Ich darf mal sachlich zusammenfassen:
gebucht wurde 3-Sterne
hier im Forum bekannt gegeben als Mangel die Qualität des Essen
der Veranstalter in Form von Reiseleitung bot Umzug an
Umzug in 4-Sterne-Hotel gegen Aufpreis
Veranstalter bietet 150.-- Entschädigung
Verlängerungswoche lt. Katalog jedoch 250.--
drei Wochen waren gebucht
zwei Wochen wurde konsumiert
zumindest ich hier aus der Entfernung kann aber noch immer keinen so schwerwiegenden Mangel erkennen, der einen vorzeitigen Reiseabbruch zu Lasten des Veranstalters darstellt.
Weshalb ist man zwei Wochen im Hotel geblieben? Bei Unzumutbarkeit hat man das Recht, auf Kosten des Veranstalters sofort heimzureisen bzw. sich selbst eine Alternative zu suchen und die Mehrkosten dem Veranstalter zu verrechnen. Beides setzt allerdings die Mängelrüge voraus, die Möglichkeit, dass der Veranstalter bessert und eine Fristsetzung bei Unmöglichkeit.
Ich kenne auch nicht die Katalogausschreibung und die dortigen Bilder.
Somit ist der Gang zu einem Rechtsanwalt sicherlich ein kluger Schritt.
Gruß
Peter