Peter schrieb:
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> Also, Jürgen W. buchte eine sehr einfache Unterkunft für drei Wochen. Obwohl er der Meinung ist, dass die Summe aller Mängel 50 Prozent des Reisepreises überschreiten und er somit ein Recht auf sofortige Heimreise hätte, blieb er zwei Wochen.
Zur Klarstellung: Ich hatte eine Mittelklasse-Anlage mit 3 Sternen bzw. 2 Schlüsseln zum Frühbucherpreis von 980 € gebucht. Vorgefunden habe ich eine herunter gekommene Anlage, die höchstens noch 2* bzw. 1 Schlüssel verdient hätte. Von 50% und sofortige Abreise habe ich nicht gesprochen.
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> Wenn ich den Postings richtig gefolgt bin, hat er aber schon nach wenigen Tagen Abhilfe verlangt bzw. auf Heimreise bestanden. Dann wurde ihm etwas teureres angeboten, das er nicht annehmen wollte und blieb. Offen hier der Punkt: hätte er sofort, also nach fünf Tagen (oder eben sechs oder sieben) heimfliegen können?
Beim Begrüßungstreff nach 2 Tagen wurde mir von der Reiseleiterin erklärt, man könne für 2 Schlüssel nichts erwarten und "Abhilfe" in Form eines Umzugs in eine höherwertige Anlage gegen Aufpreis angeboten. Nach Besichtigung bestand ich nach ca. 1 Woche auf vorzeitige Heimreise, die aber mangels Flugplätze vor Ostern angeblich nicht möglich war. Erst als ich massiv darauf bestand, meinen Rückflug nach Ostern gegen einen Rückflug vor Ostern anzubieten, wurde mir ein Rückflug am Karfreitag offeriert, den ich auch sofort akzeptierte.
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> Zu Hause reklamiert er und erhält die Auskunft, seine vorzeitige Abreise müsse er selbst verantworten. Nun, wenn er eine Reklamationsbestätigung - nach fünf Tagen - über die Schwere der Mängel erhalten hat, kann er sicherlich gerichtlich gegen den Veranstalter vorgehen.
Statt der von mir und meinem Reisebüro erwarteten Rückerstattung der ersparten Woche von ca. 250 € wurde mir mit viel BlaBla eine Kulanzentschädigung von 150 € angeboten, die ich ablehnte. Meine Argumentation wurde weitestgehend ignoriert, sodass ich die Unterlagen zwischenzeitlich meinem Anwalt übergeben habe, der entsprechende Entschädigung bis zum Monatsende gefordert hat.
> Da kam dann das Thema Dreck ins Spiel: muss ich, auch wenn ich noch so günstig buche, Dreck in einem karibisch-südamerikanischen Hotel als ortsüblich akzeptieren. Nein, so kann man nachlesen, war die Meinung (nicht meine).
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> Also sollte man mehr Geld ausgeben oder daheim bleiben. Was mich zum Metapher mit dem Urlaub für den Arbeitslosen im Bayerischen Wald führte. Dies wiederum rief eine Preisvergleichsinfo hervor.
Da mir ein anständiges 4*-Aparthotel (Fariones) in der Ecke doppelt soviel gekostet hätte, habe ich mich mit Mittelklasse begnügt, aber nicht mit unterstem Niveau...
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> Es ist also ein Kreislauf der Meinungen, die wohl kein rechtes Ende hier finden werden. Ich merke auch, dass hier sehr einzementierte Meinungen im Raum stehen, die keinen Spielraum kennen.
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> Ich schließe daher diesen Fall von Jürgen W für mich mit der Erkenntnis, dass, wer sparen möchte, aus welchen Überlegungen auch immer, höchst wahrscheinlich häufiger mit Mängelproblemen konfrontiert sein wird. Ich sehe das wie ein Lebens- und Sozialberater: wer glücklich mit seinen "Problemen" ist und nicht von sich aus Besserung - Änderung wünscht, diesen Menschen soll man aber auch nicht zu einer Therapie (=Erkenntnis) zwingen (beglücken).
Leider ist man auch in 4*-Anlagen nicht vor Mängeln sicher! Mir ist eine gut geführte 3*-Anlage wesentlich lieber als ein schlecht geführtes 4*-Hotel, zumal ich über Jahre erleben konnte, wie ein 3*-Hotel Superleistungen geboten und nach Erhalt des 4. Sterns für mehr Geld entschieden weniger geleistet hat...
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> Ich bin auch durchaus der Meinung, dass es Jürgen W gelingen könnte, doch noch zu einer höheren Entschädigung zu kommen. Aber - und diese Frage stellte ich mir in den letzten Tagen beim Lesen vieler Probleme immer wieder - mit welchem Energieeinsatz?
Mir geht es nicht nur um mehr Geld, sondern auch ums Prinzip. Ich sehe nicht ein, dass sich Neckermann einen Teil der ersparten Kosten einsteckt und das auch noch als Kulanz für einen langjährigen Kunden auslegt. Außerdem ist die Umbuchung in eine höhere Kategorie keine "Abhilfe", sondern eher "Geschäftemacherei", die sich mehr und mehr durchzusetzen scheint, zumal diese angeblich höhere Kategorie höchstens der gebuchten entsprochen hätte.
Der Energieaufwand lohnt sich auch für zukünftigen Umgang mit Urlaubsbuchungen...
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> Aber nochmals abschließend auf das Arbeitslosen-Urlaubsthema zurück zu kommen: in Grado Umgebung konnte man bis Mitte Mai im heurigen Jahr zu dritt in einem App. um € 350.-- eine Woche urlauben - das habe ich damit gemeint --> man muss halt suchen und dann findet man schon einen passenden Urlaub (ich habe übrigens dieses Jahr auch im Rahmen meines Frankreich Urlaubs gespart: ETAP Hotels pro Nacht ein Dreibettzimmer mit DU/WC um die € 40.-- - für alle drei Personen! Frühstück € 4,50 pro Person - war durchaus zum Übernachten, man muss also nicht auf Frankreich verzichten..., aber ich natürlich auch nicht arbeitslos).
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> An alle, die hier mit diskutierten und interessante Aspekte ins Spiel brachten, wieder einmal herzlichen Dank - bis zum nächsten Thema!
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> Peter
Meine bisherigen Erkenntnisse zu diesem Thema:
Bei vorzeitiger Abreise hat man offenbar keinen Anspruch auf anteilige Erstattung der Gesamtkosten. Meine entsprechende einmalige Erfahrung vor über 20 Jahren bei der TUI, als ich anstandslos eine entsprechende Rückzahlung über mein Reisebüro erhielt, wird durch die Rechtsprechung nicht bestätigt. Mit den entsprechenden Belegen auf Rückzahlung des Gesamtpreises klagen verspricht mehr Erfolg. Die Reiseleitung gleich in schriftlicher Form mit den Mängeln konfrontieren und gegenzeichnen lassen. Kritische Hotelbewertungen VOR der Buchung intensiv studieren...
Gruß
Jürgen