• santamarinello
    Dabei seit: 1182124800000
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    gesperrt
    geschrieben 1197889578000

    Bucher-Kunden dürften im selben Flieger sitzen wie die Neckermänner oder Cookianer - ist ja alles eine Firma. Von allfälligen Flugzeitenänderungen sind also die auch betroffen. Ansonsten muss halt überlegt werden, dass normalerweise die GLEICHE Leistung einen zumindest ähnlichen Preis kostet (schenkt einem keiner irgendwas) und sich darum die Frage zu stellen ist wo bei Bucher die Leistung nach unten abweicht.

  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
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    geschrieben 1197898513000

    @simi

    wegen den Leistungen am besten im RB beraten lassen sowie die Beschreibungen mit den anderen RV vergleichen.

    LG

  • simi23
    Dabei seit: 1108425600000
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    geschrieben 1197963378000

    Hallöchen

    Wir haben gebucht :D

    Wie ich gesehen habe fliegen wir mit der LTU und bei Neckermann & TC ist es mit der Condor und da gibts ein Condor-Check in. Ich nehm mal an, im LTU Flieger sind nicht nur solche die bei Bucher gebucht haben. Wird hoffendlich schon alles gut gehen. Aber nur weil wir später dran sind, gleich 300.- euro mehr / Pers. bezahlen, wollten wir nicht.

    Danke und Grüsse

    2014: Khao Lak, Rom, Kefalonia, Elsass, Venedig 2015: Zypern 2016: Korfu 2017: Korfu 2018: Kos 2019: Elsass, Kefalonia 2021: Kefalonia 2022: Menorca 2023: Brindisi 2024: Parga
  • helmthiss
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    geschrieben 1308053768000

    Hallo,

    ich habe mit meiner Familie über Ostern eine Woche Urlaub auf Teneriffa bei dem Anbieter Bucher Reisen GmbH gebucht. Kurz vor Abflug erhielten wir dann die Mitteilung, dass unser Hotel überbucht wäre und man bot uns ein Ersatzhotel an, das allerdings nicht mit dem gebuchten gleichwertig war. Wir hatten ein Hotel gebucht, bei dem die Unterbringung der Familie in zwei getrennten Zimmer erfolgen sollte, im Ersatzhotel stand allerdings nur ein Zimmer für alle zur Verfügung. Als Alternative bot man uns noch die kostenlose Stornierung oder die Zahlung eines Aufpreises für ein gleichwertiges Hotel an. Auf Grund der Kürze der Zeit haben wir uns für ein gleichwertiges Ersatzhotel entschieden und darauf gehofft, dass Bucher Reisen dies ohne Mehrkosten zur Verfügung stellt. Dies ist allerdings nicht geschehen, sondern meine Kreditkarte wurde mit den Mehrkosten von 279 € belastet und auch nach einer Reklamation erhielten wir keine Erstattung.

    Nachdem ich nun mehrere Internetforen zu diesem Thema angeschaut habe, habe ich festgestellt, dass dies bei Bucher Reisen kein Einzelfall ist. Viele Reisende beschweren sich über überbuchte Hotels und eine Unterbringung in nicht gleichwertigen Ersatzhotels.

    Daher mein Rat, Finger weg von Bucher Reisen GmbH.

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1308067212000

    Bei

    "...Als Alternative bot man uns noch die kostenlose Stornierung oder die Zahlung eines Aufpreises für ein gleichwertigesHotel an. Auf Grund der Kürze der Zeit haben wir uns für ein gleichwertiges Ersatzhotel entschieden und darauf gehofft, dass Bucher Reisen dies ohne Mehrkosten zur Verfügung stellt. Dies istallerdings nicht geschehen, sondern meine Kreditkarte wurde mit den Mehrkosten von 279 € belastet und auch nach einer Reklamation erhielten wir keine Erstattung..."

    war die Erwartung für Rückerstattung der Mehrkosten sehr blauäugig und kein Grund eigentlich für Deinen Schlusssatz.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1308080107000

    @helmthiss

     

    Ich habe dich doch richtig verstanden ? Es gab 3 Alternativen:

    1. ein nicht gleichwertiges Ersatzhotel, da z. B. statt 2 Zimmer für die Familie nur 1 Zimmer für alle

    2. die kostenfreie Stornierung

    3. ein gleichwertiges Ersatzhotel gegen Aufpreis.

    Du hast dich für Lösung 3 entschieden und dich auf diesen "Handel" eingelassen - wohl wissend, dass der RV für das gleichwertige Hotel einen Aufpreis einfordert.

    Und dann hofftest du, dass er dennoch die Zusatzkosten übernimmt ?

     

    M. E. hast du zu schnell zugesagt. Dir steht in einem solchen Fall ein gleichwertiges Ersatzhotel zu... und zwar ohne Aufpreis.

    Dadurch, dass du dich bereit erklärt hast, den Aufpreis zu zahlen, hast du es dem RV leicht gemacht. Schade.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • chepri
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    gesperrt
    geschrieben 1308081608000

    @Kourion sagte:

    Dir steht in einem solchen Fall ein gleichwertiges Ersatzhotel zu... und zwar ohne Aufpreis. 

    Das ist natürlich richtig, aber das weiß der Reiseveranstalter 100%ig auch. Ich finde es eine absolute Unverschämtheit, die Unwissenheit der Kunden derart auszunutzen. Seriöses Geschäftsgebaren ist etwas anderes, aber dass in dieser Branche vieles nicht in Ordnung ist, ist ja nichts Neues.

    In diesem Fall ist es aber ein ganz besonders perfides Spiel, das man mit dem Kunden trieb:

    1.) Verständigung kurz vor Reisebeginn, dadurch setzt man den Kunden natürlich sehr unter Druck

    2.) Als "kostenlose" Alternative bietet man ein Angebot, das mit dem ursprünglich gebuchten absolut nichts zu tun hat und von dem anzunehmen ist, dass es der Kunde ablehnt. Vermutlich würde der RV sogar noch ein Geschäft machen, würde es der Kunde annehmen.

    3.) Aber natürlich darfst du kostenlos stornieren lieber Kunde (Dass hier gute Chancen bestehen, einen ordentlichen Schadenersatz zu fordern wird natürlich verschwiegen, geschweige denn ein solcher angeboten)

    4.) Hurra, hier ist die Rettung! Wir haben noch ein gleichwertiges Angebot, lieber Kunde, allerdings musst du da noch ein wenig drauflegen.

    Wie oben schon geschrieben, ist in meinen Augen ein solches Geschätsgebaren höchst unseriös (vorausgesetzt, der TO hat den Sachverhalt korrekt geschildert) und nachdem helmthiss hier lesen darf, dass man ihn vorsätzlich über den Tisch gezogen hat, wird seine Liebe für diesen Veranstalter sicherlich nicht neu entflammen.

    Ich kann es gut verstehen!

  • vonschmeling
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    geschrieben 1308082574000

    Ich erlaube mir die Bemerkung, dass die Einschätzung der "Gleichwertigkeit" hier nur auf der subjektiven Darstellung des Urlaubers fußt.

    Scheints war zwar die Aufteilung der Familie auf zwei Räume ein wichtiger Aspekt, könnte aber auch ein Zimmer mit wesentlich größerer Grundfläche alternativ angeboten worden sein oder andere Leistungen des Ersatzhotels unter objektiven Kriterien doch eine "Gleichwertigkeit" herbeigeführt haben.

    Zwar ist "Überbuchung" ansich ein Reizthema, für eine "Warnung vor Veranstalter" oder der Unterstellung "unserösen Geschäftsgebarens" jedoch sind hier m.E. mal wieder deutlich zuwenig Einzelheiten bekannt! 

    :?

    Auch in kurzer Zeit könnte der Urlauber dies für ihn wichtige Kriterium dargestellt und verhandelt haben, was wohl tatwahrhaftig etwas realistischer gewesen wäre, als in guter Hoffnung auf Kulanz ein - mutmaßlich! - höherwertiges und daher Aufpreis pflichtiges Angebot zu buchen?!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • chepri
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    geschrieben 1308083064000

    @vonschmeling sagte:

    Ich erlaube mir die Bemerkung, dass die Einschätzung der "Gleichwertigkeit" hier nur auf der subjektiven Darstellung des Urlaubers fußt. 

    Schon richtig, aber darauf kommt es an. Ich wünsche mir ja auch immer möglichst viel Details, aber in diesem Fall bin ich mir ziemlich sicher, dass es schwer fallen dürfte ein Gericht zu finden, das "gleichwertig" urteilt, wenn der Kunde vorbringt, zwei getrennte Zimmer seien für ihn unabdingbar. Egal, was das andere Hotel sonst zu bieten hat.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1308084688000

    @chepri

    Der Kunde hat es jedoch offenkundig leider erst hier vorgebracht - und das war nicht sehr strategisch!

    :disappointed:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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