@rejbodenheim sagte:
Wie viel verdient denn eigentlich ein Anwalt an so einem Fall?
Bei der Recherche auch gleich mal schauen, für welche "Unsummen" an Gerichtskosten sich die beteiligten Richter mit so einem Käse befassen müssen
@rejbodenheim sagte:
Wie viel verdient denn eigentlich ein Anwalt an so einem Fall?
Bei der Recherche auch gleich mal schauen, für welche "Unsummen" an Gerichtskosten sich die beteiligten Richter mit so einem Käse befassen müssen
Bei flightstreit hat er vermutlich einen Angestellungsvertrag und kann nicht einfach sagen "Blas mir den Schuh auf, lieber Klient!" ...
Populär ist diese Causa jedenfalls, weil jetzt auch noch der smarteste Smartbucher 2/3 des Billigtickets verlangen wird, wenn er keine Böcke hatte den Flug anzutreten.
Das mit den "nicht im Ticketpreis kalkuliert" gewesen verstehe ich nicht. Die Fluglinie schlägt doch die Steuern und Gebühren einfach auf Ihre eigene Kalkulation drauf. Genauso wie es der Handel mit der Mehrwertsteuer macht.
Gruß
Karl
Eben angeblich nicht, das Ticket im gegenständlichen Fall hätte weniger als 9€ gekostet.
Lies einfach nochmal den Text zur Entscheidung, der ist recht anschaulich und glaub ich auch für einen Fachfremden verständlich.
Für mich sieht das aus als hätte die Fluggesellschaft versucht durch eine weitere Klage die bisherige Rechtsprechung zu revidieren welche besagt das man Steuern und Gebühren zurückverlangen kann da die Flugesellschaft auf selbige keinen Anspruch hat.
Gruß
Karl
Was immer die Beweggründe waren, das Vorhaben ist jedenfalls gescheitert.
Wichtige Details - Verzögerung an der SiKo, nicht der Sphäre des Veranstalters zuzurechnen.
Die Betroffenen könnten die Bundespolizei als Behörde in Zuständigkeit auf Ersatz in Anspruch nehmen.
Einzelentscheidung AG.
..wobei es hier nicht um einen Rückflug ging. Aber denkbar, dass dies dann einen gleichen Anspruch nach Prüfung auslösen düfte.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!