Trotz vorherrschend anderer Meinung von Forenteilnehmern hier kommt das
Amtsgericht Erfurt (Az. 5C 36/07) zu einem gegensätzlichen Urteil:
rail & fly, die Verbindung von Bahn & Flug
stellt eindeutig eine Pauschalreise dar. Voraussetzung sind
"mindestens zwei verschiedene typische Reiseleistungen, die
miteinander verbunden sind und bei denen nicht eine
Leistung von völlig untergeordneter Bedeutung ist."
Auf den Punkt gebracht:
Rail & fly ist ein Gesamtangebot. Der Reiseveranstalter ist schadensersatzpflichtig, wenn ein Urlauber durch Verspätung
der Deutschen Bahn seinen Flug nicht erreicht.
Fazit: Nicht nur bei Streik, sondern generell bei Verspätung
der Bahn ist der Reiseveranstalter in der Pflicht, wenn er
das Komplettpaket Rail & Fly verkauft
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Hinweis: Bei der Urteilsnennung handelt es sich lediglich um einen ersten Verweis auf die allgemeine Rechtslage unter Vorbehalt. Dies stellt keine Rechtsberatung dar. Ein Bezug zu Einzelfällen ist daher in der Regel nicht möglich. Jeder Einzelfall hat seine eigene Charakteristik. Eine Haftung für Inhalte und Aktualität kann nicht übernommen werden. Wende Dich ggf. für ein persönliches Gespräch z.B. an Verbraucherverbände oder einen Fachanwalt für Reiserecht.