Das kann ich mir gut vorstellen, daß DER-TOUR sich schwer damit tut.
Anlaß der Reise war der Musical-Besuch. Das Musical fiel ins Wasser. Die abendliche Rückfahrt war ggf. unzumutbar, also wurde die Hotel-Leistung in Anspruch genommen.
Die Anreise zu dem Musical-Besuch, der nicht stattfinden konnte, stellt m.E. einen Vermögensschaden für die Reisenden dar, denn wenn die Kunden das Musical unbedingt sehen wollen, müssen sie noch einmal anreisen, somit doppelt. Gegen das Vermögensschaden-Risiko ist ein Unternehmen versichert.
Allerdings war die Reise ja nicht ganz umsonst, denn der Hotelaufenthalt war gebucht und ggf. Ausflüge in der Stadt/um die Stadt herum wurden sicher unternommen - oder habt Ihr nur im Hotel gesessen? Damit hält sich Euer Schaden in Grenzen.
Locker lassen würde ich gegenüber dem Veranstalter nicht. Es sollte schon eine Regelung gefunden werden können, mit der beide Seiten gut leben können. Aber allzu viel Entschädigungsleistung könnt Ihr sicherlich nicht erwarten, wahrscheinlich auch nicht die vollen Anreise-Kosten.
Ersatz für "entgangene Freuden" gibt es ganz sicherlich nicht.
Der Fehler hinsichtlich der Tickets muß auch nicht unbedingt beim Veranstalter liegen, wenn er auch dafür die Verantwortung trägt, evtl. lag es an der Ticket-Agentur oder dem Theater selbst.
Uns ist es einmal passiert, daß wir 5 Karten bestellt hatten, aber es wurden 10 reserviert. Das führte auch zu Irritationen an der Theaterkasse...