• deifi
    Dabei seit: 1214697600000
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    geschrieben 1216382099000

    Alsooo:

    Thema Supermarkt:

    Kommt der Kunde mit der Ware, ich scanne diese ein und dort steht ein anderer Preis als angegeben am Regal, bekommt der Kunde auch den ausgeschriebenen Preis und gut ist. Der Kunde ist zufrieden und kommt natürlich gerne wieder! (zumindest bei uns so)

    Die Abteilung wird verständigt sich darum zu kümmern den Preis zu ändern und das wird dann auch getan und alles hat dann seine Richtigkeit und der nächste Kunde zahlt dann den "richtigen" Preis. Fertig!

    Was ich damit sagen möchte:

    Wenn es einem Veranstalter nach getätigter Buchung auffällt, das eine Leistung inkorrekt beschrieben wurde, sollte er den Käufer schon darauf hinweisen, aber ihm dennoch auch diese Leistung zugestehen. Im selben Momant aber auch den Fehler beheben, damit sowas halt nicht wieder passiert.

    LG

    14.03.-18.03. Centerparcs Zandvoort, 30.05.-06.06. Centerparcs Port Zélande, 11.09.-18.09. Alanya, Hotel Savk
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1216382819000

    Hallo deifi,

    hier kann ich Dir nur Recht geben. Praktisch sollte das so laufen und auch ich kann Bucher hier nicht verstehen.

    Rein rechtlich betrachtet, muß man das aber auch nicht so handhaben. Selbstverständlich müsst Ihr die Ware nicht um den falschen Preis verkaufen. Bis zu einem gewissen Betrag ist dies aber natürlich sinnvoll.

    Gruß

    Berthold

  • chepri
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    gesperrt
    geschrieben 1216383405000

    Hi,

    da ist dein Supermarkt halt großzügig, verpflichtet ist er jedenfalls nicht. Und ich möchte mal sehen, was passiert, wenn ihr z.B. eine Ware mit 1,99€ anstatt mit 19,90€ ausgezeichnet habt und ich roll von diesem Schnäppchen gleich mit einem ganzen Einkaufswagen voll zur Kasse.

    Das Problem an der Sache wird immer sein, wieweit die Vertragsverhandlungen schon gediehen sind. Ein Preisschild, eine Anzeige oder auch eine Werbung istz noch kein Angebot, sondern lediglich die Aufforderung an den Kunden, ein solches abzugeben. Der Rechtsbegriff dazu heißt "invitatio ad offerendum". Gehe ich mit der Ware an die Kasse, mache ich das Angebot, dies Ware kaufen zu wollen. Der Händler kann dieses Angebot annehmen oder ablehnen. Eine Ablehnung, gleichzeitig verbunden mit einem neuen Angebot ist etwa darin zu sehen, dass an der Kasse ein anderer Preis verlangt wird. Dann kann ich als Kunde natürlich ablehnen. Nun handelt es sich hier aber um reine Kaufverträge, wo die einzelnen Schritte relativ leicht nachvollziehbar sind. Bei der Buchung einer Reise ist das schon etwas schwieriger. Trotzdem haben es die RV schon leichter als z.B. der user gastwirt. Wenn bei dem auf der Karte steht "Schnitzel mit Pommes" möchte ich mal sehen was los wäre, wenn es beim Kassieren plötzlich heißt: "Das ist ein Druckfehler, die Pommes müssen natürlich extra bezahlt werden"

    chepri

  • deifi
    Dabei seit: 1214697600000
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    geschrieben 1216383888000

    Naja in einem Supermarkt handelt es sich ja meistens auch nur um centbeträge, wenn mal was falsch ausgezeichnet ist, aber ich finde man sollte es auch im Vergleich zum Produkt sehen. Was sind denn beim RV schon z.B. 30,00€ für eine Zugkarte, wenn er letzendlich ne Reise für sagen wir mal 1500,- € verkaufen kann. Meines Erachtens sind das doch nur Peanuts.

    ;)

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  • gastwirt
    Dabei seit: 1157414400000
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    gesperrt
    geschrieben 1216392259000

    danke chepri!

  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
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    geschrieben 1216427355000

    Erst mal möchte ich auf den Vergleich zum Supermarkt eingehen. Eine Rechtsanwaltskanzlei hat sich dazu leicht verständlich ausgelassen:

    http://www.rechtsanwalt-eilenburg.de/archiv/supermarkt.php

    Fest steht, dass die schriftliche Bestätigung seitens des Veranstalter entscheidend ist. Diese kann durchaus Änderungen zum Buchungsangebot des Kunden beinhalten, dieser hat daher innerhalb einer Frist von meist 10 Tagen die Möglichkeit das "Gegenangebot" (Rise ohne Zug zum Flug) abzulehnen.

    http://www2.gobucher.de/go-bucher/jsp/popup/agb.jsp#a1

    http://dejure.org/gesetze/BGB/651a.html

  • deifi
    Dabei seit: 1214697600000
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    geschrieben 1216490847000

    Hallo AntoniaW

    habe eben den Beitrag der Kanzlei gelesen! Es stimmt so wie es da steht, dennoch sind wir ein sehr kulantes Geschäft muss ich sagen, wenn solche Fälle mal auftreten und ich finde, dass wenn so was in der Art bei nem RV passiert, so wie es hier der Fall ist/war, könnte der sich mal nen Beispiel daran nehmen, wie es bei so manch anderem abläuft. Denn ich finde wenn man (wenn auch nur ein wenig) Kulanz zeigt, die Kunden auch gerne wieder kommen, bzw. in diesem Fall auch gerne wieder buchen würden.

    Ich hoffe ihr versteht wie ich das meine :frowning: :shock1: ;)

    LG

    14.03.-18.03. Centerparcs Zandvoort, 30.05.-06.06. Centerparcs Port Zélande, 11.09.-18.09. Alanya, Hotel Savk
  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
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    geschrieben 1216502401000

    @deifi

    Ich sehe das selbst wie Du. Auch in meinem Unternehmen geht Kundenfreundlichkeit in all Ihren Varianten vor.

    Mir scheint es so, als ob mit der Größe des Unternehmens die Bereitschaft zur Kulanz proportional sinkt. "Man" ist ja wer und hat "nett sein" nicht mehr nötig.

  • holzwurm
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    geschrieben 1216502638000

    Das "nicht nett sein" geht solange gut bis die Kunden weg bleiben.

    Dann ist aber meist alles andere schuld nur nicht die Kommunikation mit dem Kunden.

    LG

    holzwurm

  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
    Beiträge: 829
    geschrieben 1216502726000

    @deifi

    Ich sehe das selbst wie Du. Auch in meinem Unternehmen geht Kundenfreundlichkeit in all Ihren Varianten vor.

    Mir scheint es so, als ob mit der Größe des Unternehmens die Bereitschaft zur Kulanz proportional sinkt. "Man" ist ja wer und hat "nett sein" nicht mehr nötig.

    Zurück zum Thema:

    Auch wenn man die fragliche GoBucher-Reise nicht per se als "Schnäppchen" bezeichnen kann ohne die Preisschwankungen für exakt diese Reise in den letzten Wochen/Monaten zu kennen, so lässt sich daoch sage, dass GoBucher wohl die günstigste Art des Reisens mit dem "Thomas-Cook, Neckermann und wohl auch Bucher"-Konzern ist. Wenn sich schon die letzten beiden mit dem Zug zum Flug teilweise ode rganz zurückhalten, wie kann man dann erwarten, dass die Lastminute-Baustein-Abteilung diesen Service GRATIS anbietet?

    Zur Rechtskräftigkeit der Online-/Katalog-Inhalte habe ich mich ja schon ausgelassen. Auf die dort ausgewiesenen Leistungen gibt der Kunde ein (Buchungs-)angebot ab, welches der Reiseveranstalter schriftlich bestätigt oder eben nicht. Im aktuellen Fall ist Letzteres eingetreten. Nach AGB und BGB i.O., nach dem Kriterium Kundenfreundlichkeit s.o.

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Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!