• buschi
    Dabei seit: 1128816000000
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    geschrieben 1191082323000

    Ich weiß gar nicht ob ich hier jetzt richtig bin???? Welches Alter bei den Kindern muss man bei der Buchung angeben? Das in dem sie sich zu dem Zeitpunkt befinden oder wie alt sie sind wenn man fliegt ?

    Vielen Dank

  • zahnmaus
    Dabei seit: 1186272000000
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    geschrieben 1191082435000

    Zum Zeitpunkt des Urlaubes ! ;)

    Und bei mehreren Kindern mit dem ältesten beginnen. So macht es unser Reisebüro zumindest immer, warum weiß ich aber nicht. :frowning:

    LG

    "Wenn die Zeit kommt, in der man könnte, ist die Zeit vorüber, in der man kann." Marie von Ebner-Eschenbach
  • holzwurm
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    geschrieben 1191082870000

    Immer das Alter zum Reisezeitpunkt.

    LG

    holzwurm

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1191085797000

    Hallo,

    oder noch konkreter: Das Alter am Tag des Reiseantritts!

    Gruß

    Berthold

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1191087489000

    @ADEgi sagte:

    Hallo,

    oder noch konkreter: Das Alter am Tag des Reiseantritts!

    Gruß

    Berthold

    OK, dann schreib ich zukünftig z. B. 3 Jahr und 250 Tage rein. Leider geht das ja nicht.

    Es ist doch ganz einfach:

    wenn man heute bucht und nächstes Jahr im Juni reist und das Kind wird im Mai nächstes Jahr z. B. 4 Jahre alt. Dann müssen die 4 Jahre eingetragen werden, weil das Kind am Tag des Reiseantritts bereits 4 Jahre alt ist.

    oder

    wenn man heute bucht und das Kind wird im Juli nächstes Jahr z. B 4 Jahre alt und die Reise findet ebenso im Juni statt. Dann müssen 3 Jahre eingetragen werden, weil das Kind am Tag des Reiseantritts noch 3 Jahre alt ist.

    LG

    holzwurm

  • zahnmaus
    Dabei seit: 1186272000000
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    geschrieben 1191087687000

    @ADEgi

    Wie wäre es eigentlich, wenn ein Kind während des Urlaubes Geburtstag hat und "rutscht" in ein Alter, ab dem es zum Beispiel keinen Anspruch mehr auf einen Kinderfestpreis mehr hätte ?

    Würde das eine Rolle spielen?

    "Wenn die Zeit kommt, in der man könnte, ist die Zeit vorüber, in der man kann." Marie von Ebner-Eschenbach
  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1191088063000

    @zahnmaus sagte:

    @ADEgi

    Wie wäre es eigentlich, wenn ein Kind während des Urlaubes Geburtstag hat und "rutscht" in ein Alter, ab dem es zum Beispiel keinen Anspruch mehr auf einen Kinderfestpreis mehr hätte ?

    Würde das eine Rolle spielen?

    Deswegen gilt immer das Alter zum Zeitpunkt des Reiseantritts.

    Abreise: 30.09.07 und Kind ist am 02.10.00 geboren = 6 Jahre

    Abreise. 04.10.07 und Kind ist am 02.10.00 geboren = 7 Jahre

    Viele Veranstalter verlangen ja zur genauen Berechnung des Reisepreises inzwischen das Geburtsdatum und nicht mehr das Alter in Jahren.

    LG

    holzwurm

  • Siggi1234
    Dabei seit: 1165449600000
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    gesperrt
    geschrieben 1191146602000

    Mal eine Frage: wird das nachgeprüft? Sonst könnte man ja das Alter seines Kindes geldbeutelfreundlich "schönen", also wenn das Mägdelein z.B. 7 ist, 6 Jahre angeben, wenn es damit preisgünstiger wird.

    Gruß, Peter

    Das Leben ist eine lange Straße. Manchmal befindet sich das Ziel aber am Wegesrand.
  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1191146926000

    @Peterkengel sagte:

    Mal eine Frage: wird das nachgeprüft? Sonst könnte man ja das Alter seines Kindes geldbeutelfreundlich "schönen", also wenn das Mägdelein z.B. 7 ist, 6 Jahre angeben, wenn es damit preisgünstiger wird.

    Gruß, Peter

    Da ich selber noch keine Kinder habe, kann ich das nicht beurteilen.

    Ich könnte mir aber vorstellen, daß das Alter bei den Kindern in den Tickets und Vouchern vermerkt ist.

    Und man muß ja am Flughafen und in den Hotels den Ausweis vorlegen.

    Da dürfte nix mit schummeln drin sein.

    Lg

    holzwurm

  • mosaik
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    geschrieben 1191229396000

    Ja, das Alter der Kinder wird sehr häufig überprüft, eben um "Missbrauch" von Kinderermäßigungen zu verhindern. Meist müssen ja die Pässe beim Check In abgegeben werden und dabei kann man es überprüfen, das Alter.

    Es muss natürlich nicht immer sein.

    Wer vorsätzlich falsche Angaben, macht sich mal grundsätzlich auch strafbar, das nur nebenbei. Inwieweit man das natürlich in diesen Fällen auch "weiterverfolgen" würde, ist natürlich wieder eine andere Sache... ;)

    Praktisch kann einem passieren, dass das Hotel vor Ort eine Nachzahlung auf den tatsächlich das Alter des Kindes betreffenden Preis verlangt. Das wäre rechtlich auch zulässig.

    Bei Linienflügen übrigens muss man das genaue Geburtsdatum angeben, das man auch im Ticket wiederfindet (DOB00102099 = Date of Birth 00 10 2099)

    erklärt

    Peter

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