Sachverhalt:
Ich habe Anfang November eine Pauschalreise mit einer ganz bestimmten Zimmerkategorie eines best. Hotel gebucht. Dies ist so auch alles in der Reisebestätigung vermerkt.
Bis heute ist die fällige Anzahlung nicht abgebucht, obwohl diese lt. Vertragsbedingungen der TUI mit Buchung fällig ist. Das Reisebüro hat mich bereits drei Mal vertröstet, es werde morgen abgebucht. Ich solle mir keine Gedanken machen, alles sei in bester Ordnung.
An sich ist diese Verspätung im Sinne des Verbrauchers. Mich beschleicht dennoch das Gefühl, dass das Reisebüro doch etwas verbaselt hat. Ich wäre etwas ruhiger, wenn die Zimmerkategorie, ich habe das letzte der Kategorie bekommen, für mich nicht so wichtig wäre. Es sind nämlich die einzigen, die via Lift und nicht nur per Treppe erreichbar sind. Ein nicht ganz unwichtiges Detail bei eingeschränkter Mobilität...
Frage:
1) Welche Ansprüche habe ich, wenn die Reise tatsächlich nicht stattfinden kann, weil das Reisebüro einen Fehler gemacht hat? Habe ich Anspruch auf ein Zimmer mit gleicher Ausstattung in einem mind. gleichwertigen Hotel, das meinen besonderen Bedürfnissen Rechnung trägt? Muss das Reisebüro ggf.. höhere Kosten selbst tragen?
2) Welche Ansprüche habe ich falls es zu der von mir gewünschten Zeit keine adäquaten Möglichkeiten gibt und das Reisebüro nicht umbuchen kann (Schadensersatz)? Wie bemisst sich dieser?