Noch kurz zu den vertragsrechtlichen Aspekten:
Sicher war das AO Konzept lt. Beschreibung zugesagt, es muss allerdings immer im Einzelfall geprüft werden, ob durch den Wegfall eine objektiv nennenswerte Beeinträchtigung für die Reisenden entsteht.
Die Spruchpraxis legt nahe, dass das eben nicht zutrifft aus Sicht der Gerichte, und somit auch ein Grund zum Rücktritt nicht vorzuliegen scheint, ebenso wenig wie für eine Reisepreisminderung.
Insbesondere in Anbetracht der zahlreichen Argumente, die für einen erholsamen Aufenthalt stehen und mangelnder Alternativen würde ich mir eine Stornierung / Umbuchung reiflich überlegen.
Just my two cents!