@vonschmeling sagte:
Du irrst.
... soll vorkommen ...
Tja, hätte bedenken müssen dass Gerichte - auch OLG's - teils absurde Entscheidungen treffen, die zwar formaljuristisch im betreffenden Einzelfall OK sind, die aber komplett an der Lebens- und Betriebsrealität vorbeigehen. Nicht ohne Grund dürfte es auch keine letztinstanzlichen Urteile geben - es sind eben Einzelfälle.
Im ersten Fall war der Fall ja so dass es Auffälligkeiten bei der Kontrolle gab und nachts kein Sprengstoffexperte vor Ort war - das ist ja schlechterdings nicht zu verlangen. Im zweiten Fall gab es wohl in der Tat einen Stau und das Gericht hat entschieden dass die Passagiere die gebotene Sorgfaltspflicht haben walten lassen - das sind letztendlich Ermessensentscheidungen die keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit haben (und den auch nicht erheben).