@mosaik sagte:
Und somit haftet die Bahn für die Erfüllung ihrer Transportpflicht.
Meint
Peter
Aber hat denn der Reisende in diesem Fall überhaupt einen Vertrag mit der Bahn abgeschlossen und somit eine Grundlage für einen etwaigen Anspruch?
Gegen wen soll er im schlimmsten Fall klagen?
edit:
Was ganz aktuelles hab ich auch noch gefunden:
Gibt es Schadensersatz für die Bahnkunden?
Da Arbeitsniederlegungen als höhere Gewalt gewertet werden, entfallen übliche Entschädigungen für unpünktliche oder ausgefallene Züge. Fällt ein Zug aus, kann aber der nächste genutzt werden, auch wenn dieser teurer ist.
Ganz so einfach scheint es also nicht zu sein.