• Bienekind
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    geschrieben 1760619953393

    Auch vom EuGH

    Verlorener Hund ist Gepäck.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1761249155227 , zuletzt editiert von vonschmeling

    EuGH: Komplett verdorbener Urlaub kann zu 100% Ersatzanspruch berechtigen!

    Zu klären ist nun der evtl. Anspruch auf sogar Schadenersatz.

    Grundlage ist hier die Einwertung, ob die Bauarbeiten für den Veranstalter vorhersehbar gewesen wären und er ohne einen entsprechenden Hinweis die Erfüllung seiner Pflichten versäumt hat.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "Im Herzen barfuß!"
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Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!