Hallo allerseits:
Ich war am vorigen Wochenende unterwegs und hatte im Februar im Vorfeld schon die Unterkunft gebucht. Als ich am Freitag dort ankam, habe ich erfahren, dass ich in einem dem Hotel zugehörigen Gästehaus ca. 100 m Luftlinie vom Hotel untergebracht werde. Auf der Homepage und in der Auftragsbestätigung war die Möglichkeit der Unterbringung nicht erwähnt.
Sollte mir das noch einmal passieren: Muss ich das tatsächlich sang- und klanglos hinnehmen oder kann ich auf die Unterkunft im Hotel und nicht im entfernten Gästehaus bestehen? Weiss das zufällig jemand, wie das gehandhabt wird?
Übrigens: Das Frühstück wurde im Hotel eingenommen.
Über nähere Einzelheiten wie Sicherheitsvorkehrungen, Sauberkeit und Gesamteindruck des Hotels möchte ich mich jetzt lieber nicht äußern, das mache ich dann später in einer Hotelbewertung...