Sachen gibts - aber doch nicht in Bulgarien?
Zimmerwechsel im Hotel gut überlegen ...
-
geschrieben 1184932038000Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
-
geschrieben 1184932266000Wenn Du das Ziel nicht kennst, ist kein Weg der Richtige!
-
geschrieben 1184945076000
wir haben bei einem Zimmerwechsel auch erst vorher genau geschaut u. dann zugesagt. Kaufe ja nicht die Katze im Sag.
LG
-
geschrieben 1184946212000
Hallo,
also bei einem Zimmerwechsel ist es ja klar, daß ich das nächste Zimmer erst einmal sehen möchte. Aber erst die Koffer an der Rezeption stehen zu lassen finde ich persönlich reichlich daneben. Somit unterstelle ich dem Hotelier erst einmal, daß er mich irgendwohin abschieben möchte. Das kommt sicher nicht überall toll an.
Also ich gehe davon aus, daß ich ein ordentliches Zimmer bekomme und nehme meinen Koffer selbstverständlich mit. Einzig, wenn ich jetzt mit extrem viel Gepäck reise, könnte ich die andere Version verstehen. Bin aber auch noch nie enttäuscht worden.
Gruß
Berthold
-
geschrieben 1184960362000
Da die Koffer sowieso zum Zimmer gebracht werden, ist der
Zeitfaktor vollkommen unwichtig. Und das Personal macht
keine doppelten Wege. Letztlich empfehlen zufriedene Kunden
auch entsprechende Hotels und alle sind zufrieden.
Ohne faule Kompromisse.
Aber so hat jeder seine eigenen Kriterien. Ist auch gut so.
PS: In x-Jahren ist es tatsächlich nur 1x vorgekommen,
daß ein Zimmer vor Bezug abgelehnt wurde.
Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970) -
geschrieben 1185015605000
Ich kenne das eingangs zitierte Urteil in voller Länge und muss a bisserl warnen, vor dem, was da so alles empfohlen wird.
Das Urteil sagt nämlich im Kern folgendes aus:
Dem Kunden wurde ein Zimmer mit einer bestimmten Ausstattung versprochen, nicht aber in einer bestimmten Lage!
Da der Kunde mit der Lage (ebenerdig! kein Meerblick - der auch nicht versprochen war!) nicht einverstanden war und das Hotel FREIWILLIG und OHNE Verpflichtung ihm ein Meerblickzimmer gab, in dem allerdings die Klimaanlage nicht so funktionierte (oder weil es einfach dort heißer war und die Leistung nicht so sein konnte, wie im ersten, ebenerdig gartenseitig gelegenen Zimmer...), reklamierte er und zog wieder um...
Der Richter kam zur Auffassung, dass das zuerst zugewiesene Zimmer MANGELFREI gewesen war und den GEBUCHTEN Anforderungen voll und ganz entsprochen hatte. Und DIESES Zimmer war die GRUNDLAGE des Reisevertrages!
Somit empfehle ich einen Zimmerwechsel nur dann, wenn das zugewiesene Zimmer eindeutig einen MANGEL aufweist, also etwas, was einem laut Reisevertrag versprochen war. NICHT wenn es einem SUBJEKTIV net gefällt!!!!
Sonst zieht man halt die ganze Woche um, klagt und bleibt auf Umzugstagen, weniger Urlaub und Anwaltskosten hocken, gell!
Peter
-
geschrieben 1185022895000
Meines Erachtens hat sich auch der Hotelier falsch verhalten.
Der Vertrag zwischen Kunde und in dem Fall Reiseveranstalter
bedeutet ja auch, daß er ohne Zustimmung des RV keine
Zusagen / Änderungen / Zimmerwechsel vornehmen dürfte.
Unter Berücksichtigung des ergangenen Urteils schon gar nicht.
Was in der Praxis dann nicht einfach sein wird.
Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970) -
geschrieben 1185023940000
Danke für den Tipp!
LG Marcel
-
geschrieben 1185026390000
@privacy sagte:
Meines Erachtens hat sich auch der Hotelier falsch verhalten.
Der Vertrag zwischen Kunde und in dem Fall Reiseveranstalter
bedeutet ja auch, daß er ohne Zustimmung des RV keine
Zusagen / Änderungen / Zimmerwechsel vornehmen dürfte.
Unter Berücksichtigung des ergangenen Urteils schon gar nicht.
Was in der Praxis dann nicht einfach sein wird.
Natürlich kann ein Hotelier ohne Zustimmung des RV ein anderes Zimmer zur Verfügung stellen, wenn dies der ausdrückliche Wunsch des Kunden ist!
Aber der Reiseveranstalter haftet dann nicht mehr für das Zimmer.
Nochmals: wenn ein Zimmer nicht den versprochenen Leistungen entspräche, es zu einem Zimmerwechsel käme, dann haftet natürlich der Reiseveranstalter auch für das neue Zimmer.
Es hat sich auch nicht der Hotelier falsch verhalten. Der Kunde hat bekommen was er gebucht hat. Allein, der Kunde war damit nicht zufrieden!
Das war aber einzig das Problem des Kunden.
Aber grundsätzlich hast du vollkommen Recht: das Rechtsverhältnis ist nur zwischen Reiseveranstalter und Hotelier und zwischen Kunden und Reiseveranstalter zustande gekommen. NICHT zwischen Hotelier und Kunde!
Gruß
Peter
-
geschrieben 1185355406000
Wir reden hier von Deutschland oder? In Deutschlan dist es üblich, dass man die Zimmer vorher sehen kann und auch einen Umzug verlangne kann.
Wenn wir in südlichere Gefilde vordringen ist es gut möglich, dass du nehmen musst, was du kriegst, wenn du dich nicht durchsetzen kannst. Aber immer hart bleiben, wenn es Probleme gibt - schlißelich hast du nicht ein Shcimmelzimmer oder eine Knatterklimaanlage gebucht...