@olly-hey-forum sagte:
UND NOCH WAS! Das habe ich von der Seite des Auswertigen Amtes:
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise bei touristischen Aufenthalten kein Visum. Touristen dürfen keine weiteren Tätigkeiten ausüben. Es ist nicht möglich, nach Einreise einen Aufenthaltstitel für einen anderen Aufenthaltszweck (z.B. Erwerbstätigkeit) zu beantragen.
Neues Einreiseverfahren
Alle Reisenden, die auf dem Luftweg einreisen, benötigen keine Touristenkarte (Forma Migratoria Múltiple FMM) mehr.
Deutsche, volljährige Touristenkönnen bei Einreise über die Flughäfen Cancún und Mexiko-Stadt die automatisierte Grenzkontrolle (E-Gates) nutzen. Sie erhalten automatisch ein Einreiseticket mit Einreisetag und der erlaubten Aufenthaltsdauer.
Bei allen anderen Reisenden bestimmt der Grenzbeamte die Aufenthaltsdauer in Mexiko und stempelt die gewährte Aufenthaltsdauer sowie den letztmöglichen Aufenthaltstag in den Pass. Einreisende haben keinenAnspruch auf die für Touristen maximal mögliche Aufenthaltsdauer von 180 Tagen.
Kann das jemand bestätigen?
Leider kann ich diesen Beitrag nicht mehr editieren um noch einmal zu sagen das das die Information vom 3.11.2023 ist - diese Information kann sich verändert haben und ich verlinke hier nun auf die Seite des Auswärtigen Amtes unter dem Punkt VISUM ist es zu finden.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/mexiko-node/mexikosicherheit/213648