Verlorener Hund ist Gepäck.
Wissenswerte Gerichtsentscheidungen "rund ums Reisen"
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geschrieben 1760619953393
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geschrieben 1761249155227 , zuletzt editiert von vonschmeling
EuGH: Komplett verdorbener Urlaub kann zu 100% Ersatzanspruch berechtigen!
Zu klären ist nun der evtl. Anspruch auf sogar Schadenersatz.
Grundlage ist hier die Einwertung, ob die Bauarbeiten für den Veranstalter vorhersehbar gewesen wären und er ohne einen entsprechenden Hinweis die Erfüllung seiner Pflichten versäumt hat.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"