Ob es eine Knatterklimaanlage auf Bali war weiß ich nicht. Sie könnte auch auch nur in den Augen des Kunden schlecht gekühlt haben, was man nicht unbedingt bei einer Erstbesichtigung erkennen könnte.

Gleiches gilt für Zimmer in Deutschland: vielleicht ist es erst in der Nacht laut oder die Küche stinkt erst ab 22 Uhr herauf... Alles Mängel, die dann nicht mehr der Reiseveranstalter oder der Hotelier zu vertreten hätte, sondern eine "freiwillige" Entscheidung vom Kunden war!

Der Reiseverstalter hat nur das zu vertreten, was er versprochen hat und was - in diesem Urteil - im ersten Zimmer voll und ganz auch erfüllt war.

Wir unterscheiden somit subjektive "Mängel" des Kunden und die "objektiven" Verpflichtungen des Reiseveranstalters

meint aus Erfahrung

Peter