Alsooo:
Thema Supermarkt:
Kommt der Kunde mit der Ware, ich scanne diese ein und dort steht ein anderer Preis als angegeben am Regal, bekommt der Kunde auch den ausgeschriebenen Preis und gut ist. Der Kunde ist zufrieden und kommt natürlich gerne wieder! (zumindest bei uns so)
Die Abteilung wird verständigt sich darum zu kümmern den Preis zu ändern und das wird dann auch getan und alles hat dann seine Richtigkeit und der nächste Kunde zahlt dann den "richtigen" Preis. Fertig!
Was ich damit sagen möchte:
Wenn es einem Veranstalter nach getätigter Buchung auffällt, das eine Leistung inkorrekt beschrieben wurde, sollte er den Käufer schon darauf hinweisen, aber ihm dennoch auch diese Leistung zugestehen. Im selben Momant aber auch den Fehler beheben, damit sowas halt nicht wieder passiert.
LG