• Jutta1964
    Dabei seit: 1192492800000
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    geschrieben 1220358035000

    Hallo allerseits:

    Ich war am vorigen Wochenende unterwegs und hatte im Februar im Vorfeld schon die Unterkunft gebucht. Als ich am Freitag dort ankam, habe ich erfahren, dass ich in einem dem Hotel zugehörigen Gästehaus ca. 100 m Luftlinie vom Hotel untergebracht werde. Auf der Homepage und in der Auftragsbestätigung war die Möglichkeit der Unterbringung nicht erwähnt.

    Sollte mir das noch einmal passieren: Muss ich das tatsächlich sang- und klanglos hinnehmen oder kann ich auf die Unterkunft im Hotel und nicht im entfernten Gästehaus bestehen? Weiss das zufällig jemand, wie das gehandhabt wird?

    Übrigens: Das Frühstück wurde im Hotel eingenommen.

    Über nähere Einzelheiten wie Sicherheitsvorkehrungen, Sauberkeit und Gesamteindruck des Hotels möchte ich mich jetzt lieber nicht äußern, das mache ich dann später in einer Hotelbewertung...

    Gruß Jutta
  • JulieL.
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    geschrieben 1220358280000

    Das kommt auch ein bißchen auf die Beschreibung an.

    Viele Hotels bestehen aus mehreren Gebäuden und einem Hauptgebäude, die sich auf einem großen Grundstück verteilen. Da ist es durchaus schon so, dass man nicht im Haupthaus untergebracht werden muß, es sein denn, es wurde extra zugesichert.

  • Jutta1964
    Dabei seit: 1192492800000
    Beiträge: 59
    geschrieben 1220360103000

    Zunächst einmal danke fürs Verschieben!

    Wie gesagt: Weder in der Hotelbeschreibung noch in der Auftragsbestätigung oder auf der Homepage gab es einen Hinweis darauf, dass es überhaupt ein Gästehaus gibt.

    Gruß Jutta
  • Sandra1971
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    geschrieben 1220366367000

    Hallo Jutta,

    darf ich mal einfach wissen, was jetzt so dramatisch war an der Tatsache, im Gästehaus statt Haupthaus untergebracht worden zu sein? 100m zum Frühstücksraum gehen zu müssen, das ist ja nicht so schlimm. Was ist dann der Grund für Deine Beschwerde? Ich finde die Gästehäuser normalerweise eher angenehmer, denn sie sind meistens ruhiger, als wenn man im eigentlichen Hotel untergebracht ist, wo womöglich noch Feiern etc stattfinden.

    Was ist also Dein Problem?

    VG

    Sandra

  • Agapanthus
    Dabei seit: 1215993600000
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    geschrieben 1220366993000

    Also ich kann Jutta verstehen (den rechtlichen Aspekt lassen wir hier mal weg). Im Gegensatz zu Sandra logiere ich auch lieber im "Haupthaus", dass ich mir ja in der Regel via Homepage ausgesucht habe, insbesondere wenn ich ja gar nicht in Kenntnis bin - wie es Jutta hier passiert ist - dass es noch ein Nebengebäude gibt. Oftmals sind diese eben schlechter ausgestattet als das Haupthaus. Im vorliegenden Fall erscheint mir die Homepage, rest. der Hotelier, der sein Nebengebäude verschweigt nicht als sehr seriös - auch wenn rechtlich wohl nichts einzuwenden ist.

    Heinz /*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/*/ Anstatt Urlaub mache ich Ferien
  • Jutta1964
    Dabei seit: 1192492800000
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    geschrieben 1220437692000

    @ Sandra:

    Meine Frage ist generell gemeint, war anscheinend nicht deutlich genug :( .

    Welches Gebäude nun älter ist, kann ich nicht beurteilen. Die Feuerlöscher wurden zum letzten Mal 2001 gewartet, keine Ahnung, ob die zu diesem Zeitpunkt in ein neues Gebäude eingebaut wurden. Auf alle Fälle machte das Gästehaus einen leicht abgewohnten Eindruck, inwieweit dies auch auf das Haupthaus zutraf, vermag ich nicht sachlich zu beurteilen.

    Ich frage mich nur, ob ich die Unterbringung in einem nicht erwähnten Gästehaus klaglos hinnehmen muss. In diesem Fall war es nur ca. 100 m auf ebenem Gelände vom Haupthaus entfernt, im nächsten sind es vielleicht 1 km steil bergauf mit einem Stern weniger (wogegen ich dann wohl doch angehen könnte).

    Gruß Jutta
  • anika1412
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    geschrieben 1220439521000

    Woher weißt du denn das mit den Feuerlöschern?

    Schaust du dir das immer an, wenn du in einem Gebäude bist, oder hast du das durch Zufall mitbekommen?

    @topic: Kannst du uns mal den Hotelnamen sagen?

    Kommt nämlich wirklich auf die Beschreibung an.

  • carstenW.
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    geschrieben 1220454858000

    @Jutta

    wo war das, hier in Deutschland?

    Zu den Feuerlöscher:

    Feuerlöscher haben gesetzlich nach den Tüv-Bestimmungen alle 2 Jahre gewartet zu werden.

    LG

  • anika1412
    Dabei seit: 1193356800000
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    geschrieben 1220458533000

    @carsten: Danke für die (nicht ganz neue) Info.

    Ich wollte bloß wissen, ob man es als Gast in einem Hotel tatsächlich für so relevant hält, dass man direkt hingeht, um danach zu schauen.

    Vielleicht bin ich ja auch nur nachlässig in Bezug auf Sicherheit und Ordnung, dass ich auf so eine Idee nie vorher gekommen bin?!

  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
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    geschrieben 1220461096000

    @anika

    sicherlich, da gebe ich Dir Recht. Mir stellt sich nur die Frage, wie das Nachkommen der Sorgfaltspflicht in Sicherheitsaspekten bei anderen Punkten in diesem Hotel gehandhabt wird.

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