Was Jenny meint ist folgendes:
Im Katalog steht z. B.
...Samstag ... Flug mit X ... Y Euro
...Sonntag ... Flug mit Y ... Zuschlag ... Y Euro
Die Reisebüros beraten dann hier meiner Meinung falsch, wenn sie sagen (sinngemäß): .. .Zahlen Sie doch auf, dann fliegen Sie zu besseren Zeiten mit Y...
Richtig wäre nämlich zu sagen (sinngemäß): wenn Sie am Samstag fliegen, zahlen Sie... und wenn Sie am Sonntag fliegen, zahlen Sie.... Aber für beide Tage kann Ihnen der Veranstalter noch nicht wirklich die Flugzeiten und Fluggesellschaft garantieren...
Denn dieser Zuschlag kann viele Gründe haben: möglich - ein Flugpreisunterschied (wird meist aber nicht wirklich zutreffen), wahrscheinlicher: die Erfahrung des Veranstalters, dass dieser Tag lieber gebucht wird und er da dann mehr verlangen kann (ich hatte schon mal die Kalkulationsgründe eines Reiseveranstalters erklärt).
Aber generell kann ich immer wieder nur warnen, sich Reisen nach Flugzeiten auszuwählen! Denn zu 99 Prozent haben sich Reiseveranstalter rechtskräftig die Änderung von Flugzeiten und -linien vorbehalten. Und daher käme auch nicht die 14-Tage-Regelung der Fluggastverordnung zum Tragen (diese kann man nur unter bestimmten Voraussetzungen auch im Pauschalreisebereich anwenden).
Gruß
Peter