• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1716036520581

    Noch kurz zu den vertragsrechtlichen Aspekten:

    Sicher war das AO Konzept lt. Beschreibung zugesagt, es muss allerdings immer im Einzelfall geprüft werden, ob durch den Wegfall eine objektiv nennenswerte Beeinträchtigung für die Reisenden entsteht.

    Die Spruchpraxis legt nahe, dass das eben nicht zutrifft aus Sicht der Gerichte, und somit auch ein Grund zum Rücktritt nicht vorzuliegen scheint, ebenso wenig wie für eine Reisepreisminderung.

    Insbesondere in Anbetracht der zahlreichen Argumente, die für einen erholsamen Aufenthalt stehen und mangelnder Alternativen würde ich mir eine Stornierung / Umbuchung reiflich überlegen.

    Just my two cents!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • michi137
    Dabei seit: 1211155200000
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    geschrieben 1716038142913

    Nochmals danke.

    Genau die von euch geschildertern Aspekte haben wir auch diskutiert und deshalb beschlossen, uns jetzt damit zu arrangieren.

    Interessant dennoch, dass im TUI-Chat gerade stur behauptet wurde, es wäre ein adults only Hotel, die Angaben wären aktuell und es würde auch nichts geändert.

    Aber u.a. auch deshalb werden vermutlich erst Recht wenig Kinder dort eingebucht, zumindest vorläufig.

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