Ja, manche Diskutanten sind in der Tat nur maßvoll spaßig und erst recht wenig zielführend.
Es dürfte wenige Branchen geben, die sich derart ungeniert durch Vorkasse bei den Kunden zinsfrei finanzieren. Sofern der Veranstalter nach einer Buchung seinerseits in Vorleistung zu treten hat, z.B. gegenüber einer Airline, ist es jedoch verständlich, dass er sich das Geld vom Kunden geben lässt. Und solange die Kunden bereit sind, und offenbar sind sie es ja, diese Zahlungsmethoden mitzumachen, wird sich daran auch nichts ändern.
Dabei gibt es ja durchaus Alternativen. Bei einer Direktbuchung des Hotels wird maximal ein symbolischer Betrag als Reservierungsbestätigung fällig - abgerechnet wird nach dem Aufenthalt und somit korrekt nach Leistungserbringung. Verbleibt lediglich der Flug (wenn das Auto keine Alternative ist), der im Voraus zu bezahlen ist. Das ist zwar auch durch nichts gerechtfertigt, aber wohl nicht zu ändern, Gesetze und Urteile hin oder her, solange die nicht umgesetzt werden, tut sich da mal gar nix. Wenn man bedenkt, dass im Flugpreis erkleckliche "Steuern und Gebühren" enthalten sind, welche die Airline erst am Tag des Fluges abzuführen hat, dann wird das schon recht deutlich, dass hier ein regelwidriges Verhalten vorliegt.
Das Problem ist auch weniger die Vorkasse, der Zinsverlust dürfte sich beim Kunden in überschaubaren Beträgen bewegen. Nein, problematisch ist die Umkehr der Beweislast, sprich, im Falle der Nicht- oder Mindererbringung einer Leistung darf der Kunde seinem Geld hinterherrennen und muss diese Nichterbringung vor Gericht beweisen. Würde erst am Ende abgerechnet und der Kunde bezahlt nur tatsächlich erbrachte Leistungen, müsste der Leistungsanbieter beweisen, dass er eine vertraglich festgelegte Leistung erbracht hat.
Das ist schon ein erheblicher Unterschied.