Wissenswerte Gerichtsentscheidungen "rund ums Reisen"
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geschrieben 1643968559940"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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geschrieben 1643969039292
Richtig, hab ich auch gerade gesehen ...
Ich hatte mich durch die Formulierung "unter Umständen" irritieren lassen.
Die Umstände sind im vorliegenden Fall dahingehend berücksichitigt worden, dass die Klägerinnen bereits 90min vor Boardingtime an der Sicherheitskontrolle erschienen.
Ein Kläger, der erst 40min vor Abflug erschien ging leer aus.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1643973712481
Mir war bekannt, dass bereits eine Entscheidung gegen den Flughafenbetreiber ergangen war (AG Erding Az: 8 C 1143/16), aber den Bund auf Entschädigung in Anpruch zu nehmen ist eine spannende neue Variante ...
Es lebe der Verbraucherschutz!
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1647244247196Wenn du einen Fehler suchst, benutze einen Spiegel und kein Fernglas!
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geschrieben 1647245495298
Ja, qua definitio ist Corona keine Naturkatastrophe im eigentlichen Sinne. Insofern ist das Urteil richtig. Allerdings gibt es wohl eine Grauzone in der Definition was Corona nun eigentlich ist. Ein unabwendbares Ereignis wie z.B. ein länger andauernder Streik, auf das sich die Airlines im Fall des Falles gerne berufen? Das erscheint noch nicht höchstrichterlich geklärt zu sein.
Allerdings schreibt EU-Recht inzwischen vor, dass die Kosten des ursprünglichen, annullierten Fluges erstattet werden müssen (wenn der Zielflughafen in der EU lag). Auf den Mehrkosten für den Ersatzflug wird der Kläger aber sitzen bleiben - es sei denn er zieht den Fall weiter.
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geschrieben 1647278377589
Zum Thema Condor und Gutscheine Bei Flugstornierungen Aktenzeichen 2-06 O 297/20
Gefunden bei der Verbraucherzentrale
Auch ich hatte, wie so viele Andere, Probleme mit dieser Thematik.
Solch Urteil schafft eindeutige Klarheit
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsene Version von: " Das sag ich meiner Mama". -
geschrieben 1647298809821
Ein Landgericht Urteil ist aber nicht allgemein gültig...
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich" -
geschrieben 1647307099261 , zuletzt editiert von vonschmeling
Vor allem bestand hinsichtlich der Rechte / Ansprüche der Kunden bereits lange vor dieser Entscheidung "Klarheit", das Urteil bezieht sich allein darauf, dass diese in der Mitteilung nicht explizit erwähnt waren.
Wirkliche Auswirkungen auf die Ansprüche der Verbraucher hat dieser Spruch demnach nicht, allein die, dass ein solches Angebot ohne die Erwähnung der Erstattung nicht mehr verbreitet werden darf.
Mal wieder so ein Existenzberechtigungsprozess des Verbraucherschutzes, was man eigentlich sofort erkennt, wenn man sich mal den Text zu Gemüte führt.
"Die Richter verurteilten Condor dazu, die strittige Kundeninformation auf der Webseite zu ergänzen. Sie muss künftig den Hinweis enthalten, dass sich Fluggäste nach einer Flugannullierung den Ticketpreis erstatten lassen können und die Ausstellung eines Gutscheins oder eine kostenlose Umbuchung nur alternative Angebote sind."
An den Rechten der Verbraucher bestanden keine zu klärenden Zweifel, es geht hier allein um den Hinweis, der in der streitgegenständlichen Mitteilung weggelassen wurde.
Mit "Klarheit schaffen" hat das mal genau zero zu tun ...
Das Urteil betrifft einzig und allein die spezielle Formulierung von Condor, ist also selbstverständlich nicht "allgemein gültig".
Ein schönes Beispiel aus der Rubrik wirkungslose Urteile des Verbraucherschutzes ist die BGH Entscheidung zur Verwendung einer Formulierung betreffend die Unverbindlichkeit von Flugzeiten in den AGB zweier Veranstalter. Alle anderen beließen sehr ähnliche Floskeln schlichterdings in ihren Geschäftsbedingungen, und anstelle wirklich verbindlicher Flugzeiten erhielt der Verbraucher die Option, ab einer bestimmten Abweichung vom Vertrag zurückzutreten.
Man sollte einfach immer verstehend lesen, wofür genau sich die VS bejubeln, sehr oft sind das leider nur Nebelkerzen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1649344501643"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"