@Ahotep sagte:
Hallo Kessmania,
herzlich willkommen im Club Du bist Juristin...wie schön. Meine Frage an Dich; sind Sammelklagen in Deutschland überhaupt zulässig? Gibt es nicht nur die Möglichkeit der sog Prozessverbindung, wo der zugelassene Amtsrichter, getr. Prozesse zu einer gemeinsamen Verhandlung zulassen kann, wenn es bei allen Verfahren um die selbe Rechtsfrage geht? Und was will man überhaupt einklagen, den Gewinn? sprich den Aufenthalt auf einem Nilschiff mit Frühstück? und den Rest bezahle ich selber? Das ist doch vergebene Liebesmüh Der Bertelsmann Konzern bewegt sich mit dieser Aktion noch im dunkelgrünen Bereich. In der Gewinnmitteilung stand lediglich: Sie haben gewonnen, was erfährt man erst wenn man die Hotline anruft.. halt eine Nilreise..stimmt ja auch, nur den Flug und die Verpflegung muss man noch bezahlen. Oder wie siehst Du die Sache?
Dies ist nur meine persönliche Meinung, bin ja auch kein Volljurist, nur eine RA-Fachangestellte.
Gruß
Sabine
Hallo Sabine,
Du hast schon recht, dass es in Deutschland die typischen "Sammelklagen" so nicht gibt!
Gemeinsame Prozessführung gibt es in Deutschland daher nur bei der so genannten Streitgenossenschaft, wenn die Kläger hinsichtlich des Streitgegenstandes in Rechtsgemeinschaft stehen oder aus dem selben tatsächlichen oder rechtlichen Grund berechtigt sind. Dies sind sie im typischen Fall der class action nicht, da jeder wegen der ihm individuell zugefügten Schäden berechtigt ist, also nicht aus dem selben Grund.
Eine andere Möglichkeit ist die Prozessverbindung nach § 147 ZPO. Dabei kann der Richter mehrere getrennte Prozesse zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbinden, wenn es in allen Prozessen um dieselben Rechts- und Tatfragen geht.
Jeder Kläger muss in Deutschland seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen.
Daher würde es vorliegend wohl eher zu einer Prozessverbindung kommen.
Ich meinte das mit der Sammelklage auch nur symbolisch.
In Bezug au den möglichen Klagerfolg kann ich zur Zeit nicht besonders viel sagen. Ich habe von dem Club nur eine telefonische Gewinnzusage, so dass es ohne weiteren Schriftverkehr nicht möglich ist, genaueres mitzuteilen. Es ist in diesem Fall eben nicht so, wie bei den Urteilen, in denen die " Gewinner" direkt angeschrieben wurden und denen eine konkreter Gewinn zugesagt wurde.
Aber ich denke, dass wird man schon sehr bald feststellen!
LG