gegen Aufpreis, die Kurbel ist dabei.

    Im Zug kostet 1. Klasse mehr, aber was bietet sie mehr?

    und und und ... ich möchte mich da jetzt nicht schon wieder vertiefen.

    Gruß

    Peter

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