wenn das Hotel zum Ausweichquartier für andere wird und überfüllt ist?

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1205481546000

    Grundsätzlich hat man Anspruch auf Erfüllung der vereinbarten Leistungen. Das heißt, wenn man ein bestimmtes Hotel bucht und es nicht erhält, soll stellt das eine Nichterfüllung von seiten des Reiseveranstalters dar, wofür er Schadenersatz pflichtig wird.

    Wir haben schon öfters darüber geschrieben

    a) auf sofortigen Heimflug bestehen

    b) zu Hause muss der komplette Reisepreis zurückbezahlt werden sowie allfällige Kosten im Zusammenhang mit dem sofortigen Rückflug

    c) der Veranstalter wird auch einen gewissen Schadenersatz leisten müssen

    ABER

    das hängt dann alles wieder vom Einzelfall ab

    a) WELCHES Ersatzhotel wird geboten

    b) WELCHEN gravierenden Unterschied gäbe es zum gewünschten

    c) ist dieser Unterschied hinnehmbar oder nicht

    Faustregel: Ersatzhotel gleicher oder höherer Preis, am selben Strand, die selbe Bauweis und das selbe Angebot = wird man annehmen müssen

    meint kurz

    Peter

  • artusundluna
    Dabei seit: 1108512000000
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    geschrieben 1205489592000

    Hallo,

    vielen Dank für Eure Antworten und guten Wünsche.

    Wie ADEGI und Mosaik schon andeuteten, macht(e) mir der ja nicht ganz unwahrscheinliche Fall Sorge, dass die Übernachtungsmöglichkeiten in der Schwester-Apartmentanlage schon fertig sind, die Bewohner aber mit Pech die Gastronomie im Hotel mitnutzen müssen. Dann würden die Kapazitäten natürlich "zusammenbrechen", der Service eingeschränkt sein.

    Wenn das zutreffen sollte, würde mich das nach wie vor nicht so glücklich machen (natürlich wäre das nicht die Schuld des bestehenden Hotels und auch nicht der armen Bewoner der Apartmentanlage, die rübergeschleust würden).

    Ich hoffe jetzt mal das Beste und berichte später.

    Bei Bomes-Spatz schliesse ich mich der Vermutung an, dass die beiden grottenschlechten Bewertungen von demselben "Thomas" geschrieben worden sind, nachdem ich sie mir auf Eure Hinweise hin mal genauer betrachtet habe, Danke für die Tipps.

    Nochmal kurz zu ADEGI und die Anmerkung "Wenn ich es absolut nicht ertragen kann, daß abends von den Herren Shorts getragen werden (find ich persönlich auch daneben), dann muß ich halt ein Hotel buchen, in dessen Beschreibung das so angegeben ist."

    Pardon, in der Hotelbeschreibung steht, es wird abends um angemessene Bekleidug gebeten, das Hotel hat 4,5 Sterne und ist nicht billig, was soll ich denn sonst noch tun, um beim Abendessen in netter Athmosphäre in einem hübschen Kleid gemütlich zu tafeln und ein Glas Rotwein dazu zu trinken??????

    ciao, Karin

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1205490403000

    Hallo Karin,

    Katalogbeschribungen sind ja unterschiedlich. Ich hatte halt gerade eine gegriffen, in der das nicht erwähnt war. (Neckermann)

    Gruß

    Berthold

  • artusundluna
    Dabei seit: 1108512000000
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    geschrieben 1205496425000

    Hallo Berthold,

    ach so, dann laufen dann die Neckermann-Bucher vermutlich in kurzen Hosen rum und die vorgewarnten TUI-Bucher mit langen Hosen...

    (kleiner Scherz ;) )

    ciao, Karin

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1205499630000

    @ADEgi sagte:

    Hallo Karin,

    Katalogbeschribungen sind ja unterschiedlich. Ich hatte halt gerade eine gegriffen, in der das nicht erwähnt war. (Neckermann)

    Gruß

    Berthold

    ...darum ist es oft ja auch so schwer, das Richtige zu antworten. Ohne dass man genau jene Buchungsunterlage vor sich liegen hat, die der Kunde hatte, ...

    Denn selbst wenn N und T unterschiedliche Beschreibungen hätte, es gälte nur jene vom tatsächlich gebuchten Veranstalter!

    Gruß

    Peter

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1205501111000

    @peter

    Und es gibt sicherlich dadurch auch eine interessante Rechtslage für Dich, oder nicht?

    Wenn ein TUI Bucher sich darüber aufregt, daß Herren mit kurzen Hosen oder ähnlich gekleidet in den Speisesaal gelassen werden, hätte er dann einen Rechtsanspruch? Ich denke er müsste wohl beweisen, wie "schlampig" die Anderen herumgelaufen sind. Wahrscheinlich eher schlechte Karten.

    Besser wäre da vermutlich der Neckermann Kunde gestellt, dem der Eintritt wegen unpassender Kleidung verwehrt wird. Wobei sich hier die Frage stellt, ob dies nicht zur Allgemeinbildung gehört, daß man ab einer gewissen Hotelkategorie lange Hosen zum Abendessen anzieht.

    Da gibt es doch sicher die einen oder anderen Urteile dazu. Hast Du mir / uns da was passendes.

    Vielen Dank vorab.

    Berthold

  • kutte
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    geschrieben 1205501316000

    Karin schrieb:

    "Pardon, in der Hotelbeschreibung steht, es wird abends um angemessene Bekleidug gebeten, das Hotel hat 4,5 Sterne und ist nicht billig, was soll ich denn sonst noch tun, um beim Abendessen in netter Athmosphäre in einem hübschen Kleid gemütlich zu tafeln und ein Glas Rotwein dazu zu trinken??????"

    Nicht HP buchen sondern abends in ein schönes Restaurant deiner Wahl gehen!

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1205665314000

    @ADEgi sagte:

    Wenn ein TUI Bucher sich darüber aufregt, daß Herren mit kurzen Hosen oder ähnlich gekleidet in den Speisesaal gelassen werden, hätte er dann einen Rechtsanspruch? Ich denke er müsste wohl beweisen, wie "schlampig" die Anderen herumgelaufen sind. Wahrscheinlich eher schlechte Karten.

    Urteile habe ich grad net an der Hand, da müsste ich auf Suche gehen. Im Kopf habe ich, dass derartige Reklamationen aber schon mehrmals vor Gericht gelandet sind.

    Grundsätzlich vertrete ich die Ansicht, dass man bei der Beurteilung, ob durch das Verhalten anderer Personen ein Reisemangel vorläge oder nicht, mehrere Faktoren zu berücksichtigen wären:

    1. wie genau lautet die Katalogbeschreibung des Hotels

    2. was wird dadurch versprochen

    3. in welchem Land - Urlaubsgebiet liegt das Hotel

    4. welcher Preis wurde dafür bezahlt und in welcher Relation steht dieser zu anderen vergleichbaren Hotels derselben Kategorie

    4.a ... im Urlaubsland

    4.b ... im internationalen Bereich

    Ohne jetzt im Detail auf diese Punkte einzugehen: Grundproblem ist die steigende Anzahl von - ich sage es einmal so - 4, 4'5 und 5-Sterne-Hotels in (Massen-) Urlaubsgebieten.

    "Echte" 4'5 oder 5-Sternehotels haben Tagespreise von € 300.-- und mehr PRO Person - Nächtigung und Frühstück versteht sich, Halbpensionszuschlag ab € 40.-- aufwärts, da käme man also dann bei sieben Tagen € 2.380.-- PRO Person OHNE Flug und Transfer.

    Somit glaube ich zwar, dass - lokal - das Hotel seine 4'5 Sternlein aufgrund der in diesem Land vorgeschriebenen Standards erreicht, aber was sind diese Sternchen eben im Vergleich zu einem Sternegleichen Hotel in London, an der Costa Smeralda auf Sardinien (Hotel Cala di Volpe im Mai Preis PRO ZIMMER UND NACHT mit Frühstück € 720.-- ....) usw.

    Jetzt verstehe ich natürlich den "Otto Normalverbraucher", der da liest 4 Sterne und noch ein Häubchen drauf! Super, Pianomusik bei gediegenem Cocktail, rotes Kleid sie, er im dunklen Anzug, rauchiges Geplaudern, das Rotweinglas klirrt und man blickt verliebt aus dem angenehm klimatisierten Restaurant über die Bucht aufs Meer.

    So, jetzt sitzt aber hinter einem Otto Normalbürger in der Hawai-Short, deren Farben grell leuchten, oben, bei seinem Leiberl quellen die schwarzen Brusthaare heraus und er gröllt nach dem Ober, er soll mal gleich nen Kasten Bier anschleppen, so lauft er sich die Beine wund...

    Daher meine oben gestellten Fragen und hier eben schwer, eine gute Antwort zu finden

    meint

    Peter

  • artusundluna
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    geschrieben 1206996052000

    Hallo,

    da ich mittlerweile wieder zurück bin, kann ich mir nun quasi selbst antworten und die Fragen für andere Urlauber hoffentlich auflösen:

    @artusundluna sagte:

    Wie ADEGI und Mosaik schon andeuteten, macht(e) mir der ja nicht ganz unwahrscheinliche Fall Sorge, dass die Übernachtungsmöglichkeiten in der Schwester-Apartmentanlage schon fertig sind, die Bewohner aber mit Pech die Gastronomie im Hotel mitnutzen müssen. Dann würden die Kapazitäten natürlich "zusammenbrechen", der Service eingeschränkt sein.

    Wenn das zutreffen sollte, würde mich das nach wie vor nicht so glücklich machen (natürlich wäre das nicht die Schuld des bestehenden Hotels und auch nicht der armen Bewoner der Apartmentanlage, die rübergeschleust würden).

    Diese Sorge bewies sich zum Glück als unbegründet, da die neue Schwester-Apartmentanlage definitiv noch nicht eröffnet war. Damit wurden auch keine "doppelten" Massen durch die Restaurants geschleust. Allerdings hatten zahlreiche Urlauber die Apartmentanlage gebucht und waren aufgrund verzögerter Fertigstellung ins Hotel umgesiedelt worden. Dieses war proppevoll, aber das wäre in den Schulferien sicher so oder so der Fall gewesen. Das sehr volle Abendrestaurant und die zwei Essenszeiten gefielen uns nicht so sehr, aber das lag nunmal an der Urlaubszeit und war sicher kein Reklamationsgrund. (Ansonsten war das Hotel wirklich klasse!)

    @artusundluna sagte:

    Bei Bomes-Spatz schliesse ich mich der Vermutung an, dass die beiden grottenschlechten Bewertungen von demselben "Thomas" geschrieben worden sind, nachdem ich sie mir auf Eure Hinweise hin mal genauer betrachtet habe, Danke für die Tipps.).

    Ich habe das Content-Team von HC benachrichtigt die nahmen die beiden "verdächtigen" Bewertungen sehr zeitnah heraus und mailten mir dies auch. Sehr schnelle Reaktion!

    Was die Bemerkung des mittlerweile gelöschten Doppel-Accounters über die Badekleidung im Abendrestaurant betrifft, so hat sich auch diese nicht bestätigt: In der Umhüllung der Zimmerkarte wurde auf angemessene Kleidung hingewiesen, vor dem Restaurant standen Schilder und die Restaurantmanager standen bei der Öffnung der Türen in dunklen Anzügen Spalier.... Ich habe keine "groben Entgleisungen" wahrgenommen. Dies nur zur Abrundung, meine Sorge bezog sich auf eine mögliche totale Überfüllung des Speisesaales.

    Allen zukünftigen Reisenden in dieses Hotel wünsche ich also einen entspannten Urlaub und stehe für Fragen gerne zur Verfügung!

    ciao, Karin

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