...denn nach einem Zimmertausch aus Kulanz ist der Reiseveranstalter
aus der Haftung, was Mängel an weiteren Hotelzimmern betrifft:
AG Bad Homburg Az.: 2 C 1636/05 >hier klicken<
Tipp:
Vor Zimmerwechsel neuen Raum erst besichtigen
und auf Akzeptanz prüfen. Erst danach zustimmen.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser, denn
"Kleine Fehler" werden sofort abgestraft.