• ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1192825802000

    @Chiara Saluta sagte:

    @ Privacy

    es wäre für das gesamte Forum eine Erleichterung, wenn Du mal Deine Schallplatte wechseln würdest, immer die gleiche Musik hält niemand auf dauer aus... wir kennen ja Alle Deine Einstellung und brauchen sie nun wirklich nicht ewig und ewig nochmals.....

    Danke

    Hallo,

    hier muß ich jetzt wirklich mal zustimmen. Ich hatte gerade den gleichen Gedanken. Privacy, es ist ja schön und gut, wenn Du so verreisen möchtest, aber es gibt halt auch Leute, die genau das nicht wollen! Vor allem kann man wirklich darauf wetten, daß und wie Du dich zu Wort meldest.

    Sicher hast Du recht bei Leuten, die sich über Flugzeiten beklagen, aber mir fehlt manchmal einfach zumindest der Hinweis auf Nachteile bei deiner Buchungsart.

    Frag doch mal die Kunden von Swissair, Aero Flight, Varig, BRA, oder Mahan Air, was diese von ganz oder teilweisen Verlusten duch insolvente Fluggesellschaften halten? Ich finde einfach hier bist Du zu einseitig und wenn Chiara den Beitrag nicht geschriben hätte, dann wäre es diesmal von mir gekommen.

    Gruß

    Berthold

  • aengler
    Dabei seit: 1189728000000
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    gesperrt
    geschrieben 1192826199000

    Ich fand privacys Beitrag für Otto-Normal-Verbraucher ok für ein Forum.

    Ausserdem wundert mich im Gegenzug die Platte einiger die letzten Tage, seitdem bekannt ist das zwei neue Admins ausgewählt werden, soviel unterwürfiges Gefasel ist mir selten untergekommen. Schämt euch. Nix gegen Regelntreue, aber man kann sich auch auf der eigenen Schleimspur überholen.

    Keine Panik Nachbarin, die Sprüche sollen ja eigentlich dazu da sein um ein Date klarzumachen, nicht um eins zu versauen.
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1192872123000

    @aengler sagte:

    Ich fand privacys Beitrag für Otto-Normal-Verbraucher ok für ein Forum.

    Hallo,

    um den Beitrag geht es ja auch nicht. Der ist an sich wirklich in Ordnung. Das Problem ist einfach, daß es immer der geliche Beitrag ist, in immer wieder abgewandelter Form. Ich bin jetzt noch nicht allzulange im Forum dabei, habe aber das Gleiche von Privacy schon mindestens 50 mal gelesen.

    Nur darum gehts - nicht um den sachlichen Inhalt. Mir zumindest.

    Gruß

    Berthold

  • mosaik
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    geschrieben 1192876653000

    @Steefilüne sagte:

    Wir haben im Reisebüro ein Hotel auf Mallorca gebucht, das lt. Katalog 4 Sterne hat. Es hatte aber nur 3 wie wir vor Ort festgestellt haben.

    soweit ich weiß, bezeichnen die meisten Veranstalter ihre Hotels nach der Landeskategorie und geben ihnen eine eigene im Katalog erklärte Kategorie.

    @Steefilüne sagte:

    Ein Restaurant in der Clubanlage war schon geschlossen. Eine Strandbar auch. Das Hotel war nur zur Hälfte belegt, es schließt auch Ende Oktober. Weiter war der Pool nicht beheizt und a...kalt, 16 Grad.

    >

    ...von wie vielen Restaurants war eines geschlossen? Hat ein Hotel z. B. zwei oder drei Restaurants und ist nur mehr halb belegt, könnte eines oder zwei auch ausreichend sein. Hängt natürlich auch von der Beschreibung im Katalog ab!

    Ein als beheizbar im Katalog bezeichnetes Pool bedeutet lediglich, dass es über die technische Einrichtung der Beheizbarkeit verfügt. Ob und mit wie viel Grad dann das Pool tatsächlich "beheizt" wird, kann aber der Hotelbetreiber selbst festsetzen. Das kann man nicht als Mangel reklamieren.

    @Steefilüne sagte:

    Die Zimmer waren feucht und spakig, es hat unangenehm gerochen.

    Könnte eventuell ein Mangel sein. Aber bei Hotels am Meer muss man grundsätzlich mit einer gewissen Feuchtigkeit und Moder... rechnen. Denn im Einfluss der salzigen Luft des Meeres verwittert, vermodert alles wesentlich schneller als bei uns in Mitteleuropa.

    @Steefilüne sagte:

    Der Flug wurde von 19:30 Uhr auf 8 Uhr vorverlegt. Das haben wir am Vortag erfahren. Also schnell packen und nachts um halb 5 wurden wir abgeholt.

    Könnte eine Verletzung im Sinne der Fluggastverordnung sein. Dazu müsste man aber die genaue Katalogschreibung und das Flugticket kennen.

    @Steefilüne sagte:

    Der letzte Tag war also im Eimer.

    Erster und letzter Tag gelten im allgemeinen, auch bei Gericht, als Reisetage und nicht als Urlaubstage im Sinne von Erholung. Kein Mangel.

    @Steefilüne sagte:

    Die Erholung von 1 Woche Urlaub auch - und das alles mit Kleinkind!

    Ich wage zu bezweifeln, dass wegen einer zugegebener Maßen frühen Abreise der Urlaubscharakter und -erholung von zumindest also fünf Tagen dahin sind. Ich meine, hier wäre eine andere mentale Einstellung auf einen kurzen Urlaub, und das ist nun einmal ein siebentägiger Flugurlaub, ratsam. Ich war vier Tage mit dem Auto "auf Urlaub" und habe es sehr genossen, weil ich wusste, dass es 800 km werden, in vier Tagen. Das meine ich mit "mentaler" Einstellung.

    @Steefilüne sagte:

    Für den späten Flug haben wir 250 Euro mehr bezahlt, damit wir am Abend zurück fliegen. Wir haben bewusst nicht den Flieger am Morgen genommen. (Der Hinflug hatte 3 Std. Verspätung)

    Hier müsste man jetzt wissen:

    a) hat man für eine bestimmte Fluglinie aufbezahlt und ist mit der dann nicht geflogen

    b) hat man für eine bestimmte versprochene, also zugesagte Zeit, aufgezahlt und hat diese nicht bekommen

    bei a) angenommen, der frühe Flug ging mit der gebuchten aufgezahlten Fluglinie, dann hat man den Mehrpreis nicht für die Zeit, sondern für die Fluglinie bezahlt (unabhängig von der Zeit).

    Aber ich weiß natürlich, wie das in den Katalogen präsentiert wird. Da muss der Laie den Eindruck bekommen, wenn er mehr zahlt, bekommt er garantiert auch die "besseren" Zeiten. Und überliest beispielsweise, dass die Flugzeiten jederzeit noch geändert werden können. Also nur das Versprechen: zahlen Sie ... Euro mehr und Sie fliegen garantiert um .. Uhr wäre jetzt dann ein Mangel gewesen.

    Meint

    Peter

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1192903451000

    Hallo Steffilüne,

    der Ausgewogenheit halber hier ein OLG-Urteil, indem festgehalten wurde,

    daß Veranstalter sich schon an ihrer Werbung, egal ob Seesternchen,

    Sonnen oder sonstwas, messen lassen müssen:

    Hotel muss angegebener Kategorie entsprechen > Urteil OLG Celle 11 U 170/03 hier klicken<

    Reiseveranstalter müssten die Qualität des Hotels an der Kategorie messen lassen, in der sie die Anlage einstufen, befanden die Richter. Bei vier Sternen, Punkten oder Seesternen könne der Urlauber erwarten, dass das Wasser im Pool sauber und das Essen einem gehobenen Standard entspreche. Werde dies nicht erfüllt, könne der Urlauber nach seiner Rückreise den vollen Reisepreis zurückverlangen.

    Viele Grüße privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1192904650000

    ... und ein paar weitere Informationen zum Thema

    kurzzeitige Flugzeitänderung bei Pauschalreisen:

    "Grundsätzlich kann ein Veranstalter die Flugzeit ändern, wenn sich die Verschiebung in vertretbarem Rahmen hält", sagt Prof. Dr. Ronald Schmid, Rechtsanwalt in Frankfurt und Professor für Reiserecht in Dresden. "Das ist der Fall, wenn die Verschiebung den Zuschnitt der Reise nicht wesentlich verändert und den Reisenden nicht ungebührlich belastet." So ist eine rechtzeitig mitgeteilte Vorverlegung des Abflugs am Tage bis zu acht Stunden hinzunehmen. Verkürzt die Änderung die Nachtruhe "unangemessen", kann der Passagier Entschädigung verlangen. Doch die Gerichte urteilen hier sehr unterschiedlich. Einige entschieden bereits ab vier Stunden zu Gunsten des Klägers, andere nicht einmal bei einer Verspätung von fast sieben Stunden".

    Der gesamte Artikel kann hier nachgelesen werden:

    Wenn die Airline Pläne umwirft - Abendblatt >hier klicken<

    Bleibt festzuhalten, daß etliche von Dir beschriebenen Punkte

    darauf hindeuten, daß ein Reisemangel gegeben sein kann:

    1. Benachrichtigung erfolgte erst Stunden vor Abreise

    2. Die Abflugzeit änderte sich um mehr als 8 Stunden

    3. Die Nachtruhe wurde unangemessen verkürzt.

    Ihr solltet Euch von Fachleuten beraten lassen,

    ganz aussichtslos wird das wohl nicht sein.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    gesperrt
    geschrieben 1192907265000

    Was hier völlig im Klagewahn von Privacy unter geht, ist UM WIEVIEL Entschädigung geht es?

    Auch treffen die Urteile die hier als Patentlösung präsentiert werden immer nur sehr peripher zu........wie immer...

    Das dürften bei der angesprochenen Reise weitaus weniger als €100 sein, d.H das Prozessrisiko und die Kosten stehen in gar keinem Verhältnis zum möglichen "Gewinn"....

    Die rechtliche Beratung ist da schon teurer als das was potentiell dabei rum kommt...

    Und wenn Du dafür zu oft Deine Rechtschutzversicherung belastest, schmeißen die Dich raus und Du hast keinen Versicherungsschutz mehr, wenn es mal um wirklich wichtige Dinge wie z.B. Deinen Job geht....

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • Bulgarienfan
    Dabei seit: 1091923200000
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    geschrieben 1192908801000

    Unter dem Az. 11 U 170/03 habe ich auf der HP vom OLG Celle nichts gefunden. Und ohne den genauen Urteilstext ist der Bericht praktisch wertlos, weil die Entscheidungsgründe nicht ersichtlich sind.

    Gruß

    Manfred

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!
  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1192915414000

    @Bulgarienfan

    Weitere Einzelheiten hier:

    Anwaltskammer Saarland

    Falls nicht ausreichend, gibt es noch eine Urteilsabschrift

    auf Anforderung beim OLG Celle

    Gruß privacy

    PS: Bei der Nennung von Urteilen, die in die jeweilige Richtung tendieren,

    kann es sich immer nur um einen ersten Anhaltspunkt handeln.

    Eine juristische Bewertung kann nur von Fachleuten vorge-

    nommen werden. Dies können durchaus auch

    Verbraucherschutzverbände sein, deren

    Erstberatung entsprechend günstig

    durchgeführt wird.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Chiara Saluta
    Dabei seit: 1117497600000
    Beiträge: 622
    gesperrt
    geschrieben 1192917038000

    schall und rauch........

    oder aber viel lärm um nichts ( wer den film noch kennt möge lachen :laughing: )

    aber wie schon erwähnt, Urteile sind EINZELN zu betrachten und taugen NICHTS für den Einzelnen, denn hier gilt Individualrecht und NICHT Kollektivrecht..dass sollte man NIE vergessen.....

    aber es macht sich ja immer gut mit Wissen zu prahlen.....nur dass irgendwann der Schuß nach hinten losgeht.....

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