• gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1260915590000

    Es gab und gibt eigentlich auch heute noch ein ehernes Kaufmannsgesetz im Handel:

    erst die Ware, dann das Geld.

    Was sollte es für Gründe geben, eine solche Vorfinanzierung ohne nicht spezifizierte Gegenleistung zu verlangen ? Die Antwort ist einfach: es ist der profit !! Man wird nicht darüber streiten, das sofort abrufbare Leistungen, die aber auch in die Zukunft reichen, wie z.B. Streifenkarten für öffentliche Verkehrsmittel, oder Monats- oder Dauerkarten, aber zahlen für nothing ist inakzeptabel. Selbst für Strom und Wasser muss man nur Abschlagszahlungen leisten.

    Die Branche hat hier in diesem forum noch nicht offen gelegt, warum diese Vorauszahlungen notwendig sind. Und wer rechnen kann, na, der soll sich mal mit dem Volumen von grossen Zahlen beschäftigen. Und die Reisebüros kriegen doch auch nichts davon ab.

    Hatten wir das übrigens nicht schon mal in einem anderen thread ?

    Gruss Gabriela

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1260959137000

    Die "Branche" wird das auch nicht tun. Die RB´s werden es nicht tun, weil das System von Anzahlungen und Restzahlungen eine Sache der Reiseveranstalter ist. Und die Reiseveranstalter haben keine Notwedigkeit sich hier überhaupt mal zu äußern.

    Träum weiter! ( ... wie immer also! )

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • privacy
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    geschrieben 1260963158000

    Hallo Patwei,

    ausgerechnet RUF. Die haben gerade erst "eins auf den Deckel bekommen" vom Landgericht Dortmund. Bis dahin sahen deren AGB's nämlich eine Anzahlung von 15 Prozent des Reisepreises, aber mindestens 175Euro pro Gast vor.

    Das Landgericht Dortmund hat daraufhin geurteilt, dass der Urlauber dadurch unangemessen benachteiligt war. Bei Reisepreisen von zum Beispiel 350 Euro pro Person entspreche die Mindestanzahlung damit immerhin 50 Prozent.

    Zwar habe der Bundesgerichtshof (BGH) bisher nicht entschieden, bis zu welchem Prozentsatz eine Anzahlung noch zulässig sein kann. Jedoch sei durch den BGH festgelegt worden, dass es keine AGB-Klauseln geben darf, durch die der Reisende «wesentlicheTeile des Reisepreises» bereits lange Zeit vor dem Beginn der Reise zahlen muss. Genau dies sei bei diesem Veranstalter jedoch der Fall gewesen.

    Also unabhängig von der gesetzwidrigen Festpreisregelung ist auch bei einer

    40 %  - Regelung für die Anzahlung "ein wesentlicher Teil" des Reisepreises

    - nicht nur aus meiner Sicht, wie die steigenden Beschwerden zeigen -

     erreicht und vermutlich auch prozentual sogar deutlich überschritten. 

    Interessant wird das ganze ja auch durch die Argumentation in bereits geschlossenen Threads, wonach es sich ja durch "Dynamic-Packaging" um erhöhte Vorkosten des Veranstalters handle. Hier geht es aber im Wesentlichen um Bustouren. Da kann ich diese Berechtigung der Anzahlungshöhe von zuvor 15 auf jetzt 40 Prozent schon gar nicht erkennen.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • fraenni
    Dabei seit: 1192924800000
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    geschrieben 1260964543000

    Deine Argumentationen kann ich schon nachvollziehen, jedoch differenziert RUF in den AGB´s die Anzahlungshöhe.

    Auszug:

    2. Bezahlung

    Mit Erhalt der Buchungsbestätigung und des Reisepreissicherungsscheins sind die Zahlungen der eventuell abgeschlossenen Versicherung und eine Anzahlung in der Regel 20% des Reisepreises fällig, zahlbar binnen zwei Wochen. Bei gesondert gekennzeichneten Specials wird eine Anzahlung von 40 % des Gesamtreisepreises fällig.

    Vllt. wurde ein "gesondert gekennzeichnetes Special" (was immer das auch sein mag :D ) gebucht, aber dazu müsste sich Patwei mal äußern. ;)

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • goldi
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1260965777000

    Ich habe im September2009 für 12 Personen Mallorca Flüge bei AB gebucht,mit Abflug Ende Juni 2010. Einen Tag später ist der gesamte Flugpreis bereits abgebucht gewesen......

  • privacy
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    geschrieben 1260966222000

    Schon klar, Fraenni. Aber "schwammige Bedingungen" in Verbindung mit offenbar nicht zulässigen Anzahlungshöhen ergeben unter dem Strich immer noch ein Problem. Es geht ja hier auch nicht um die 20-Prozent-Regel, sondern die Sonderregelungen. Die aber dadurch auch nicht, egal ob bei Ruf oder branchenweit, gesetzeskonformer werden.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1260966697000

    @goldi

    Es geht hier um Pauschalreisen, nicht um Flugbuchungen. Vermutlich hättest Du Deine Flüge, gebucht über ein Reisebüro, auch zunächst nur anzahlen müssen. ;)

    Gruß privacy

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  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1260971511000

    @privacy sagte:

    ........ Aber "schwammige Bedingungen" in Verbindung mit offenbar nicht zulässigen Anzahlungshöhen ergeben unter dem Strich immer noch ein Problem. Es geht ja hier auch nicht um die 20-Prozent-Regel, sondern die Sonderregelungen. Die aber dadurch auch nicht, egal ob bei Ruf oder branchenweit, gesetzeskonformer werden.

    Gruß privacy

      Das ist mal wieder typisch privacy! Wenn ich schon : "offenbar nicht zulässige Anzahlungshöhen .." lese....

    Don Quichote reitet mal wieder! Ich würds Leuten überlassen über "gesetzeskonform oder nicht" zu reden, die was davon verstehen!

    Bei Dynamic-Packaging ist das sogar mehr als begründbar: Die Flugkosten machen meist um die 40 % des Reisepreises aus. Die sichert sichert sich der Veranstalter ab!

    Ganz ähnlich liegt die Kiste bei Specials oder kurzfristigen Buchungen: Die Flüge sind da fix gebucht.

    Mit solchen nebulösen Bemerkungen verunsicherst Du höchstens User, aber keine Veranstalter!

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1260979033000

    Wer sonst außer dem BGH wird von der Sache etwas verstehen. Aber es erweckt den Anschein, daß höchstrichterliche Vorgaben der Bundesrepublik Deutschland in manchen Kreisen offenbar nicht sonderlich ernst genommenwerden. Wie sonst ist es zu erklären, dass verbindliche Urteile des deutschen Bundesgerichtshofs, wonach es nicht zulässig ist,

     «wesentliche Teile des Reisepreises»

    bereits lange Zeit vor dem Beginn der Reise einzufordern, augenscheinlich und vielleicht sogar vorsätzlich zur Gewinnoptimierung missachtet werden ?

    Ohne sich festzulegen, wo fängt der "wesentliche Teil" eines Reisepreises an?

    Erst bei 50%, wie schon beanstandet oder doch schon bei 40% oder auch schon bei 21 % ? In der Tat, sehr nebulös ...

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • goldi
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 278
    geschrieben 1260983988000

    Privacy hat wohl nicht ganz den Durchblick...habe nicht gesagt das ich bei Air Berlin direkt gebucht habe, auch im Reisebüro sind die Bedingungen der AB wohl kaum anders.Ich habe mich auch nicht beschwert, sondern wollte nur sagen was bei anderen Usus ist.Wenn bei Ruf ein Special halt gebucht wurde und von dem Veranstalter die Flüge oder sonstiges sofort zu bezahlen sind, dann ist das halt so.Du tust bei nahe so, als wenn das  zinslose Kredite für Veranstalter sind.

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