• Sunset0815
    Dabei seit: 1359072000000
    Beiträge: 6
    geschrieben 1391872082000

    Im Mai letzten Jahres hatte ich über Alltours online eine Flugreise auf die Kanaren gebucht. Da Hotel nicht unbekannt, waren letztendlich die Flugzeiten und der Preis der ausschlaggebende Faktor für die Buchung über Alltours. Leider wurde zu meinem Verdruss die im Angebot ausgewiesene Airline in der Buchungsbestätigung gewechselt, was für mich schlechtere Flugzeiten zur Folge hatte. Wer lesen kann ist klar im Vorteil, wobei es neben unterschiedlicher juristischer Auffassung zu so einem „Lockangebot“ auch eine toller Zug eines Reiseveranstalters ist, dieses noch mal kenntlich zu machen.

    Mir ist das ganze erst mit Erhalt der Flugtickets aufgefallen, wobei ich dann direkt Kontakt mit Alltours aufgenommen habe. Wir können vorab hierzu nichts machen, aber melden Sie sich nach der Reise bei uns wieder, hieß es als Antwort. Naja, dann fliegt man erstmal in den Urlaub und nimmt dieses positive Signal bis nach der Rückkehr mit. Leider kam zur Verärgerung dann noch am Tag des Abflugs ein Austausch der ausgewiesenen Airline hinzu, mein erster Flug ohne ein Entertainment Programm, weil es eine englische Airline war.

    Jetzt wollte ich mal testen wie Alltours auf meinen Wunsch einer Kulanzzahlung von 50€ reagiert. Nachdem meine erste Nachricht abgelehnt worden ist, habe ich telefonisch Kontakt mit Alltours aufgenommen. So recht erfreut schien man nicht von dem Anruf gewesen zu sein, denn es wurde hier eher das Signale gegeben, wir prüfen noch mal. Selbst mein Angebot noch mal die wesentlichen Punkte schrift. zukommen zu lassen, wollte man erst gar nicht haben. Die gleiche Antwort wie zuvor landete Tage später in meinem Briefkasten. Nun begann ein reger Schriftwechsel, mit Abteilungsleitung von Qualitätsmanagement und Geschäftsführung Marketing und Vertrieb. Es wurde seitens Alltours sehr ausführlich auf meine Obliegenheiten zur Prüfung der Buchungsbestätigung eingegangen, der Reisemangel, der nachweislich vorhanden war, der wurde bis zuletzt völlig ignoriert bzw. in keinem Wort hierzu Stellung genommen.

    Ich möchte nicht wissen, wie Alltours im Falle eines erheblichen Reisemangels reagiert. Vermutlich gibt es auch hier einen mehr oder weniger passenden Textblock für ein Antwortschreiben.

    Schade liebe „Alltours“, hätte ich als Kunde ein wenig mehr von dem verspürt was die vielen Abteilungen in Ihrem Haus suggerieren, dann würde ich vermutlich sie als Veranstalter weiterhin empfehlen können.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1391892069000

    @Sunset

    Erst einmal herzlich willkommen im Forum.

    Zu deinem Posting:

    Die Änderung erfolgte unmittelbar mit der Buchungsbestätigung.

    Und ja, du hättest die Buchungsbestätigung überprüfen sollen. :?

    Erst nach Erhalt des Flugtickets Beschwerde zu führen, erscheint mir äußerst wenig erfolgversprechend, darf der Anbietende doch aufgrund deines "Schweigens" davon ausgehen, dass du die Änderung voll akzeptierst.

    Zu Änderungen der Airline / der Flugzeiten allgemein:

    DIE Veranstalter - und nicht nur Alltours - weisen in ihren AGB darauf hin, dass die im Angebot angegebene Airline ggf. nach der Buchung durch eine andere ersetzt werden kann. Diese AGB hast du vor der Buchung durch Anklicken oder Unterschrift akzeptiert.

    Was die damit verbundenen geänderten Flugzeiten betrifft, so waren auch diese gewiss im Angebot als "voraussichtliche" ausgewiesen.

    Airlinewechsel und Flugzeitänderung sind im übrigen keine "Spezialität" von Alltours.

    Mehr zu diesem Thema findest du im Thread ""Flugzeitänderung" .

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Sunset0815
    Dabei seit: 1359072000000
    Beiträge: 6
    geschrieben 1391898423000

    Überflüssiges Zitat entfernt

    @ Kourion

    Dem letzten Absatz würde ich keinesfalls zustimmen. Als Kunde schließe ich einen Vertrag über eine Leistung mit dem Reiseveranstalter ab. Werden die Leistungen die zu einem Flug dazu gehören nicht erfüllt, dann handelt es sich um einen Mangel. 

    Änlich sieht es übrigens auch die Frankfurter Tabelle.

  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
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    geschrieben 1391898553000

    Wo steht das denn in der Frankfurter Tabelle?

    Im übrigen bietest Du dem Veranstalter nur den Abschluss eines Vertrages an, der kommt erst zustande, wenn der Veranstalter bestätigt. Und ein Blick in die AGB erzählt Dir ganz schnell, was von den Flugzeiten der Ausschreibung zu erwarten ist. Wenn die Erwartung auch meist erfüllt wird, besteht kein Anspruch darauf.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58995
    geschrieben 1391899336000

    Sunset0815:

    Dem letzten Absatz würde ich keinesfalls zustimmen. Als Kunde schließe ich einen Vertrag über eine Leistung mit dem Reiseveranstalter ab. Werden die Leistungen die zu einem Flug dazu gehören nicht erfüllt, dann handelt es sich um einen Mangel. 

    Änlich sieht es übrigens auch die Frankfurter Tabelle.

    Es müsste heißen "die Leistungen, zu welchen ein Flug gehört" und auch darüber hinaus irrst du wahrlich gewaltig!!!

    Ich empfehle dir das Unterforum zum Reiserecht

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 29612
    geschrieben 1391899887000

    @Sunset

    Eine Nicht-Zustimmung bleibt dir selbstverständlich unbenommen.

    Allerdings ist es verwirrend, dass du im Nachhinein nicht zustimmst, nachdem du durch Akzeptierung der AGB zuvor zugestimmt hast.  :shock1:  :?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Sunset0815
    Dabei seit: 1359072000000
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    geschrieben 1391945864000

    @Mam62

    Es gibt in der Frankfurter Tabelle eine Ausführungen zum Transport. Hierunter wird auch der Mangel des "Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung (Radio, Film)"aufgeführt.

    Mir ist bekannt, dass es sich bei der Frankfurter Tabelle nur um eine Richtschnur handelt, daher erübrigt sich ein Hinweis zur Verbindlichkeit.

    Am Ende reden wir von einer Höhe von 2,5% (Rückflug war ja wie bestätigt) und daher bleibt mir am Ende die pers. Erfahrung, dass für mich zur Kundenbindung ein wenig Kulanz schon dazu gehört.

  • Sunset0815
    Dabei seit: 1359072000000
    Beiträge: 6
    geschrieben 1391946349000

    Als Nachtrag sei erwähnt, dass mir meine Obliegenheiten ja mittlerweile zu 200% bewusst sind. So viele Hinweise wie ich hierzu bekommen habe, dass kann ich selber nicht mehr zählen. Wenn ich nur halb soviel Feedback zum eindeutigen Mangel bekommen hätte, wäre ich schon vollkommen zufrieden gewesen.

    Ich habe daraus selber gelernt und mir ist dieses mittlerweile bekannt. 

    Der Reiseveranstalter kann selbstverständlich auch selber seinen Beitrag leisten, und aus meiner Sicht kundenfreundlich auftreten.

    Wenn man im Netz etwas weiterschaut, dann gibt es auch andere Sichtweisen:

    BGH: „Vorläufige“ Flugzeiten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig

    Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 10. Dezember 2013, Az. X ZR 24/13) bestätigte das Urteil des Oberlandesgerichts Celle. Zunächst stellten die Richter klar, dass es sich bei den „Ausführlichen Reisebedingungen“ um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, deren Inhalt einer gerichtlichen Kontrolle zugänglich ist. Im Anschluss entschied das Gericht, dass beide Klauseln die Verbraucher unangemessenbenachteiligen.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1391947501000

    @Sunset

    Dieses Urteil ist hier im Forum überaus bekannt und wurde bereits auf Seite 185 des Threads "Flugzeitänderung"   verlinkt und über Seiten hinweg ausführlich diskutiert.  ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
    Beiträge: 3209
    geschrieben 1391947629000

    Dann wünsche ich viel Spass beim Nachweis, dass auf der Kanarenstrecke Unterhaltung in der Beförderungsklasse üblich ist und welche da üblich ist. 2,5 % vom Reisepreis, weil keine bordeigene Unterhaltung in den knapp 5 Stunden? Die 5 Stunden sind ca 1,5 % von einem 14 tägigen Urlaub (14 * 24) und die Flugleistung wurde ja erbracht. Die Unterhaltung ist bestenfalls eine Nebenleistung, wie kann man die derart hoch bewerten? Die Fälle die der Frankfurter Tabelle auf die Du Dich beziehst, zugrundeliegen, dürften deutlich anders gelegen haben....

    Die Kemptener Tabelle führt das etwas ausführlicher aus. Sie bezeichnet unzureichenden Bordservice als Unannehmlichkeit, bei Business Class Flügen sei das in Ausnahmefällen ein Reisemangel. Ein Filmprogramm sei an Bord von Billigflügen kein Standard.

    Einen eindeutigen Mangel kann man immer noch nicht erkennen, daher gibts da auch kein Feedback zu. Was Dir in dem Fall auch nicht weiterhelfen würde, da es wohl kein Unternehmen gibt, das seine Kulanzentscheidungen durch Abstimmung in einem Forum trifft.

    Und wie viele unterliegst Du dem Irrtum, dass die in der Ausschreibung genannte Flugverbindung verbindlich ist. Das ist NICHT Inhalt der Klage beim BGH gewesen, auch wenn das 80 % der Pauschalreisenden annehmen, weil sie weder die AGB des Veranstalters, noch das Urteil und seine Begründung wirklich gelesen haben, sondern lieber irgendwelchen populistischen aber völlig falschen Kurzaufbereitungen in Massenmedien trauen, die ihnen besser ins Kalkül passen....

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