• Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1201470482000

    Hab´ ich vergessen, holzwurm ... :?

    Ich wollte nur verdeutlichen, dass man nicht Verträge verbindlich unterschreiben kann, von denen man auf Grund des Widerrufsrechtes zurücktritt, weil man was besseres/günstigeres gefunden hat.

    "Drum prüfe, wer sich ewig bindet... ob sich nicht noch was bess´res findet" - eben: vorher genau hinschauen.

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1201470590000

    @hf40

    Hallo,

    ich würde auf jeden Fall einmal an den Veranstalter mit diesen Argumenten schreiben. Ich denke Du hast eine Chance Geld zurück zu bekommen. Jedoch wahrscheinlich nur auf Kulanzbasis.

    Es kann ja sein, daß das Hotel geschlossen hat, weil zu wenige Buchungen vorliegen. Dann könnte der Veranstalter ja sagen, daß dieses Hotel unter Umständen nicht geschlossen hätte, wären genügend Urlauber dort gewesen.

    Außerdem können dem Veranstalter ja auch Kosten entstanden sein, durch die von Dir stornierten Flüge.

    Versuchen würde ich es aber in jedem Fall.

    Gruß

    Berthold

  • hf40
    Dabei seit: 1102636800000
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    geschrieben 1201472821000

    @ADEgi

    Das Hotel ist geschlossen, weil direkt neben dem Pool ein neues Hotel entsteht (= Baulärm) und der Baustop (Türkei) wohl erst ab April gilt.

    Gruß

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1201473437000

    Hallo,

    rechtlich sicher hoch interessant.

    Du hast zu einem Zeitpunkt storniert an dem ein Veranstalter davon ausgehen musste eine zugesagte Leistung erbringen zu können. Daraufhin wurden Dir entsprechend Stornokosten berechent. Später erfährt man, daß der Veranstalter gar nicht in der Lage gewesen wäre diese Leistung zu erbringen. Dies wusste der Veranstalter zum Stornozeitpunkt aber nicht.

    Ich denke, daß es sich rechtlich um unterschiedliche Dinge handelt, da Dein Vertrag zum Zeitpunkt der Änderung ja schon abgewickelt war. Somit tendiere ich rechtlich eher dazu zu sagen, daß Du keinen Anspruch hast.

    Ich möchte aber betonen, daß ich kein Experte bin, sondern mich wirklich nur aus Interesse mit dem Thema beschäftige. Außerdem meine ich, daß Du sehr gute Chancen hast das Geld auf dem Kulanzweg zurückerstattet zu bekommen.

    Versuche es doch erst einmal so.

    Gruß

    Berthold

  • hf40
    Dabei seit: 1102636800000
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    geschrieben 1201473771000

    Hallo @ADEgi

    der Reiseveranstalter schreibt u.A. in seinen AGB:

    Der Reiseteilnehmer ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.

    Darauf sollte man sich doch berufen können, denke ich!

  • Sina1
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    gesperrt
    geschrieben 1201474448000

    Nun ja...aber weise dem Veranstalter mal nach, daß er zum Zeitpunkt der Stornierung schon gewußt haben soll, daß das Hotel eh schließt... Da wird es dann schwierig.

    In diesem konkreten Fall macht der Ton die Musik - bleib freundich und sachlich - vielleicht bietet der Veranstalter Dir eine Kulanzlösung an (z. B. Reisegutschein in Höhe des Stornobetrages) an. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht darauf.

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1201474534000

    Hallo hf40,

    darauf kannst Du dich auch berufen. Aber was ist, wenn der Veranstalter sagt, daß er Kosten bei den Flügen hatte? Dieses Argument wäre ja denkbar und nach meinem Verständnis gilt der Zeitpunkt deiner Stornierung.

    Halt uns doch bitte auf dem Laufenden was herausgekommen ist. Interessiert mich wirklich sehr, da so ein Fall ja immer wieder passieren kann.

    Danke

    Berthold

  • hf40
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    geschrieben 1201474848000

    Hallo Sina1,

    der Rechtsanspruch ergibt sich prinzipiell und eindeutig aus seinen AGB, wie ich schon zuvor schrieb. Entscheidend sinddoch wohl die Kosten und da scheinen mir 20% schon recht hoch angesetzt?

    Ist dann halt die Frage, mit welchen weiteren Kosten (Flug, Aufwand, Porto...etc) er noch ankommt.

    GTI z.B. hat nicht mal die Differenz zwischen Stornogebühren und Anzahlung versucht, mir zukommen zu lassen. Auf das Geld warte ich jetzt seit 2 Wochen!

    Gruß

  • Sina1
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    gesperrt
    geschrieben 1201474903000

    @ADEgi sagte:

    nach meinem Verständnis gilt der Zeitpunkt deiner Stornierung.

    Richtig. Wenn der Veranstalter zum Zeitpunkt der Stornierung schon begonnen hätte, die betroffenen Gäste über die Schießung des Hotels zu informieren und somit nachweislich wußte, daß das Hotel für eine Weile geschossen ist, hätte er keine Stornokosten berechnen dürfen (und hätte es wohl auch nicht getan). Hier wurde aber schon im Voraus storniert - und jetzt kommt es auf Verhandlungsgeschick des Kunden und Kulanz des Veranstalters an. Eigentlich eine gute Chance zur Kundenbindung. Ich bin gespannt, was dabei herauskommt.

  • ADEgi
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    geschrieben 1201475562000

    @hf40

    Also zum Ersten eimal folgendes. Innerhalb von zwei Wochen wirst Du wahrscheinlich bei keinem Veranstalter einen Differenzbetrag erstattet bekommen. So schnell geht das kaum einmal. Ich habe das bei meinen Kunden jedenfalls noch nie so erlebt.

    Dann hängt es noch davon ab, wie Du bezahlt hast. Falls dies an Dein Reisebüro war, dann dauert das sicher nochmals ein paar Tage länger.

    Hat der Veranstalter überhaupt Deine Kontodaten? Ansonsten kommt nochdie Zeit für den Postversand für einen Scheck hinzu. Auch daß die Banken schon einmal vier Tage brauchen bis eine Überweisung ankommt ist keine Seltenheit.

    Außerdem heißt es ja nicht, nur weil die anderen kostenlos stornieren können, daß dem Veranstalter dadurch keine Kosten entstehen. Hier ist auch ein Knackpunkt. Hier liegt es an Dir den Nachweis zu bringen, daß dem Veranstalter weniger Kosten entstanden sind, als er Dir berechnet. Der zitierte Fall kann nur als Indiz gewertet werden, ob es aber auch ein Beweis vor Gericht wäre halte ich für fraglich.

    Darum. Erst einmal auf Kulanz das Ganze versuchen und sich danach gegebenenfalls fachlich beraten lassen.

    Gruß

    Berthold

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