@Klaus Je sagte:
Bei der FTI haben wir absolut positive Erfahrungen sammeln dürfen in Bezug auf Umbuchungen. Wir hatten Ägypten gebucht und wollten seinerzeit (noch vor den Reisewarnungen der Regierung) nach Gran Canaria umbuchen. Nach kurzen Diskusionen war dies mit einem kleinen Aufpreis möglich (deutlich unter der Stornierungsgebühr).
Sehr negative Erfahrung mussten wir allerdings mit dem Büro auf Gran Canaria machen. Die Mitarbeiterin war zwar sehr freundlich und hilfsbereit, aber in Bezug auf unsere erheblich verspätete Ankunft (lag allerdings an der Fluggesellschaft) wollte man uns mit einem "Taschengeld" abspeisen. Die eindeutigen Europäischen Gesetze diesbezüglich sollten komplett ausser Acht gelassen werden. Somit müssen wir jetzt von Zuhause aus unsere Rechte geltend machen. Allerdings müssen wir uns jetzt mit der FTI Zentrale auseinandersetzen. Hier wäre Service angesagt.
Sonst aber gerne wieder mit FTI.
Manchmal macht man sich vielleicht zu hohe Vorstellungen seiner Ansprüche für eine Entschädigung bei einer Flugverspätung.
Bei einer Pauschalreise stehen gegen den Reiseveranstalter nur die Ansprüche zur Verfügung, welche sich aus dem Reiserecht ergeben ! Eine 4 stündige Verspätung muss hingenommen werden. Ab 4 Stunden gibt es 5 % vom Tagesreisepreis für jede Stunde: ReisePreis/Anzahl der Reisetage= Tagesreisepreis.
Die Ansprüche der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes beziehen sich nur gegen die Flugesellschaft selbst.
Ich denke schon, dass man Ihnen einen kulantes Angebot gemacht hat.
Vielleicht sollte man sich bevor man eine Negativkritik schreibt, zuerst über seine Rechte informieren.