@lenchen58 sagte:
Wir werden morgen an das LBA eine Beschwerde verschicken!
halt uns mal auf dem laufenden was das LBA antwortet...
@lenchen58 sagte:
Wir werden morgen an das LBA eine Beschwerde verschicken!
halt uns mal auf dem laufenden was das LBA antwortet...
Wichtig wäre es zu wissen, warum die Verspätung zustande kam.
War die Maschine aufgrund eines technischen Defekts verspätet, würde es mir im Traum nicht einfallen Ansprüchen geltend zu machen. Da ist es mir lieber ich warte 13 Std. und das Flugzeug ist i.O.
Ich meine dieser Punkt wird in der EU-Fluggastverordnung viel zu wenig berücksichtigt.
Es soll auch mal ein BA-Jumbo mit nur 3 Triebwerken über den großen Teich geflogen sein........
@Mozilla07 sagte:
Wichtig wäre es zu wissen, warum die Verspätung zustande kam.
War die Maschine aufgrund eines technischen Defekts verspätet, würde es mir im Traum nicht einfallen Ansprüchen geltend zu machen. Da ist es mir lieber ich warte 13 Std. und das Flugzeug ist i.O.
Ich meine dieser Punkt wird in der EU-Fluggastverordnung viel zu wenig berücksichtigt.
Es soll auch mal ein BA-Jumbo mit nur 3 Triebwerken über den großen Teich geflogen sein........
Es war ein technischer Defekt! Darum geht es aber nicht! Wir sind NICHT informiert worden und haben erst am Flughafen erfahren, wieso wir nicht pünktlich fliegen (Annullierung, weil das Flugzeug gar nicht da war). Warum, wußte niemand. Erst beim Rückflug erfuhren wir, dass die Maschine auf Kreta gestanden hat und dort repariert werden musste. Also war schon lange bekannt, dass wir auf keinen Fall pünklich fliegen können, weil die Condor auf Kreta stand! Trotzdem hat man uns vom Hotel abgeholt, so als ob wir pünktlich fliegen würden. Alltours wußte das (Fax an alle Reisegesellschaften durch Condor)! Alltours will abe nicht zahlen und schiebt alles auf Condor. Ich bin gepannt, was das LBA antwortet! Ich werde euch weiter informieren......
@lenchen58 sagte:
Es war ein technischer Defekt! Darum geht es aber nicht! Wir sind NICHT informiert worden und haben erst am Flughafen erfahren, wieso wir nicht pünktlich fliegen (Annullierung, weil das Flugzeug gar nicht da war). Warum, wußte niemand. Erst beim Rückflug erfuhren wir, dass die Maschine auf Kreta gestanden hat und dort repariert werden musste. Also war schon lange bekannt, dass wir auf keinen Fall pünklich fliegen können, weil die Condor auf Kreta stand! Trotzdem hat man uns vom Hotel abgeholt, so als ob wir pünktlich fliegen würden. Alltours wußte das (Fax an alle Reisegesellschaften durch Condor)! Alltours will abe nicht zahlen und schiebt alles auf Condor. Ich bin gepannt, was das LBA antwortet! Ich werde euch weiter informieren......
Dann liegt der Fehler doch aber bei Alltours und nicht bei Condor. Oder hab ich da nun was falsch verstanden?
So leid es mir für Dich tut, aber bei der Sachlage ich würde mir bzgl. des LBA keine allzu großen Hoffnungen machen. Um es deutlicher zu sagen - gar keine! Die haben tatsächlich ganz andere Sorgen.
@Mozilla07 sagte:
Dann liegt der Fehler doch aber bei Alltours und nicht bei Condor. Oder hab ich da nun was falsch verstanden?
So leid es mir für Dich tut, aber bei der Sachlage ich würde mir bzgl. des LBA keine allzu großen Hoffnungen machen. Um es deutlicher zu sagen - gar keine! Die haben tatsächlich ganz andere Sorgen.
Wieso soll der Fehler nur beim Veranstalter liegen.
Auch die Airline hat am Flughafen eine Informationspflicht. Wenn die nicht gemacht wurde, dann hat der Fluggast die Möglichkeit dies beim LBA zu bemängeln.
Hier ein Zitat von der LBA-Seite:
Beschwerde- und Durchsetzungsstelle in Deutschland
Das LBA ist die zuständige Behörde für die Durchsetzung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 in Deutschland. Im Rahmen dieser Aufgabe analysiert das Amt anhand der Beschwerdefälle das Verhalten der einzelnen Luftfahrtunternehmen und veranlasst die Abstellung systematischer Mängel bei der Anwendung der EG-Verordnung. Falls erforderlich, werden auch Sanktionen in Form von Geldbußen verhängt. Ziel ist es, die rechtskonforme Anwendung der Verbraucherschutzregelung in Deutschland zu sichern und die Ursachen für Fluggastbeschwerden zu verringern.
Das LBA wird Ihre Beschwerde zunächst einer Vorprüfung unterziehen und eine Erstbewertung der Frage vornehmen, ob überhaupt ein Anwendungsfall der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gegeben ist. Trifft das erkennbar nicht zu oder ist das LBA nicht die zuständige Durchsetzungsstelle, erhalten Sie von uns möglichst umgehend eine entsprechende Nachricht.
Besteht dagegen die Möglichkeit, dass ein Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr 261/2004 vorliegen könnte, werden wir Ihre Beschwerde bzw. Hinweise an das betreffende Luftfahrtunternehmen weiterleiten und das Unternehmen auffordern, Ihnen sowie dem LBA in angemessener Frist eine begründete Stellungnahme zukommen zu lassen. Das LBA überwacht den Eingang der Stellungnahme, prüft diese und fordert das Unternehmen ggf. zu ergänzenden Informationen auf.
Nach vollständiger Bearbeitung Ihrer Beschwerde bzw. Ihrer Hinweise gemäß der Verordnung (EG) Nr 261/2004 werden wir Sie über das Ergebnis abschließend informieren.
Wir weisen Sie aber daraufhin, dass aufgrund der Vielzahl der zu beteiligenden Stellen und der in der Regel sehr komplexen Sachverhalte die abschließende Bewertung einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
LG
holzwurm
Ja, wenn ein technischer Defekt vorlag und Condor allen Pflichten nachgekommen ist, so wie es den Anschein hat, wirst du beim LBA nicht viel erreichen können und du musst dich mit Alltours "rummachen" ...
Grüße
@Ronny87 sagte:
Ja, wenn ein technischer Defekt vorlag und Condor allen Pflichten nachgekommen ist, so wie es den Anschein hat, wirst du beim LBA nicht viel erreichen können und du musst dich mit Alltours "rummachen" ...
Grüße
Condor ist nicht allen Pflichten nachgekommen (siehe unten)! Wir wurden weder mündlich noch schriftlich auf unsere Rechte hingewiesen......
und
ALLTOURS hat es versäumt und mitzuteilen, dass der Flug annulliert worden ist (Condor hatte ja an alle Reiseveranstalter ein Fax geschickt).
Also haben beide Schuld!
Artikel 14
Verpflichtung zur Information der Fluggäste über ihre
Rechte
(1) Das ausführende Luftfahrtunternehmen stellt sicher, dass
bei der Abfertigung ein klar lesbarer Hinweis mit folgendem
Wortlaut für die Fluggäste deutlich sichtbar angebracht wird:
„Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird oder wenn Ihr
Flug annulliert wird oder um mindestens zwei Stunden verspätet
ist, verlangen Sie am Abfertigungsschalter oder am Flugsteig
schriftliche Auskunft über ihre Rechte, insbesondere über
Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen.“
Wenn der Flug annulliert wurde und der Rückflug z.B. unter anderer
Flugnummer stattgefunden hat, geht es nicht um eine Verspätung,
sondern eben doch Annullierung.
Da greifen dann die EU-Vorschriften zur Flugstornierung,
die Ausgleichszahlungen, gestaffelt nach Entfernung, sehen
Ansprüche bis 600 Euro pro Person vor.
Alltours ist sowieso aus dem Schneider, weil die Reise mehr als 4 Wochen her ist.....
@Thorben-Hendrik sagte:
Alltours ist sowieso aus dem Schneider, weil die Reise mehr als 4 Wochen her ist.....
Kommt bitte nicht mit Halbwahrheiten.
Wenn der Mangel rechtzeitig bei Alltours bemängelt wurde ist Alltours eben nicht aus dem Schneider.
Man muß nur sofort gegen die Absage Widerspruch einlegen und schon ist es ein wieder schwebendes Verfahren. Das Verfahren/der Mangel ist erst abgeschlossen wenn man die Aussage des RVs auch akzeptiert. Die kann durch Stillschweigen erfolgen.
LG
holzwurm
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!