• Viviane18
    Dabei seit: 1185235200000
    Beiträge: 31
    geschrieben 1191247811000

    Hallo!

    Weiß jemand, wie es ist, wenn ich Zug zum Flug inklusive habe, und die Bahn streikt?

    Hinzu mag das ja noch gehen, aber was, wenn ich nach 12 Stunden Flug in den Zug nach Hause (300km Entfernung)steigen will, und da ist kein Zug?

    Kann ich da irgendwetwas geltend machen?

    Danke schon mal

  • haribol
    Dabei seit: 1130544000000
    Beiträge: 202
    geschrieben 1191250008000

    Hallo,

    nach unseren grottenschlechten Erfahrungen bei der Deutschen Bahn gibt es nur noch das Auto für uns.

    Als andere Alternative wäre da noch entweder Shuttle Service oder ein Mietauto.

    Ob man vom Reiseunternehmen etwas zurück bekommt, wenn die Bahn streikt, können vielleicht andere Leute beantworten.

    Ciao,

    Harry

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1191250335000

    Hallo,

    beim Veranstalter / der Fluggesellschaft ganz klar nein!

    Ein normales Rail & Fly ist nicht Bestandteil des Reisevertrags. Für Ausfall, Verspätugen etc. ist wenn, dann nur die Bahn zuständig. Nicht aber der Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft. Die Bahn würde allerdings höchstens teilweise Kosten für die Verspätungen übernehmen, aber nie verpasste Flüge oder ähnliches ersetzen.

    Bezüglich der Hinreise kann man dies aber über eine Versicherung, die einen Verspätungsschutz beinhaltet absichern! In der Regel in einer Reiseabbruch Versicherung enthalten.

    Im Übrigen: Zurück sehe ich kein Problem - Hin ist der Knackpunkt. Im Zurück verpasst man halt einen Zug, oder kommt später an. Hin würde man den Flieger verpassen!

    Gruß

    Berthold

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 3505
    geschrieben 1191250451000

    Vom Reiseveranstalter bekommt man nix zurück.

    Wenn dann wäre die Bahn in der Haftung. Aber auch für diese ist sowas eigentlich höhere Gewalt.

    Wenn man schon mit der Bahn anreisen will, dann ist es sinnvoll entweder bereits einen Tag vorher an den Flughafen zu fahren und ne Zwischenübernachtung in der Nähe des Airports zu machen oder so planen, daß man mindestens noch einen Zug als Reserve hat im Falle der eine ausfällt oder auf der Bahnstrecke was wäre.

    Denn jeder Flugreisende ist selbst für eine pünktliche Ankunft am Flughafen zum Check-IN verantwortlich.

    Anders sieht es bei einem Zubringerflug aus, sofern dieser komplett gebucht wurde und von der gleichen Airline durchgeführt wird wie der Anschlussflug. Dann sieht die Rechtslage anders aus. Hierzu gibt es auch entsprechende Urteile.

    LG

    holzwurm

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1191400004000

    ...ich darf nochmals wiederholen:

    Streik ist keine höherer Gewalt.

    Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht vorhersehbares und mit zumutbaren Mitteln abwendbares Ereignis.

    Bei der Bahn ist es aber hausgemacht.

    Und voraussehbar

    Und wäre abwwendbar mit der zumutbaren Maßnahme der Gehaltserhöhung (theoretisch halt'... ;) )

    Und somit haftet die Bahn für die Erfüllung ihrer Transportpflicht.

    Meint

    Peter

  • Mozilla07
    Dabei seit: 1178668800000
    Beiträge: 267
    gesperrt
    geschrieben 1191400834000

    @mosaik sagte:

    Und somit haftet die Bahn für die Erfüllung ihrer Transportpflicht.

    Meint

    Peter

    Aber hat denn der Reisende in diesem Fall überhaupt einen Vertrag mit der Bahn abgeschlossen und somit eine Grundlage für einen etwaigen Anspruch?

    Gegen wen soll er im schlimmsten Fall klagen?

    edit:

    Was ganz aktuelles hab ich auch noch gefunden:

    Gibt es Schadensersatz für die Bahnkunden?

    Da Arbeitsniederlegungen als höhere Gewalt gewertet werden, entfallen übliche Entschädigungen für unpünktliche oder ausgefallene Züge. Fällt ein Zug aus, kann aber der nächste genutzt werden, auch wenn dieser teurer ist.

    Ganz so einfach scheint es also nicht zu sein.

    Niveau ist keine Hautcreme!
  • Urlauber61
    Dabei seit: 1140134400000
    Beiträge: 1992
    geschrieben 1191626091000

    @mosaik sagte:

    ...ich darf nochmals wiederholen:

    Streik ist keine höherer Gewalt.

    Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht vorhersehbares und mit zumutbaren Mitteln abwendbares Ereignis.

    Bei der Bahn ist es aber hausgemacht.

    Und voraussehbar

    Und wäre abwwendbar mit der zumutbaren Maßnahme der Gehaltserhöhung (theoretisch halt'... ;) )

    Und somit haftet die Bahn für die Erfüllung ihrer Transportpflicht.

    Meint

    Peter

    Leider ist das in Deutschland nicht so. Bei Streik gibt es keinen Schadenersatz für verpaßte Flieger. Hier greift auch keine Versicherung.

    Die Bahn oder die Lokführergewerkschaft können nicht haftbar gemacht werden.

    LG Urlauber61

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 3505
    geschrieben 1191652143000

    @mosaik sagte:

    ...ich darf nochmals wiederholen:

    Streik ist keine höherer Gewalt.

    Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht vorhersehbares und mit zumutbaren Mitteln abwendbares Ereignis.

    Meint

    Peter

    Bei Buchung des Rail Fly über den Reiseveranstalter ist es für den Reiseveranstalter höhere Gewalt.

    Lg

    holzwurm

  • pittpatt01
    Dabei seit: 1181952000000
    Beiträge: 2880
    geschrieben 1191653593000

    auszug von wikipedia

    ---Höhere Gewalt bezeichnet im deutschen Recht ein von außen kommendes, außergewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt des Betroffenen nicht verhindert werden kann.Höhere Gewalt sind z. B. Brand, Unwetter, Erdbeben, [b][color=red]Streiks[/b][/color], Verkehrsunfälle, Geiselnahmen, Kriege, Unruhen, Naturkatastrophen oder im industriellen Sinne Maschinenschäden/Produktionsstörungen.---

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1191654750000

    Ein Reiseveranstalter kann einen Streik bei der Bahn leider nicht verhindern.

    Wenn dann muß das die Bahn tun.

    Somit ist und bleibt es für den RV höhere Gewalt.

    Lg

    holzwurm

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