• gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1234279502000

    @ Ruth28:

    in einem anderen thread schreibt der "Rechtsexperte" Mosaik, das die deutschen Gerichte in vergleichbaren Fällen den RV`n etwa 7 -10 Tage "Irrtumsfrist" zugestanden haben. Ich würde deswegen hart bleiben. Darüberhinaus gibt es den sogenannten "Organisationsmangel". Das heisst, Gerichte legen Unternehmen ( nicht nur RV ) auf, ihren Geschäftsbetrieb so zu organisieren, das Fehlerquellen so früh wie möglich aufgedeckt werden. Das ist natürlich relativ, aber 3 Wochen halte ich für unannehmbar.

    Ich weiss es nicht, aber könnte mir vorstellen, das FTI sich auch nach ISO DIN 9000 o.ä. hat qualifizieren lassen. Das Qualitätshandbuch muss solche Pannen ausschliessen.

    @ chepri:

    der Preis hat sich von € 700.-- auf € 1.150.-- erhöht ( schlimm genug !! ) Ruth28 hat einmal den Preis pro Person und einmal für 2 Personen angegeben.

    Gruss Gabriela

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1234282194000

    @ Ruth28:

    hab vergessen dich zu fragen, zu welchem Preis es bei HC eingestellt war, mit

    € 700.-- oder zu einem anderen ( höheren ) Preis ? Und wie waren die Preise der anderen Anbieter bei HC ? Hast du bei HC oder im RB gebucht ?

    Du liegst mit deiner Einschätzung als Eröffnungsangebot durchaus im Rahmen, habe selbst vor 2 Jahren für 13 Tage im wieder eröffneten Clubs Magic Life Kemer nach umfangreichen Renovierungen rund € 650.-- bezahlt.

    Ich würde an deiner Stelle per Einschreiben/Rückschein unter Fristsetzung FTI mitteilen, das du nicht bereit wärst, die höheren Preis zu bezahlen. Falls sie das nicht akzeptieren würde ich die Reise selbstverständlich kostenfrei stornieren und FTI ankündigen, wegen des Vertrauensbruches die Reise bei einem Mitbewerber zu buchen und nach der Rückkehr Klage über den überschiessenden Betrag zu erheben. Hoffentlich hast du noch keine Anzahlung geleistet.

    Wenn ja würde ich alternativ in dem Einschreiben FTI mitteilen, das du -falls sie den Preis nicht wie gewünscht reduzieren- den neuen Preis unter Vorbehalt vorerst akzeptierst und nach dem Urlaub die Sache gerichtlich klären lassen.

    Gruss Gabriela

  • Ruth28
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    geschrieben 1234364531000

    Hallo und vielen Dank für deine Vorschläge.

    Also ich habe am 15.01.gebucht über << Werbung >>. FTI war der günstigst mit 697 EUR Superior-DZ/AI/direkter Meerblick. Der nächste war etwas über 1000 EUR ÖGER. Für 14 Tage ab München 1.-15.Mai. Normales DZ war gar nicht drin! Heute haben sie das Lowcost DZ für 905 EUR drin. Gestern bekam ich eine Mail von << Werbung >> mit folgenden Text:

    wir bedauern sehr, dass wir Sie und die Gäste xxxxx über die Preisanfechtung informieren mussten.

    Gerne nehmen wir auf den Einspruch der Kunden wie folgt Stellung:

    Das Instrument der Anfechtung des Reisevertrages, was wir mit unserem Schreiben an Sie angewendet haben, ist bereits im Gesetz verankert und zwar in §119 BGB womit wir hier im Einklang mit den rechtlichen Vorschriften handeln.

    Aufgrund der von uns erfolgten Anfechtung ist der Reisevertrag als von Anfang an NICHTIG zu betrachten. Die Anlage eines falschen Datensatzes stellt keinen unbeachtlichen Motivirrtum dar, wenn es beim Anlegen der Daten zu einem Fehler kam, der sich unverändert in der Buchungsbestätigung fortgesetzt hat. Vertippt sich bei der manuellen Eingabe der Daten der die Daten eingebende Mitarbeiter versehentlich und wird aufgrund dieser (fehlerhaft eingegebenen) Daten dann die Buchungsbestätigung erstellt, ist dieser Fehler so zu behandeln, als ob sich der Mitarbeiter bei Erstellung der Buchungsbestätigung auf einer Schreibmaschine verschrieben hätte. Der Irrtum unterliegt daher den Regeln über den Erklärungsirrtum.

    Es handelt sich folglich nicht um den Fall eines unbeachtlichen Motivirrtums, bei dem der Erklärende intern mit falschen Daten arbeitet und dann irrtümlich ein darauf basierendes Angebot abgibt, das diese fehlerhafte Kalkulationsdaten kombiniert, sondern um einen Erklärungsirrtum, für den das Gesetzt die Möglichkeit der Anfechtung vorsieht. Die zum Vertragsabschluss führende Willenserklärung wurde hier auch wirksam angefochten mit der Folge, dass diese Willenserklärung NICHTIG ist. Es fehlt deshalb an miteinander korrespondierenden Willenserklärungen und dmait am entsprechenden Reisevertragsabschluss. Mangels Reisevertrages sind wir nicht zur Leistungserbringung zu einem Preis von 1.394 Euro verpflichtet.

    Gerne jedoch bieten wir den Gästen die Reise zum Kulanzpreis von 2.344 Euro (statt regulär 2.734 Euro) an.

    Mit freundlichen Grüßen

    Da soll sich noch jemand auskennen.

    LG Ruth

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1234365288000

    @ Ruth28:

    lass dich nicht beirren. Dieses Schreiben von FTI ist ein dort fest etablierter Baustein in ihrem Kommunikationssystem. Haben Haus-Juristen formuliert. Erfahrungsgemäss lassen sich von diesem Standardschreiben x% beeinflussen und geben auf.

    Für die, die hartnäckig bleiben, gibt es ebenfalls einen Baustein, und möglicherweise auch für die, die dann immer noch nicht "kirre" sind.

    Gibt es übrigens auch bei Versicherungen, wenn du einen Anspruch anmeldest.

    Ich bleibe bei meinen Vorschlägen. Lasse dich um Gottes Willen nicht von deinen Urlaubsplanungen abbringen. Teile FTI deine Vorstellungen mit ( und immer mit Fristsetzung ) und buche deinen Urlaub, geniesse ihn und anschliessend kann man erholt in eine Auseinandersetzung eintreten. Kampflos -darüber bis du dir im Klaren- bekommst du nichts !!!!

    Gruss Gabriela

  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
    Beiträge: 679
    geschrieben 1234367800000

    Auch wenn es selten vorkommt, hier bin ich weitestgehend mit gabriela_maier einer Meinung.

    Ob der Vertrag wirksam angefochten wurde darf zumindest bezweifelt werden. Ich kann nur raten, sich hier anwaltlich beraten zu lassen (oder zumindest beim Verbraucherschutz). Liegen die Voraussetungen vor, wird der Anwalt dann die Anfechtung als unwirksam zurückweisen.

    Gruß,

    soedergren

  • inge.marion
    Dabei seit: 1110758400000
    Beiträge: 50
    geschrieben 1234510807000

    Hallo,

    wir waren 2008 mit FTI auf Mallorca. Kann nicht klagen! Es gab keine Beschwerden.

    LG

    Marion

    Mari
  • mmkaupe
    Dabei seit: 1165190400000
    Beiträge: 10
    geschrieben 1235586401000

    Hallo,

    waren im Nov./Dez.2008 in der Türkei. FTI hat leider nicht so angenehme Flugzeiten gehabt - 9.40 h hin und 6.10 h wieder zurück und das bei einer einwöchigen Reise.

    Die Organisation war gut und es hat alles geklappt. Der Reiseleiter vor Ort war nix. Er wollte nur seine Reisen verkaufen und hat uns wie zwei unwissende Reiseende behandelt. War nicht so toll. Wir waren schon oft in der Türkei und waren nicht auf ihn angewiesen.

    Viel Spaß im Urlaub!

    Gruß

    mmakupe

  • Traumzeit
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1235782837000

    Was ist eigendlich der Unterschied zwischen FTI und FTI Packaging?

    LG Traumzeit

    Leben bedeutet unterwegs zu sein,nicht möglichst schnell anzukommen... Das Reisen seit jeher wie zu Homer´s Odysseus Zeiten... ein Abenteuer.
  • TvB
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    Beiträge: 601
    geschrieben 1235819314000

    FTI Packaging ist der dynamische Veranstalter, FTI der Klassiche.

  • Traumzeit
    Dabei seit: 1228089600000
    Beiträge: 391
    geschrieben 1235821474000

    Und das heißt :frowning: mal wieder doof gefragt ?

    Traumzeit

    Leben bedeutet unterwegs zu sein,nicht möglichst schnell anzukommen... Das Reisen seit jeher wie zu Homer´s Odysseus Zeiten... ein Abenteuer.
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