Buchen nicht, aber die Herausgabe des Gewinnes fordern. Ist ja gesetzlich geregelt.
Und Kaution dürften die eigentlich auch nicht verlangen. Eine Kaution (Sicherheitsleistung) ist ein rechtliches Instrument zum Schutz von Gläubigerinteressen, aber wo ist Bertelsmann der Gläubiger? Das ist ja wohl der Gewinner, eigentlich müßte Bertelsmann eine Kaution hinterlegen, damit der Platz auf dem Schiff auch wirklich für den Gewinner reserviert ist.