@d-rock sagte:
Bei Palgiaten wird der Zöllner einfach die Steuer festlegen, oder aber untermehmerische Eigenschaft, oder Steuerhinterziehung 8wenn es soetwas auf Reisen gibt) oder...oder...oder...
So ein Unsinn! Jetzt sind doch eh schon die Links zu zoll.de gesetzt. Sollte eigentlich alles klar sein, oder?!
Auch Plagiate dürfen im Rahmen der Reisefreigrenze (430 Euro bei Flug- od. Schiffsreisen) in die EU eingeführt werden. Zollfrei. Steuerfrei. Nur darf kein Zweifel bestehen, dass die Sachen für den Eigenbedarf sind.
Aber auch diesbezüglich besteht kein Unterschied zu "normalen" Waren. Die Reisefreigrenzen sind für Waren des persönlichen Bedarfs, und nicht für gewerbliche Einfuhren.