Da wir ja Theoretisieren, folgende Anmerkungen:
Nicht der Reiseveranstalter haftet meines Erachtens nach in unserem Beispiel, sondern die Bahn.
Wikipedia-Hinweise mögen hilfreich sein, ob sie aber der tatsächlichen Rechtsprechung entsprechen mag dahin gestellt sein. Da schreiben zu viele selbst ernannte Gurus mit (kann ich aus eigener leidvollen Erfahrung berichten: es gibt nämlich nach Wikipediaauffassung nach langer Debatte und anschließender Löschung meines Beitrages in Deutschland nur Reisebüros und Reiseveranstalter; jedoch keine Reisevermittler ..., aber das ist ein anderes Thema).
Ein Streik stellt dann eine höhere Gewalt dar, wenn der Leistungserbringer eben nicht mit zumutbaren Mitteln diesen abwenden kann. Ein Reiseveranstalter hat keine Eingriffsmöglichkeit in die Sphäre von seinen angemieteten Fluggesellschaften, als Beispiel. Aber er hätte Eingriffsmöglichkeiten bei seinen von ihm angestellten Animateuren, auch als Beispiel.
Dabei ist es unerheblich, ob der Veranstalter einfach nicht mehr zahlen will oder kann und daher (weiter-) gestreikt wird. Daher wäre dieser Streik NICHT höhere Gewalt.
Was den Streik der deutschen Bahn anbelangt, waren wohl einige gute Argumente dabei, die ich - neu betrachtet - nun auch so sehen würde. Allerdings meine ich, viele diese geht-nicht-Dinge wurden dann bei einer Musterklage auf einmal zu geht-doch-Dingen.
Nur, wer geht schon bis zum OGH um eine Bahnfahrkarte von € 33.--, sicher, wenn dann noch 90 % Stornokosten einer Fernreise dazu kommen, schaut die Sache schon wieder anders aus.
Meint
Peter