@zemskyi
Du hast eine Pauschalreise bei 1-2fly gebucht.
Flugzeiten sind bei Buchung einer Pauschalreise immer voraussichtliche Zeiten, die vom RV geändert werden können.
Dies müsste man dir - falls du in einem RB "vor Ort" gebucht hast - auch gesagt haben.
Tätigst du deine Buchung z. B. hier bei HC, findest du einen entsprechenden Hinweis unter "Infos zu den Flügen".
Weiterhin wirst du in den AGB von 1-2fly auf diesen Punkt aufmerksam gemacht und diese AGB hast du durch Unterschrift (falls im RB gebucht) oder durch Anklicken bei einer Online-Buchung akzeptiert.
Hast du diese AGB gelesen, bevor du unterschrieben oder dein Häkchen bei der Online-Buchung gesetzt hast ?
Letztendlich findest du einen Hinweis auf die "voraussichtlichen Flugzeiten" auf der Buchungsbestätigung - zumindest steht es stets auf meinen und zwar egal, ob im RB vor Ort oder in einem Online-RB gebucht.
Demzufolge: Dir ist kein Unrecht geschehen, man hat dir keine 3 Stunden Urlaubszeit gestohlen, es gab keinen "unlauteren Wettbewerb", keine "Vera..." und keine "arglistige Täuschung".
Du warst schlichtweg uninformiert und das kannst du dem RV = 1-2fly nicht ankreiden.
Ebensowenig ist 1-2fly daran schuld, dass du ein überteuertes Mittagessen am Flughafen eingenommen hast, usw. usf. Das ist einfach Tinnef - sorry !
Ich glaub's einfach nicht !
Nun wird ein RV schon runtergemacht, weil das Mittagessen am Flughafen überteuert war.