• burton_
    Dabei seit: 1321747200000
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    geschrieben 1692349914341 , zuletzt editiert von burton_

    @rejbodenheim sagte:

    Wie viel verdient denn eigentlich ein Anwalt an so einem Fall?

    Bei der Recherche auch gleich mal schauen, für welche "Unsummen" an Gerichtskosten sich die beteiligten Richter mit so einem Käse befassen müssen :persevere:

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1692357317881

    Bei flightstreit hat er vermutlich einen Angestellungsvertrag und kann nicht einfach sagen "Blas mir den Schuh auf, lieber Klient!" ...

    Populär ist diese Causa jedenfalls, weil jetzt auch noch der smarteste Smartbucher 2/3 des Billigtickets verlangen wird, wenn er keine Böcke hatte den Flug anzutreten.

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  • wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
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    geschrieben 1692429826583 , zuletzt editiert von wukovits

    @Vvonschmeling

    Das mit den "nicht im Ticketpreis kalkuliert" gewesen verstehe ich nicht. Die Fluglinie schlägt doch die Steuern und Gebühren einfach auf Ihre eigene Kalkulation drauf. Genauso wie es der Handel mit der Mehrwertsteuer macht.

    Gruß

    Karl

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1692432716124

    Eben angeblich nicht, das Ticket im gegenständlichen Fall hätte weniger als 9€ gekostet.

    Lies einfach nochmal den Text zur Entscheidung, der ist recht anschaulich und glaub ich auch für einen Fachfremden verständlich.

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  • wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
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    geschrieben 1692537068388

    @vonschmeling

    Für mich sieht das aus als hätte die Fluggesellschaft versucht durch eine weitere Klage die bisherige Rechtsprechung zu revidieren welche besagt das man Steuern und Gebühren zurückverlangen kann da die Flugesellschaft auf selbige keinen Anspruch hat.

    Gruß

    Karl

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1692545666991

    Was immer die Beweggründe waren, das Vorhaben ist jedenfalls gescheitert.

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  • HABERLING
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    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
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    geschrieben 1693398947616

    Wichtige Details - Verzögerung an der SiKo, nicht der Sphäre des Veranstalters zuzurechnen.

    Die Betroffenen könnten die Bundespolizei als Behörde in Zuständigkeit auf Ersatz in Anspruch nehmen.

    Einzelentscheidung AG.

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1693852715660

    Auch Rückflüge von außerhalb der EU können erstattungsfähig sein ...

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  • _aqua_sports_
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    Verwarnt
    geschrieben 1693854003064 , zuletzt editiert von _aqua_sports_

    ..wobei es hier nicht um einen Rückflug ging. Aber denkbar, dass dies dann einen gleichen Anspruch nach Prüfung auslösen düfte.

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