• Du_darfst
    Dabei seit: 1175817600000
    Beiträge: 1181
    geschrieben 1639848130852

    Auch wenn meine Meinung nicht maßgeblich ist, ein anders lautendes Urteil hätte mich auch arg gewundert.

    Wenn du einen Fehler suchst, benutze einen Spiegel und kein Fernglas!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1639855567154

    Sehr zu beachten sind die Details im Vortrag einerseits der Klageparteien und andrerseits der Darlegung der durchführenden LFU.

    Das führt natürlich weg von der schieren Betroffenheit, man kann jedoch erlesen, dass einer Revision wohl keine besonders günstigen Prognosen zuzuordnen sind.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1640179624066

    EU stärkt Fluggastrechte bei Flugzeitenvorverlegungen.

    Nach Auffassung des BGH liegt in einer mehr als geringfügigen Vorverlegung eines geplanten Fluges durch das Luftverkehrsunternehmen eine Annullierung des Fluges vor, die einen Ausgleichsanspruch nach Art. 7 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung begründen kann.

    Für eine Annullierung sei kennzeichnend, dass das Luftverkehrsunternehmen seine ursprüngliche Flugplanung endgültig aufgibt, auch wenn die Passagiere auf einen anderen Flug verlegt werden.

    Da die beklagteTUI fly den Anspruch der Kläger in der mündlichen Verhandlung anerkannte erging kein Urteil.

    In der Praxis bedeutet das, dass künftig Zusammenlegungen von nicht ausgelasteten Flügen erschwert werden und die Fluggäste auch bei einer Vorverlegung dieselben Ansprüche geltend machen können wie bisher bei Verspätungen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Du_darfst
    Dabei seit: 1175817600000
    Beiträge: 1181
    geschrieben 1640183774991

    Amtsgericht München: Boarding-Time heißt Boarding-Time!

    Klick

    Ich wundere mich einmal mehr wogegen so manche Menschen vor den Gerichten so alles klagen. Natürlich ist es ärgerlich wenn ich den Flieger noch am Gate stehen sehe aber irgendwann muss eben der Einsteigeprozess beendet werden.

    Wenn du einen Fehler suchst, benutze einen Spiegel und kein Fernglas!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1640194845017

    Wie man hier ganz schön verfolgen kann: Vor dem EuGH klappt´s bisweilen auch mit der scheinbar abstrusesten Einrede! :no_mouth:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1640885655000 , zuletzt editiert von vonschmeling

    AG Düsseldorf, Urteil vom 11.5.2021 AZ 50 C 358/20

    Unzulässigkeit einer Stornierungspauschale bei gleichzeitiger Berechtigung der Geltendmachung höherer Stornokosten im Falle wesentlich höherer Aufwendungen (Vorliegen einer unangemessenen Benachteiligung und Verstoß gegen das Transparenzgebot)

    Zwar ist dieses Urteil schon im Mai ergangen, könnte aber einen interessanten Aspekt im Hinblick auf die jeweiligen AGB des Veranstalters zu Stornopauschalen darstellen:

    Üblich ist - neben der Bezifferung der Pauschale in % - der Hinweis, der Kunde könne deren Höhe bestreiten durch Nachweis geringerer Aufwendungen als der verlangten Kompensation.

    Bisweilen behalten sich Veranstalter jedoch in den AGB vor, ggf. auch höhere Ansprüche als in der Pauschale angegeben mit Nachweis geltend zu machen.

    Das Gericht stellt klar: Beides geht nicht.

    Entweder kann die Pauschale vertraglich vereinbart oder eine Abrechnung der tatsächlichen Aufwendung verlangt werden.

    Interessant erscheint mir das im Hinblick auf die immer wiederkehrenden Fragen nach der Berechtigung pauschaler Kompensationsverlangen.

    Bestimmte Reisen werden aus lauter verbindlich gebuchten Einzelleistungen zusammengestellt. In solchen Fällen kann eine Angabe von 100% der Kosten bei Stornierung (auch frühzeitiger!) gerechtfertigt sein.

    Werden die Angaben pauschaliert widerspricht ein Vorbehalt nachweislich höherer Forderungen und deren Verlangen dem Tranzparenzgebot und hat gem der Einschätzung des Gerichts zur Folge, dass der Kunde überhaupt nicht auf Kompensation in Anspruch genommen werden darf.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Mikkaj
    Dabei seit: 1314748800000
    Beiträge: 124
    geschrieben 1642602211876

    Interessante Info hier "Kein Schmerzensgeld nach Quarantäne für Reiserückkehrer"

  • Du_darfst
    Dabei seit: 1175817600000
    Beiträge: 1181
    geschrieben 1643886466609 , zuletzt editiert von Du_darfst

    OLG Frankfurt: Der Bund haftet ggf. bei überlanger Wartezeit bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen Klick

    Na wenn das hier nicht auf überaus fruchtbaren Boden fällt, wo dann :smiley:

    Wenn du einen Fehler suchst, benutze einen Spiegel und kein Fernglas!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1643920279761

    Nicht von ungefähr: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, was ausnahmsweise auch der Veröffentlichung zu entnehmen ist.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Du_darfst
    Dabei seit: 1175817600000
    Beiträge: 1181
    geschrieben 1643967561301

    Hm, also ich kann keine Hinweis finden, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Aber das wirst du eh besser wissen.

    Gleichwohl finde ich die Einschätzung, immerhin eines OLG, sehr beachtlich. Schließlich handelt es sich hier eben nicht um "kleine Richterlein" wie womöglich Herr Montgomery wieder ausführen würde.

    Da dürften bei der Bundespolizei oder dem BMI schon die ersten Rechenschieber aus den Schubladen geholt worden sein.

    Wenn du einen Fehler suchst, benutze einen Spiegel und kein Fernglas!
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!