• HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
    Beiträge: 9599
    geschrieben 1643968559940

    Die Entscheidung ist nicht anfechtbar, klick hier:wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1643969039292

    Richtig, hab ich auch gerade gesehen ... :flushed:

    Ich hatte mich durch die Formulierung "unter Umständen" irritieren lassen.

    Die Umstände sind im vorliegenden Fall dahingehend berücksichitigt worden, dass die Klägerinnen bereits 90min vor Boardingtime an der Sicherheitskontrolle erschienen.

    Ein Kläger, der erst 40min vor Abflug erschien ging leer aus.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Du_darfst
    Dabei seit: 1175817600000
    Beiträge: 1181
    geschrieben 1643971677468

    @vs: Es gibt Punkte im Leben die zählen doppelt! Das wird mein Wochenende :stuck_out_tongue_winking_eye:

    Wenn du einen Fehler suchst, benutze einen Spiegel und kein Fernglas!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1643973712481

    Mir war bekannt, dass bereits eine Entscheidung gegen den Flughafenbetreiber ergangen war (AG Erding Az: 8 C 1143/16), aber den Bund auf Entschädigung in Anpruch zu nehmen ist eine spannende neue Variante ...

    Es lebe der Verbraucherschutz!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Du_darfst
    Dabei seit: 1175817600000
    Beiträge: 1181
    geschrieben 1647244247196

    Bei Corona handelt es sich nicht um eine versicherte Naturkatastrophe. Dabei gab das Amtsgericht München einem Versicherer recht:

    Klick

    Damit bleibt der Reisende auf seinen Mehrkosten aufgrund des annullierten Fluges sitzen. Pauschalreisen punkten in der heutigen Zeit einfach.

    Wenn du einen Fehler suchst, benutze einen Spiegel und kein Fernglas!
  • NeckarSchwabe
    Dabei seit: 1527074698327
    Beiträge: 2580
    geschrieben 1647245495298

    Ja, qua definitio ist Corona keine Naturkatastrophe im eigentlichen Sinne. Insofern ist das Urteil richtig. Allerdings gibt es wohl eine Grauzone in der Definition was Corona nun eigentlich ist. Ein unabwendbares Ereignis wie z.B. ein länger andauernder Streik, auf das sich die Airlines im Fall des Falles gerne berufen? Das erscheint noch nicht höchstrichterlich geklärt zu sein.

    Allerdings schreibt EU-Recht inzwischen vor, dass die Kosten des ursprünglichen, annullierten Fluges erstattet werden müssen (wenn der Zielflughafen in der EU lag). Auf den Mehrkosten für den Ersatzflug wird der Kläger aber sitzen bleiben - es sei denn er zieht den Fall weiter.

  • Riga04
    Dabei seit: 1534692848553
    Beiträge: 182
    geschrieben 1647278377589

    Zum Thema Condor und Gutscheine Bei Flugstornierungen Aktenzeichen 2-06 O 297/20

    Gefunden bei der Verbraucherzentrale

    Auch ich hatte, wie so viele Andere, Probleme mit dieser Thematik.

    Solch Urteil schafft eindeutige Klarheit :grinning:

    "Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsene Version von: " Das sag ich meiner Mama".
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
    Beiträge: 9599
    geschrieben 1647298809821

    Ein Landgericht Urteil ist aber nicht allgemein gültig...:flushed:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1647307099261 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Vor allem bestand hinsichtlich der Rechte / Ansprüche der Kunden bereits lange vor dieser Entscheidung "Klarheit", das Urteil bezieht sich allein darauf, dass diese in der Mitteilung nicht explizit erwähnt waren.

    Wirkliche Auswirkungen auf die Ansprüche der Verbraucher hat dieser Spruch demnach nicht, allein die, dass ein solches Angebot ohne die Erwähnung der Erstattung nicht mehr verbreitet werden darf.

    Mal wieder so ein Existenzberechtigungsprozess des Verbraucherschutzes, was man eigentlich sofort erkennt, wenn man sich mal den Text zu Gemüte führt.

    "Die Richter verurteilten Condor dazu, die strittige Kundeninformation auf der Webseite zu ergänzen. Sie muss künftig den Hinweis enthalten, dass sich Fluggäste nach einer Flugannullierung den Ticketpreis erstatten lassen können und die Ausstellung eines Gutscheins oder eine kostenlose Umbuchung nur alternative Angebote sind."

    An den Rechten der Verbraucher bestanden keine zu klärenden Zweifel, es geht hier allein um den Hinweis, der in der streitgegenständlichen Mitteilung weggelassen wurde.

    Mit "Klarheit schaffen" hat das mal genau zero zu tun ...

    Das Urteil betrifft einzig und allein die spezielle Formulierung von Condor, ist also selbstverständlich nicht "allgemein gültig".

    Ein schönes Beispiel aus der Rubrik wirkungslose Urteile des Verbraucherschutzes ist die BGH Entscheidung zur Verwendung einer Formulierung betreffend die Unverbindlichkeit von Flugzeiten in den AGB zweier Veranstalter. Alle anderen beließen sehr ähnliche Floskeln schlichterdings in ihren Geschäftsbedingungen, und anstelle wirklich verbindlicher Flugzeiten erhielt der Verbraucher die Option, ab einer bestimmten Abweichung vom Vertrag zurückzutreten.

    Man sollte einfach immer verstehend lesen, wofür genau sich die VS bejubeln, sehr oft sind das leider nur Nebelkerzen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
    Beiträge: 9599
    geschrieben 1649344501643

    Kein Anspruch auf Schadenersatz bei Unannehmlichkeiten, klick hier

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!