• privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1191319129000

    Gänzlich anderer Meinung als die einiger vorstehender Forumsteilnehmer

    war das Landgericht Gera, welches feststellte, daß ausschließlich

    der vereinbarte Reisepreis verbindlich sei.

    Und da das Kind zwischen Buchungs- und Reisedatum

    vom 14- zum 15-jährigen wurde, blieb es auch beim alten Reisepreis:

    Urteil LG Gera >hier klicken<

    Wie immer der Hinweis, daß jedes Urteil einen Einzelfall

    darstellt. Dennoch gut zu wissen ...

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • boerot
    Dabei seit: 1122940800000
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    geschrieben 1191319500000

    Wir haben schon oft erlebt, dass ein Kind IM Urlaub Geburtstag feiert. Die Hotels schmücken dann die Tische, stellen eine Überraschung bereit usw. Also ich glaube kaum, dass da ein Hotel für den Rest des Urlaubs Preiserhöhung verlangt, zumal man ja schon vorher den Reisepreis voll bezahlt hat. Und wenn doch: HOTEL ABHAKEN.

    Ausschlaggebend ist das Alter bei Reisenantritt, ja. Und so wäre es wohl auch richtig, finde ich zumindest. :p

    LG

    Kontrolle ist gut - Vertrauen ist besser!!!
  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1191319863000

    Nun, die Veranstalter haben ja die Möglichkeit, sich vor "Missbrauch"

    zu schützen, indem sie das Geburtsdatum abfragen. Wer dies

    versäumt, hat dann wohl Pech gehabt.

    Nachzahlungen gibt es eher keine,

    s. Urteil oben.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • roda
    Dabei seit: 1155254400000
    Beiträge: 110
    geschrieben 1191434515000

    hallo,

    wir haben noch nie die Kinderausweise im Hotel vorlegen müssen, aber will man sich wirklich strafbar machen ?

    Dann doch lieber ein Hotel suchen, wo man z.B. mit 13 oder 14 Jahren noch einen Kinderfestpreis kriegt.

    In einem guten Reisebüro wird man auch darauf hingewiesen, dass das Alter bei Reisenantritt maßgeblich ist, was ja wohl auch logisch ist.

    Gruß Roda

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1191672777000

    Ich kenne dieses Urteil und meine, es würde bei einer Berufung beim OGH nicht Stand halten.

    meint

    Peter

  • reisenele
    Dabei seit: 1183766400000
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    geschrieben 1191674032000

    Hallo an alle, z.B anhand von Griechenland - in Griechenland musste ich bei Ankunft immer den Paß vorlegen und am nächsten Tag konnte ich mir den wieder abholen. Bei Familien wird das auch so sein und da ist es anhand des Ausweises für den Hotelier leicht zu erkennen ob jemand mit den Alter betrogen hat. Maßgebend ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt. Ich könnte verstehen wenn Hoteliers eine Nachzahlung verlangen.

  • miraalina
    Dabei seit: 1121731200000
    Beiträge: 169
    geschrieben 1383215300000

    Hallo! Wenn das Alter bei Reiseantritt maßgeben ist, so wie es die meisten schreiben - warum verlangt Holidaycheck das Alter bei der Rückreise. Meine Tochter wird im Juli während des Urlaubes 7 Jahre (besser gesagt 2 Tage vor der Rückreise) und das macht mind. 300-400€ aus.

    Gibt es irgendwo verbindliche Aussagen, was nun richtig ist?

    Danke

  • kiotari
    Dabei seit: 1117670400000
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    geschrieben 1383217436000

    Bei der Buchung sind die AGB des RV für Dich wichtig .

    Bei TUI u. Thomas Cock zählt das Alter des Kindes bei Reiseantritt , bei Schauinsland

    ist es das Alter bei Reiseende .

    LG

    Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann
  • miraalina
    Dabei seit: 1121731200000
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    geschrieben 1383219398000

    Hm, das kann es aber auch nicht sein - soeben habe ich Angebote von holidaycheck erhalten von verschiedenen Veranstaltern - wie kann ICH wissen, für welchen Veranstalter was maßgeblich ist? Warum verlangt Holidaycheck pauschal für alle Reiseveranstalter das Alter bei Rückreise, wenn z.B. TUI es anders handhabt???

    Das scheint eine Grauzone zu sein, deswegen würde es mich interessieren, ob es eine Regelung gibt...

  • Kourion
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    Beiträge: 28990
    geschrieben 1383230449000

    @miralina

    " wie kann ICH wissen, für welchen Veranstalter was maßgeblich ist?"

    --------------------------------------------------

    Siehe Posting von @kiotari: Schau in die AGB der jeweiligen Veranstalter. Sie sind hier bei HC direkt aufzurufen.  ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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