Nach diesen teils "emotionalen Schilderungen" wäre es sehr interessant zu wissen, wie genau die Beschwerde lautete und dargelegt wurde. Die Erwähnung "Sch...laden" in einer Reklamation führt jedenfalls in den allermeisten Fällen zu einer Verlagerung des Schreibens in einen weit entfernten Stapel mit der Kennzeichnung "irgendwann mal wenn nichts anderes zu tun ist".
Bucher Reisen
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geschrieben 1479562635000“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
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geschrieben 1479606079000
Die Beschwerde lautete wohl falsches Hotel und verschimmeltes Zimmer - wobei ich nicht so recht verstanden habe, welcher Vorhalt schließlich geheilt werden konnte?
Hatte das gebuchte Hotel ein Schimmelproblem oder das alternative?
Wurde Bucher für die eigenmächtige Abhilfe in Anspruch genommen?
Was genau wird vom Veranstalter gefordert?
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1479653096000
wenn ich das richtig gelesen und verstanden habe, wurde gefordert in dem gebuchten Hotel unterzukommen oder, wenn dies nicht möglich ist die sofortige Rückreise.
Gebucht wurde das Hotel ja vorwiegend wegen der Rutschen für die Kinder und nicht irgend ein Hotel, oder?
Sealord -
geschrieben 1479668951000
Wenn ich es richtig lese, wurde man dank Nachdruck in das gebuchte Hotel verbracht, welches sich jedoch als Fehlgriff erwies (vermutlich trotz der Rutschen ...).
Megalodon schaffte sodann selbst Abhilfe und siedelte in ein eigenmächtig gebuchtes Hotel um. Die Kosten der Maßnahme werden nun vermutlich (zu Recht!?) von Bucher gefordert, allein bleibt eine Reaktion darauf bislang aus.
(Lasse mich gerne korrigieren!)
Zu Bucher vor Ort:
Ich sehe hier keine großen Versäumnisse, eine gewisse Frist zur Abhilfe muss gewährt werden. Der Reisegast hatte inzwischen eigenmächtig Abhilfe geschaffen, demnach hatte die Vertretung vor Ort keine Gelegenheit mehr zu helfen.
Zur Reaktionszeit von Bucher nach der Rückkehr:
Hierzu fehlen tatsächlich sämtliche relevanten Angaben.
Die Reise wurde im Januar gebucht, doch wann fand sie statt?
Wann wurde Beschwerde geführt und ist demnach die Reaktion überfällig?
Auch bei tadelloser Dokumentation sind Bearbeitungszeiträume von ca. 6-8 Wochen üblich. Ob diese schon überschritten wurden lässt sich aus dem Vortrag leider nicht erlesen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1479682935000
4. Ich erkläre das ich darauf bestehe in das Hotel zugelangen welches ich auch gebucht habe, oder sofort einen Rückflug antrete.
5. Wir kommen nach 3 Stunden in ein Schwesterhotel von dem wir am nächsten Tag in "unser gebuchtes Hotel" fußläufig umziehen können / müssen.
6. Wir ziehen in das andere Hotel.
@vs,
Du wirst sehr wahrscheinlich richtig "liegen".
Die Punkte 3 bis 6 sind doch sehr widersprüchlich, sodaß ich nun auch nicht weiß, was richtig ist. Welches Hotel denn nun?
Sealord -
geschrieben 1479728928000
Ja, widersprüchlich zum einen und unpräzise zum andern.
So bleibt das halt ein Nie-wieder-Ding der üblichen Art, da offenbar an einer Klärung kein Interesse besteht.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1488290333652 , zuletzt editiert von content @ hc
Keine Ahnung wie oft ich schon bei Bucher gebucht habe, nur war es 2016 das letzte mal. Wir waren auf Teneriffa in einer Anlage untergebracht, gleich am ersten Tag haben wir festgestellt, dass auf gewisse Störungen in, und um das Hotel nicht hingewiesen wurde. Zuhause mal bei anderen Anbieter in der Hotelbeschreibung nachgesehen, und siehe da, es wurde überwiegend auf die umstände hingewiesen, (durch den Flughafen in der nähe, kann es zu Fluglärm kommen) warum steht das nicht bei Bucherreisen in der Beschreibung.
Hatte Bucher darauf kontaktiert, denen geht das buchstäblich am ***** vorbei, da ich damit rechnen müsste, wenn ich in so eine Anlage gehe, ich kann nur jedem raten sich die Hotelbeschreibungen bei anderen Anbietern durchzulesen, vor allem bei der Lage des Hotels.
Ich gebe wenn es sein muss lieber ein paar Euro mehr aus, aber nie mehr mit Bucherreisen
wer mit meiner Rechtschreibung nicht klar kommt, sollte sich eine Antwort sparen -
geschrieben 1488295444821
...und auf die naheliegende Idee proaktiv schon vor der Buchung den Namen des Hotels wegen der Lage bei Google-Maps einzugeben bist du nicht gekommen ...?
Life is too short to limit your vision ... indeed -
geschrieben 1488382931397 , zuletzt editiert von nate1
@Heinz der Hesse
Warst du nicht im Sept. 16 im IFA Interclub Altantic? Dort in der Nähe gibt es doch nur den kleinen El Berriel Aeroc Airport. Da verkehren doch nur ab und an kleine Flugzeuge. Wir haben mal nebenan in Bahia Feliz gewohnt, von Fluglärm kann man da aber keinesfalls sprechen. Über wirklichen Fluglärm hättest du dich beschweren können, wenn du direkt neben dem Airtport Las Palmas de Gran Canaria gewohnt hättest.
"Es gibt nix Bessas wia wos Guads." -
geschrieben 1497383920444
Hallo,
haben gestern über hollydaycheck bei bucher eine reise gebucht. Schnäppchen... Aska just in Beach, 31.10.2017- 15.11.2017, All incl. Reisepreis für Beide 874,00 Euro. Inclusiv aller Transfers. Schnäppchen
2 Stunden später wurde von Bucher die Reise storniert...wegen fehlerhafter Datenübermittlung nicht verfügbar ist. Aus diesem Grund müssen wir ihnen mitteilen das ihr Buchnungsauftrag nicht bestätigt werden kann.
Wie soll das gehen? Bei der Buchung über Hollydaycheck gibt es immer eine Anfrage an den Veranstalter, ob die Reise verfügbar ist.
Im übrigen Bedankt sich Hollydaycheck über den verbindlichen Buchungsauftrag.
Gibt es da rechtliche Möglichkeiten?
Gruß No_Frills