• mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1191846400000

    Da wir ja Theoretisieren, folgende Anmerkungen:

    Nicht der Reiseveranstalter haftet meines Erachtens nach in unserem Beispiel, sondern die Bahn.

    Wikipedia-Hinweise mögen hilfreich sein, ob sie aber der tatsächlichen Rechtsprechung entsprechen mag dahin gestellt sein. Da schreiben zu viele selbst ernannte Gurus mit (kann ich aus eigener leidvollen Erfahrung berichten: es gibt nämlich nach Wikipediaauffassung nach langer Debatte und anschließender Löschung meines Beitrages in Deutschland nur Reisebüros und Reiseveranstalter; jedoch keine Reisevermittler ..., aber das ist ein anderes Thema).

    Ein Streik stellt dann eine höhere Gewalt dar, wenn der Leistungserbringer eben nicht mit zumutbaren Mitteln diesen abwenden kann. Ein Reiseveranstalter hat keine Eingriffsmöglichkeit in die Sphäre von seinen angemieteten Fluggesellschaften, als Beispiel. Aber er hätte Eingriffsmöglichkeiten bei seinen von ihm angestellten Animateuren, auch als Beispiel.

    Dabei ist es unerheblich, ob der Veranstalter einfach nicht mehr zahlen will oder kann und daher (weiter-) gestreikt wird. Daher wäre dieser Streik NICHT höhere Gewalt.

    Was den Streik der deutschen Bahn anbelangt, waren wohl einige gute Argumente dabei, die ich - neu betrachtet - nun auch so sehen würde. Allerdings meine ich, viele diese geht-nicht-Dinge wurden dann bei einer Musterklage auf einmal zu geht-doch-Dingen.

    Nur, wer geht schon bis zum OGH um eine Bahnfahrkarte von € 33.--, sicher, wenn dann noch 90 % Stornokosten einer Fernreise dazu kommen, schaut die Sache schon wieder anders aus.

    Meint

    Peter

  • olli_o2
    Dabei seit: 1168560000000
    Beiträge: 431
    geschrieben 1191853830000

    @mosaik sagte:

    Bei der Bahn ist es aber hausgemacht.

    Und voraussehbar

    Und wäre abwwendbar mit der zumutbaren Maßnahme der Gehaltserhöhung (theoretisch halt'... ;) )

    Peter,

    abgesehen von der Sache dass die GDL einen eigenen Tarifvertrag haben will, meinst du also die Bahn solle mal eben der Forderung von 31% Gehaltserhöhung nachkommen?

    Ich meine in den Nachrichten gehört zu haben dass die Bahnsprecherin mal gesagt hat dass die Bahn niemals einen Tarifabschluss von über 10% Gehaltserhöhung zustimmen werde.

    10%!!!!!!!!!

    Wann hat es das zuletzt gegeben dass ein Arbeitgeber 10% angeboten hat?

    Dem GDL-Vorsitzenden gehört in den A.... getreten dass er die 10% nicht schon lange angenommen hat.

    Peter,

    jetzt habe ich aber noch eine andere ähnliche Frage an dich (und andere Reiserechtsexperten).

    Der Warnstreik war ja am vergangenem Freitag nur von 8-11 Uhr. Die Bahn hatte aber trotzdem einen Notfallplan gemacht der den ganzen Freitag bis zum Betriebsschluss (ca. 2 Uhr) in der Nacht ging und es wurde in den Nachrichten verkündet dass ab Samstag wieder alle Bahnen normal fahren werden.

    Ich wollte aber am Samstag morgen um 7.14 Uhr mit einer S-Bahn zum Flughafen fahren und die fuhr lt. der Durchsage wegen der Streikfolgen dees Vortages immer noch nicht.

    Ich musste also dann mit einem Taxi zum Flughafen, um meinen Flieger zu kriegen.

    Wie siehst du, oder jeder anderer der Ahnung von der Materie hat, meine Chancen die Taxikosten von der Deutschen Bahn AG ersetzt zu bekommen?

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1191862392000

    Also da wird es meiner Meinung schon etwas schwieriger. Da man ja vom Streik wusste, der wohl am Vortag zu Ende ging und man aber mit Verzögerungen rechnen muss, bis ein solcher Betrieb wieder wirklich läuft, neige ich zu folgender Ansicht:

    a) es lag ja kein wie auch immer gelagertes Transportversprechen vor (beim Zug zum Flug hat man ja bereits mit dem Erwerb der Zugmöglichkeit einen Transportvertrag geschlossen gehabt, wenn auch ohne konkretem Datum)

    b) daraus lässt sich ableiten, dass die Anreise zum Flughafen selbst zu tragen wäre;

    Anders wäre die Situation wenn man eine Bahnkarte im Zusammenhang mit dem Flug für den Samstag schon längere Zeit vorher gekauft hätte. Dann läge meines Erachtens wieder ein geschlossener Transportvertrag mit der Bahn vor, der nicht erfüllt werden konnte durch in ihrem Einflussbereich liegenden Dingen. Was dann zu einer Haftung führte.

    Noch kurz zum Thema Streik um Lohnerhöhungen. Mir ist schon klar, dass die Bahn nicht 30 Prozent erhöhen wird will und kann (Traummännlein dieser Teil des Personals). Aber wie oft in Rechtslagen geht es um Grundsätzliches. Und grundsätzlich liegt es im Einflussbereich der Bahn - zumindest mit einem zumutbaren Angebot den Streik abzuwenden.

    Meint

    Peter

  • olli_o2
    Dabei seit: 1168560000000
    Beiträge: 431
    geschrieben 1191922665000

    zunächst mal danke. Ich hoffe ich denke daran Bescheid zu geben was mir die Bahn in Bezug auf meine Taxirechnung antworten wird.

    Die 10% empfandest du nicht als zumutbares Angebot an die GDL?

    Die beiden anderen größeren Gewerkschaften sind sich ja schließlich schon lange mit der Bahn einig und wollen mit der GDL nicht mehr an einen Tisch sitzen.

    Der Vorsitzende der einen Gewerkschaft meinte, dass man als größere Gewerkschaft sich nicht mehr am Nasenring von der GDL durch die Arena ziehen lassen wolle.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1192020225000

    ja, das "zumutbar" scheint ja auch der Problempunkt zu sein. Was würde ein Gericht als "zumutbar" ansehen?

    fragt sich auch

    Peter

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1192626131000

    "Entgegen der Rechtsauffassung der Bahn ist nach ganz überwiegender Meinung der deutschen Reiserechtler ein Streik der eigenen Mitarbeiter kein Ausschlussgrund für eine Entschädigung oder eine Fahrpreiserstattung. Prof. Führich, einer der renommiertesten Experten des Reiserechts, erklärt unmissverständlich, dass der Streik aus der zu verantwortenden betrieblichen Sphäre der Bahn komme.

    Zudem habe die Bahn durchaus Einfluss auf den Gang der Tarifverhandlungen und könne den Streik verhindern. Führich rät daher allen betroffenen Kunden der Bahn, innerhalb eines Monats ab dem Tag der Verspätung, mit einer Kopie der Fahrkarte mindestens den Gutschein über die Entschädigungssumme bzw. entstandene angemessene Kosten einer notwendigen Übernachtung bzw. eines Taxis und Benachrichtigung der ihn erwartenden Personen zu verlangen."

    Quelle http://www.reiserecht-web.de/ im Menü links unter "Praxistipp" - Bahnstreik

    mfg

    Peter

  • Viviane18
    Dabei seit: 1185235200000
    Beiträge: 31
    geschrieben 1193068248000

    Ich sage erst mal danke für die Beiträge.

    Habe jetzt meine Sitzplätze reserviert und hoffe inständig, daß gerade die 2 Verbindungen nicht bestreikt werden.

    Sonst muß mein armer Papa in die "große Stadt" Frankfurt fahren... ;)

  • krabel
    Dabei seit: 1100131200000
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    geschrieben 1193070317000

    Hallo Viviane18,

    es wird in Anführungszeichen ja nur der "Regional- und S- Bahn-Verkehr" bestreikt. Ob im Fernverkehr gesteikt wird, wird erst im November entschieden. Wenn Ihr also mit einem ICE anreist, müsste das klappen.

    LG

    Ute

  • Viviane18
    Dabei seit: 1185235200000
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    geschrieben 1193150417000

    @krabel

    Ja. Das ist auch meine Hoffnung. Nur muß ich mit dem Regionalverkehr erst mal nach Erfurt, um in den ICE zu kommen...

    Und irgendwann müssen die sich doch auch mal einigen!!

  • magiceye04
    Dabei seit: 1160784000000
    Beiträge: 13
    geschrieben 1194285319000

    Hallo Zusammen!

    Ich fliege Ende November nach Cuba und überlege nun verzeifelt, ob ich mit dem Auto oder dem Zug zum Flughafen fahre.

    Beim Auto ist ja im Falle eines Staus mehr als klar, daß man selber schuld ist. Da ich vor einigen Jahren genau diesen Fall hatte (Reisebus umgekipppt und die komplette Autobahn blockiert --> 2 Stunden Stehen, bis man rückwärts zur letzten Ausfahrt durfte und über 100 Umwege doch noch ans Ziel kam...), kann ich irgendwie nicht ruhig schlafen mit dem Gedanken, auf die Autobahn angewiesen zu sein.

    Aber was, wenn ich nun mit der Bahn fahre und den (Linien)flug verpasse? Ob Streik oder Selbstmörder auf den Schienen oder was auch immer, sei erstmal egal - aber halt ausreichend, um mind. 1 Stunde zu spät zu sein.

    Ich muß dann ja hoffen, daß am nächsten Tag noch Plätze frei sind im Flieger und quasi noch einen zusätzlichen Flug kaufen - oder würde die Fluggesellschaft da vielleicht eine "kurzfristige" Änderung des Fluges noch mitmachen?

    Hätte ich Chancen, den zusätzlich nötigen Flug von der Bahn erstattet zu bekommen, wenn Iberia schon kein Erbarmen hat?

    Gibt es vielleicht eine "Flug-verpasst-Versicherung" ? Wenn ja, wo?

    Gruß, MagicEye

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