• kreut52
    Dabei seit: 1208304000000
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    geschrieben 1208555244000

    @buki154 sagte:

    bin ich eigentlich die einzige aus schleswig holstein :frowning:

    Kreut52 :laughing: Laut Liste bin ich wohl der einzigste aus Schleswig-Holstein???? Die anderen wollen Ihren tollen Gewinn :? wohl geheimhalten.Also mal sehen ob sich noch welche aus unserem schönen Bundesland melden. :D

  • buki154
    Dabei seit: 1208390400000
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    geschrieben 1208555566000

    @kreut52 vieleicht sind wir ja die wahren gewinner ;)

  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1208556033000

    Hallo Kessmania,

    herzlich willkommen im Club ;) Du bist Juristin...wie schön. Meine Frage an Dich; sind Sammelklagen in Deutschland überhaupt zulässig? Gibt es nicht nur die Möglichkeit der sog Prozessverbindung, wo der zugelassene Amtsrichter, getr. Prozesse zu einer gemeinsamen Verhandlung zulassen kann, wenn es bei allen Verfahren um die selbe Rechtsfrage geht? Und was will man überhaupt einklagen, den Gewinn? sprich den Aufenthalt auf einem Nilschiff mit Frühstück? und den Rest bezahle ich selber? Das ist doch vergebene Liebesmüh :( Der Bertelsmann Konzern bewegt sich mit dieser Aktion noch im dunkelgrünen Bereich. In der Gewinnmitteilung stand lediglich: Sie haben gewonnen, was erfährt man erst wenn man die Hotline anruft.. halt eine Nilreise..stimmt ja auch, nur den Flug und die Verpflegung muss man noch bezahlen. Oder wie siehst Du die Sache?

    Dies ist nur meine persönliche Meinung, bin ja auch kein Volljurist, nur eine RA-Fachangestellte.

    Gruß

    Sabine

  • buki154
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    geschrieben 1208556217000

    aber warum schreibt bc mir jetzt warten sie unser angebot ab

    und nicht warten sie die gewinnunterlagen ab :frowning:

  • Ahotep
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    geschrieben 1208556477000

    @buki154,

    weil es ja auch nur ein "Angebot" ist und war. Du hast lediglich den Aufenthalt auf dem Schiff gewonnen mit Frühstück :laughing: Über den Rest, wie Flug Verpflegung und Ausflüge, Transfer usw. unterbreitet man Dir dann großzügig ein Angebot :rofl:

    Gruß

    Sabine

  • Drusilla
    Dabei seit: 1208044800000
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    geschrieben 1208557509000

    @buki154 sagte:

    bin ich eigentlich die einzige aus schleswig holstein :frowning:

    Nö! :laughing:

    Wohne auch im schönsten Bundesland. ;)

  • tosca4711
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    geschrieben 1208557656000

    Gibt es eigentlich jemand aus Sachsen, Thüringen, Mecklenburg Vorp.,Bayern ????? Oder kommen die erst später in die Verlosung.

    23.11-27.11 Dublin
  • kessmania
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    geschrieben 1208557749000

    @Ahotep sagte:

    Hallo Kessmania,

    herzlich willkommen im Club ;) Du bist Juristin...wie schön. Meine Frage an Dich; sind Sammelklagen in Deutschland überhaupt zulässig? Gibt es nicht nur die Möglichkeit der sog Prozessverbindung, wo der zugelassene Amtsrichter, getr. Prozesse zu einer gemeinsamen Verhandlung zulassen kann, wenn es bei allen Verfahren um die selbe Rechtsfrage geht? Und was will man überhaupt einklagen, den Gewinn? sprich den Aufenthalt auf einem Nilschiff mit Frühstück? und den Rest bezahle ich selber? Das ist doch vergebene Liebesmüh :( Der Bertelsmann Konzern bewegt sich mit dieser Aktion noch im dunkelgrünen Bereich. In der Gewinnmitteilung stand lediglich: Sie haben gewonnen, was erfährt man erst wenn man die Hotline anruft.. halt eine Nilreise..stimmt ja auch, nur den Flug und die Verpflegung muss man noch bezahlen. Oder wie siehst Du die Sache?

    Dies ist nur meine persönliche Meinung, bin ja auch kein Volljurist, nur eine RA-Fachangestellte.

    Gruß

    Sabine

    Hallo Sabine,

    Du hast schon recht, dass es in Deutschland die typischen "Sammelklagen" so nicht gibt!

    Gemeinsame Prozessführung gibt es in Deutschland daher nur bei der so genannten Streitgenossenschaft, wenn die Kläger hinsichtlich des Streitgegenstandes in Rechtsgemeinschaft stehen oder aus dem selben tatsächlichen oder rechtlichen Grund berechtigt sind. Dies sind sie im typischen Fall der class action nicht, da jeder wegen der ihm individuell zugefügten Schäden berechtigt ist, also nicht aus dem selben Grund.

    Eine andere Möglichkeit ist die Prozessverbindung nach § 147 ZPO. Dabei kann der Richter mehrere getrennte Prozesse zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbinden, wenn es in allen Prozessen um dieselben Rechts- und Tatfragen geht.

    Jeder Kläger muss in Deutschland seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen.

    Daher würde es vorliegend wohl eher zu einer Prozessverbindung kommen.

    Ich meinte das mit der Sammelklage auch nur symbolisch.

    In Bezug au den möglichen Klagerfolg kann ich zur Zeit nicht besonders viel sagen. Ich habe von dem Club nur eine telefonische Gewinnzusage, so dass es ohne weiteren Schriftverkehr nicht möglich ist, genaueres mitzuteilen. Es ist in diesem Fall eben nicht so, wie bei den Urteilen, in denen die " Gewinner" direkt angeschrieben wurden und denen eine konkreter Gewinn zugesagt wurde.

    Aber ich denke, dass wird man schon sehr bald feststellen!

    LG

  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1208558276000

    @ Tosca,

    da schlägt der Hot Button erst nächste Woche zu :laughing: Mich würde ja wirklich mal interessieren, wieviele Gewinner es überhaupt gibt? Ich habe die Damen im Pflegestift meine Schwiegermutter, die alle im BC sind, gewarnt...nicht anrufen und keine Lose kaufen...wäre ja auch eine Frechheit bei Demenzkranken :(

    Gruß

    Sabine

  • karin55
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    geschrieben 1208561271000

    Hi,

    gerade im Fernsehen - RTJ2 - anrufen 0800er Nummer. Gewinn: Nilkreuzfahrt. Sie melden sich :laughing:

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