@ Gastwirt:
da stimme ich dir zu. Ich muss zugeben, das ich mich mit dem Begriff eines "virtuellen Veranstalters" auch sehr schwer tue. Ist das so was ähnliches wie "Leerverkäufe von Aktien" ? Die man sich in Hoffnung auf einen niedrigen Preis zum späteren Lieferdatum auf Leihbasis anschafft und dann -ohne sie zu besitzen- auf dem Markt verkauft ? Die letzte virtuelle Veranstaltung habe ich in einem amerikanischen Fernsehsender gesehen, als dort eine Person "virtuell" auftrat, also die zu sehen war aber nicht wirklich da war. Gibt es sowas auch in der Reisebranche ? Man lernt doch nie aus !
@ Alic4:
Was dir passiert ist sehe ich genau so wie du als direkt Betroffene als nicht nachvollziehbar an. Aber: Vertrag ist Vertrag !
@ privacy:
die AGB`n von VTours sind Bestandteil eines jeden Einzelvertrages, den der RV abschliesst. Verträge sind zu erfüllen, das sagten schon die alten Römer. Aber hier kann nur eine Klage gegen einzelne Passagen der AGB`n helfen, wonach z.B. die Stornokosten von 40% bei Stornierungen 6 oder mehr Monaten vor Antritt der Reise rechtens sind oder den oder die Betroffenen unangemessen benachteiligen. Die Gerichte - und jetzt ganz wichtig: sofern sie denn daraufhin angesprochen werden- prüfen sehr genau, ob solche pauschalen Stornierungskosten ohne Einzelnachweis dem Gesetz standhalten. Jeder sieht ein, wenn ein Hotelzimmer einen Tag vorher gebucht und dann nicht bezogen wird, das dafür 100% ohne Nachweis des Schadens in der Höhe akzeptiert wird. Ich weiss nur in einem ganz anders gearteten Fall, das pauschale prozentuale Stornokosten höchstrichterlich abgesegnet wurden: das sind in der Umzugsbranche 30% des vereinbarten Entgeltes. Man ging davon aus, das die Beauftragung erfahrungsgemäss 4 - 2 Wochen vor Auftragsausführung erfolgt, und die Nachfrage des Marktes ( als möglichen Ersatz ) Richtung des ursprünglich vereinbarten Termines kontinuierlich abnimmt.
Ich halte pauschale Stornokosten von 40% ein halbes Jahr vor der Leistung für juristisch äusserst bedenklich: aber wo bisher kein Gericht dazu entschieden hat gelten die AGB`n des Einzelvertrages.
@ hugoonline:
du must Verständnis dafür haben, das -wenn HC involviert ist- man dort sensibler reagiert. Aber rechne es dir zur Ehre an, das dir die "Chefredaktion" zu deinen Beiträgen antwortet. Das zeigt, das das Thema wichtig ist.
Gruss Gabriela