Nun gibt es ja offenbar erhebliche Diskrepanzen in der Darstellung des Geschehens unter den Beteiligten, das Gericht wird also festzustellen haben, in wie weit welche Partei sich eine Pflichtverletzung vorwerfen lassen muss. Abgesehen von dem unstrittigen Ungemach, im Besitz eines Tickets auf stand by verharren zu müssen.
Man braucht wahrlich keinen Vergleich zu "echten" Notfällen heranzuziehen, in einem solchen Fall hätten beide Seiten sicherlich anders agiert.
Last not least geht es ganz genau nicht um den Anspruch auf Ersatzbeförderung an sich sondern um deren Angemessenheit. Die Erstattung eines Condor Tickets hätten die Müller-Schmitz nämlich nicht erstreiten müssen.