Habe gerade bei einem Veranstalter (GoBucher) eine Reise gebucht, der auf seiner Homepage und bei der Hotelbeschreibung "Zug zum Flug" anbietet.
Nun widerruft dieser Veranstalter dieses Angebot, mit dem Hinweis, dass es sich um einen Fehler auf der Homepage handelt. Ich bestehe aber auf dieses Angebot, weil gebucht wie beschrieben. Habe ich Recht, auch wenn es ein Druckfehler gewesen sein sollte?