• heike0906
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    geschrieben 1229542392000

    mmh,warte noch bis Freitag,dann ruf ich bei 1 2 Fly mal an,....

    Danke jenshu :D :D :D :D :D

  • muschelsucherin
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    geschrieben 1229554434000

    ich habe am 21.11 im Internet gebucht und am 26.11 wurde es von meinem Konto abgebucht.

    Noch eine Frage :

    der Sicherungsschein vom DRS hat keine Datum ( Gültigkeitsdauer )

    Nach Anfrage bei -- 1 2 Fly -- ist es eine Allgemeingültigkeit ohne Datum.

    Ich bin etwas verunsichert.

    Bei Hanse Merkur ist immer eine Gültigkeitsdauer vermerkt.

    LG. Muschelsucherin

  • heike0906
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    geschrieben 1229619490000

    Heute wurde die Anzahlung abgebucht... :laughing:

    Jetzt bin ich mal gespannt ob ich noch ne schriftliche Bestätigung von 1 2 fly erhalte.

  • Urlaubskalle
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    geschrieben 1229706893000

    Wir waren schon 2 Mal mit 1-2-Fly in der Türkei. Es hat immer alles reibungslos geklappt, und wir waren mit dem Veranstalter mehr als zufrieden.

  • Pimbolibärchen
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    geschrieben 1229710224000

    @heike0906 sagte:

    Heute wurde die Anzahlung abgebucht... :laughing:

    Jetzt bin ich mal gespannt ob ich noch ne schriftliche Bestätigung von 1 2 fly erhalte.

    Wenn Du vom Reisebüro alles hast bekommst du nichts mehr.Anzahlung abgezogen,dann 4 wochen vorher Restzahlung.Dann Tickets 14 tage vorher.Dann schönen Urlaub.Mehr wird nichts passieren. ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;)

  • holidaycheck111
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    geschrieben 1247423802000

    Ich bin ein kleines bischen entäuscht von 1-2-fly

    Ich habe vor 6 Monaten für Sep.09 einen Urlaub nach HRG gebucht (mit Hotel) wir fliegen laut 1-2-fly mit TUI Fly ab FRA für 2 Personen.

    Nun kurzfristig wollte meine Tochter (20 J.) noch mitfliegen aber EZ mit Flug war für den termin nicht mehr Buchbar.

    Nun habe ich bei TUI-Fly den Flug (ohne Hotel) gebucht und nun erfuhr ich das 1-2-fly keine

    Hotels ohne Flug verkauft.

    Buche nun das EZ (ohne Transver) bei einem anderen Reiseveranstalter (wo nur Hotelbuchung auch geht) und nun sehe ich auf der Homepage von 1-2-fly das eine Solohotelbuchung doch geht obwohl die Damen vom Reiseveranstalter das abgelehnt hatte.

  • nate1
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    geschrieben 1247481251000

    War mit 1,2 fly im Mai 2008 im Grand Hotel Holiday Resort auf Kreta. Hat alles gut geklappt. Sehr schöne Hotelanlage mit sehr gutem Essen. Hotel hat dafür 2008 auch den Holidaycheck Award verliehen bekommen. Also gibt es auch gute Hotels bei 1,2 fly.

    "Es gibt nix Bessas wia wos Guads."
  • motte1998
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    geschrieben 1248119333000

    Hallo, ich kann nur sagen: NIE WIEDER 1,2 Fly!!! Unsere 10-jährige Tochter hatte sich letztes Jahr am 2. Tag beim durchlaufen des Pools eine starke Schnittverletzung am Fuß zugezogen, die genäht werden musste. Dann haben wir sie 11 Tage fast nur auf dem Rücken getragen (angenehm bei durchschnittlich 35 Grad) - erst am letzten Tag durfte sie wieder baden.

    Der Unfall ereignete sich morgens um halb elf, an einem Pool wo Glas-Geschirr verboten ist (woran sich aber keiner der Hotelbeschäftigten bei herumstehendem Geschirr stieß) - daher ist es unbestritten ein Fall von mangelhafter Poolreinigung und somit eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht!

    Derzeit liegen wir mit 1,2 Fly bzw. TUI in einem Rechtsstreit, aber Der Veranstalter ist absolut unbeweglich und stellt uns irgendwie als schwachsinnig hin, mit Aussagen wie " Wir bestreiten, das das Kind Schmerzen hatte" oder " Wir bestreiten, das Aktionen im Urlaub geplant waren"!

    Nein...man fährt in den Urlaub um 2 Wochen starrsinnig im Hotelzimmer zu sitzen - Geld dalassen und wieder nach Hause fliegen.

    Daher meine Meinung zu 1,2 Fly bzw. TUI:  NIE WIEDER !!!!!!!

  • CaptainJarek
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    geschrieben 1248121848000

    Mir ist die Rechtsfigur der Verkehrssicherungspflicht bekannt und auch das Reiseveranstalter - in Deutschland - für so ziemlich jeden Mist gerade stehen müssen, der einem Urlauber in/am Hotel passiert. Aber jetzt mal ehrlich. Was willst´n Du von 1-2-Fly?

    Sollen die Dir Geld dafür bezahlen, dass Du Deinen Urlaub nicht ganz so verbringen konntest wie ursprünglich geplant? Weil Du außerstande warst entsprechend selbst auf Deine Tochter zu achten? Falls ja wie viel?

    Nochmal, mir ist die deutsche Rechtslage klar. Aber ich finde manchmal kann man´s auch arg übertreiben! Ich wäre im Urlaub zum Hotelier gewackelt, hätte ihm ordentlich die Leviten gelesen, hätte mir die Auslagen/Arztkosten erstatten lassen und mit einer kleinen Entschuldigung bei der betroffenen jungen Dame + einem Kuchen o.ä. wäre die Sache gegessen gewesen.

    Um Himmels willen, das war kein Balkon auf dem das Geländer nicht verschraubt ist, das war keine Hotelgastronomie die verdorbene Gerichte serviert, das war kein Stromkabel welches aus dem Boden ragt und an dem Spannung anliegt. Das war eine Glasscherbe und solche Dinge sind zweifelsfrei unschön ... aber sie gehören zum Leben nunmal dazu. Und das Leben ist eines der Härtesten!

    VG.

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • gabriela_maier
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    geschrieben 1248124918000

    @ captain:

    ich glaube, man muss hier ein bischen relativieren. Das dieses Unglück der Tochter nicht dem RV angelastet wird sollte ja zuerst mal klar sein. Hier geht es nur um das Verhalten des RV in bezug auf die Aufarbeitung des Geschehen. Und da sind die zitierten Forumulierungen des RV schon merkwürdig.

    Aber eine Schnittwunde im Fuss, so schlimm wie sie ist, und man muss das Kind nur noch auf dem Rücken tragen, also das ist auch für mich schwer vorstellbar. Das war ganz einfach Pech, und wie es scheint, dient es -fällt mir nicht leicht zuzugestehen- nur um Forderungen juristisch einzuklagen. Denn das kann einem Kind auch in jedem Freibad oder sonstwo passieren.

    Deine Vorschläge, wie man das Problem hätte angehen sollen, muss ich diesmal voll und ganz unterstützen. Das hätte der ganzen Familie gut getan, um einen noch halbwegs schönen Urlaub zu verbringen.

    Gruss Gabriela

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