• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1686302462316

    EuGH: Kein Anspruch gegenüber kommerziellen LFU für staatlich organisierte Rückholflüge.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1687879497525

    BGH: Fluggäste dürfen flexibel umbuchen

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1691487535548

    AG München: Reisende müssen selbst an Reisepass denken, klick hier

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1692301872985

    Anspruch auf Erstattung trotz no-show ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • burton_
    Dabei seit: 1321747200000
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    geschrieben 1692305444729

    Sehr bezeichnend auch der zugrunde liegende Sachverhalt - da bucht man einen Flug nach Griechenland für 27 €, tritt diesen nicht an und macht dann eine Rückforderung von 18 € gerichtlich geltend, und das bis zum BGH :hushed:

    Sag mir, dass du deutsch bist, ohne mir zu sagen, dass du deutsch bist :de::wink:

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1692306234013

    :relieved: ... auf Wertung bewusst verzichtet!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
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    geschrieben 1692341006465

    @vonschmeling

    Das man Steuern und Gebühren zurückverlangen darf weil diese nicht der Fluggesellschaft gehören ist doch nichts neues.

    Warum war da eine weitere Gerichtsentscheidung notwendig?

    Gruß

    Karl

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1692341724577 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Weil Ryanair die Erstattung verweigert hat mit der Begründung, die Kosten seien "nicht im Ticketpreis kalkuliert" gewesen.

    30% Provision von den 18,41€ gehen übrigens an den Dienstleister.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
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    geschrieben 1692347653965

    Wie viel verdient denn eigentlich ein Anwalt an so einem Fall?

    Frage für einen Freund, der vor der Wahl seines Studiums steht...

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1692348153682

    @vonschmeling sagte:

    Weil Ryanair die Erstattung verweigert hat mit der Begründung, die Kosten seien "nicht im Ticketpreis kalkuliert" gewesen.

    30% Provision von den 18,41€ gehen übrigens an den Dienstleister.

    :smile:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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