• angste
    Dabei seit: 1293494400000
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    geschrieben 1208519102000

    @ s_77

    >>>Aus diesem Grund ist es strengstens untersagt, die Teilnahme an dem Gewinnspiel an den Verkauf oder Absatz von Waren zu koppeln. Wenn die Teilnahmevoraussetzungen vorsehen, daß nur die Personen an der Verlosung teilnehmen können, die zuvor ein Produkt gekauft haben, ist dieses wettbewerbswidrig und unzulässig, gegebenenfalls sogar strafbar (vgl. §§ 284, 286 StGB). <<<

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  • Rose_of_Cairo
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    geschrieben 1208519146000

    @eulen

    Wenn die Geldgewinne erst im Juni ausgelost werden, wie passt dass dann mit dem im Anschreiben, genannten Termin Mitte Mai zusammen, bis zu dem wir alle anrufen sollen, um den Gewinn zu erfahren? Das ist ja noch weniger seriös, wenn nicht gar Betrug. :shock1:

  • Sternedieb
    Dabei seit: 1077148800000
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    gesperrt
    geschrieben 1208519167000

    @ s 77

    kloar - kein Problem -> § 4 Nr. 6 UWG

  • Aussiebiene
    Dabei seit: 1208304000000
    Beiträge: 26
    geschrieben 1208519263000

    Da passt aber noch mehr... oder nicht??

    § 4 Beispiele unlauteren Wettbewerbs

    Unlauter im Sinne von § 3 handelt insbesondere, wer

    1. Wettbewerbshandlungen vornimmt, die geeignet sind, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer durch Ausübung von Druck, in menschenverachtender Weise oder durch sonstigen unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeinträchtigen;

    2. Wettbewerbshandlungen vornimmt, die geeignet sind, die geschäftliche Unerfahrenheit insbesondere von Kindern oder Jugendlichen, die Leichtgläubigkeit, die Angst oder die Zwangslage von Verbrauchern auszunutzen;

    3. den Werbecharakter von Wettbewerbshandlungen verschleiert;

    4. bei Verkaufsförderungsmaßnahmen wie Preisnachlässen, Zugaben oder Geschenken die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme nicht klar und eindeutig angibt;

    5. bei Preisausschreiben oder Gewinnspielen mit Werbecharakter die Teilnahmebedingungen nicht klar und eindeutig angibt;

    6. die Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel von dem Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig macht, es sei denn, das Preisausschreiben oder Gewinnspiel ist naturgemäß mit der Ware oder der Dienstleistung verbunden;

    7. die Kennzeichen, Waren, Dienstleistungen, Tätigkeiten oder persönlichen

    oder geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft;

    8. über die Waren, Dienstleistungen oder das Unternehmen eines Mitbewerbers oder über den Unternehmer oder ein Mitglied der Unternehmensleitung Tatsachen behauptet oder verbreitet, die geeignet sind, den Betrieb des Unternehmens oder den Kredit des Unternehmers zu schädigen, sofern die Tatsachen nicht erweislich wahr sind; handelt es sich um vertrauliche Mitteilungen und hat der Mitteilende oder der Empfänger der Mitteilung an ihr ein berechtigtes Interesse, so ist die Handlung nur dann unlauter, wenn die Tatsachen der Wahrheit zuwider behauptet oder verbreitet wurden;

    9. Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind, wenn er

    a) eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft herbeiführt,

    b) die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt oder

    c) die für die Nachahmung erforderlichen Kenntnisse oder Unterlagen unredlich erlangt hat;

    10. Mitbewerber gezielt behindert;

    11. einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.

    Salem Aleikum ;-))
  • Ena7
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    geschrieben 1208519507000

    @mirius sagte:

    Hier zur Unterhalting ein Video über dubiose Reisegewinne

    ZDF-Reporter

    Gruß mirius

    Hallo Ihr Lieben,

    die Reportage ist schon interessant. Vielleicht kann das ZDF ja demnächst über die Bertelsmann-Nilkreuzfahrt berichten....

    Ich würde mich jedenfalls freuen, wenn die Medien Interesse an unserem Unmut haben und unsere Geschichte veröffentlichen. Ich denke mir, dass wir alle glücklich darüber sind, dieses Informationsportal gefunden zu haben. Aber ich möchte nicht wissen, wie viele Menschen auch noch betroffen sind, die leider keine Möglichkeit haben, sich über das Internet zu informieren und völlig übers Ohr gehauen werden. Schon allein deswegen wäre Aufklärungsarbeit sehr wichtig.

    Es hatten sich doch einige von Euch bei den Medien gemeldet. Gibt es irgendetwas Neues dazu?

    LG Ena

  • angste
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    geschrieben 1208519704000

    Sternedieb, gegen § 4 Nr. 6 UWG Punkt 3 wurde ja schon verstoßen, oder stand bei irgendjemand auf der Gewinnbenachrichtigung was von dem Losverkauf? Ich glaube nicht.

  • s_77
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    geschrieben 1208519808000

    @ Rose of Cairo

    Das passt doch eigentlich ganz gut? Bis Mai haben alle angerufen und danach werden die Geldpreise unter allen Anrufern verlost?

  • buki154
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    geschrieben 1208520047000

    ich lach mich tot @s77 :laughing:

    wir werden nicht mal reiseunterlagen kriegen

    glaub ich :frowning:

  • Ena7
    Dabei seit: 1208390400000
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    geschrieben 1208520205000

    ...das könnte ich mir inzwischen auch gut vorstellen, dass keine Reiseunterlagen verschickt werden, weil Bertelsmann doch über unseren Unmut informiert ist. Die haben auf jeden Fall jetzt sehr viel Zeit, sich genauer rechtlich abzusichern....

    LG Ena

  • angste
    Dabei seit: 1293494400000
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    geschrieben 1208520407000

    Gibts eigentlich keinen Juristen unter den Usern?

    Wär es nach den Gesetzen nicht sogar grundsätzlich verboten, NUR unter den Mitgliedern etwas zu verlosen? Die sind ja grundsätzlich verpflichtet, etwas zu kaufen, bzw im Vorfeld was gekauft zu haben.

    WO IST EINER DIESER ABMAHNANWÄLTE, WENN MAN IHN MAL BRAUCHT?

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