Ja ...so seh ich das auch...aber...dann sollte man auch die Schuldzuweisung und Negativbewertung für den RV differenzieren, oder?
LG Xanti
Ja ...so seh ich das auch...aber...dann sollte man auch die Schuldzuweisung und Negativbewertung für den RV differenzieren, oder?
LG Xanti
Lassen wir die Behauptung, dass virtuelle Veranstalter höhere Kosten als
traditionelle Anbieter haben, mal im Raum stehen. Belege dafür gibt es
hier ja keine.
Aber, nach Auskunft dieser Rechtsanwälte ist die Nichteinräumung einer
Umbuchungsmöglichkeit nicht zulässig:
Verpflichtung der Reiseveranstalter, Änderungswünschen auch ohne Neubuchung nachzukommen
Vielleicht hilft das bei der Urlaubsplanung.
Gruß privacy
@Günter/HolidayCheck sagte:
Zunächst mal ist HolidayCheck auch ein Reisebüro.
Hallo,
sicher, aber halt keines mit dem man spricht, bevor man bucht. Oder wenn dann nur bei besonderen Fragen.
Ihr müsst ja davon ausgehen, daß der Kunde das Datum ganz bewusst gewählt hat. Zum Einen habt Ihr ja nicht alle Ferienzeiten von ganz Deutschland im Kopf und zum Anderen spricht der Kunde ja nicht mit Euch und sagt bewusst, daß er ein Angebot in den Ferien will, sondern sucht sich diese Reise komplett selbst aus. Wobei auch hier Ausnahmen sicher die Regel bestätigen.
Ich möchte aber einmal vermuten, daß dieser Buchungsfehler bei 99 % aller stationären Büros aufgefallen wäre, was aber nicht negativ gegen Euch gemeint ist, denn ein Fehler liegt ja nicht vor. Das Problem liegt halt am System an sich und läßt sich auch kaum beseitigen. Wenn ich halt ohne direkten Kontakt zum Verkäufer buche, muß ich halt darauf achten, daß ich wirklich ALLES richtig mache.
Ich zitiere einmal aus Deinem Link:
"Grundsätzlich sind die Reiseveranstalter verpflichtet, Änderungswünschen des Reisenden nachzukommen, wenn diese keine erhöhten Schwierigkeiten oder Kosten verursachen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Änderung keine Kosten verursacht."
Somit ist diese Formulierung also ungefähr soviel wert wie ein fünf Jahre alter Dollarschein aus Simbabwe. Und wie ich das Kind dann nenne spielt keine Rolle. Ob ich also 250,- € Stornokosten, oder 250,- € Umbuchungsgebühren zahlen muß ist mir dann letzten Endes völlig egal. Meinem Geldbeutel auch!
Aber den Satz an sich finde ich schon klasse. So toll einfach nichts zu sagen, schafft kaum jemand! Anwälte in die Politik! Nichts für Ungut. Kann ja im Eifer des Gefechtes passieren. Aber der Link sagt leider gar nichts aus, außer daß ich den Eindruck nicht loswerden kann, daß hier eine Interessensgruppe Kunden sucht.
Gruß
Berthold
Der Knackpunkt an der Angelegenheit ist doch eher, dass die AGB's dieses Veranstalters zumindest in diesem Punkt offenbar nicht "wasserfest" sind.
Er muss eine Umbuchungsmöglichkeit anbieten und diese nicht in seinen
AGB's allgemein ausschliessen. Das ist eben eine einseitige Benachteiligung
zu Lasten des Reisenden. Würde vermutlich von jedem Gericht so gesehen.
Also auf Umbuchung und ggf. einer Pauschale dazu bestehen oder eben
"Butter bei die Fische" und den entstandenen Schaden offenlegen.
Vielleicht kann man sich ja auf dem kleinen Dienstweg (via Vermittler?) verständigen. Würde Sinn machen.
gruß privacy
Ich halte auch nicht viel von hier zusammen gegoogelten Kram. Und ich stimme Berthold zu, damit kann wirklich keiner was anfangen.
Als "Bezogener" kann man da durchaus so reagieren.
Kein weiterer Kommentar.
Gruß privacy
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Ach, ich dachte Vtours ist "Bezogener" ?
Du weisst was ich meine , pricacy. Du willst ohne Zweifel helfen,ehrt Dich auch- aber mit googeln kommen wir hier nicht weiter!
Hallo privacy,
da kann man involviert sein, oder auch nicht. Bitte lese einfach den fett gedruckten Teil aus Deinem Link genau durch.
V-Tours kann sich darauf berufen, daß bei tagesaktuell zusammengestellten Reisen immer erhöhte Schwierigkeiten und Kosten auftreten. Und somit sind die AGB's des Veranstalters konform. Wohlgemerkt nach der Aussage Deines Links, der ja von Anwälten stammt, die ja auch irgendwo nicht nur aus Nächstenliebe handeln.
Wenn ich also den kompletten Text dieser Website lese, dann sehe ich nicht den Reiseveranstalter als Buhmann.
Gruß
Berthold
wir haben auch schon mal terminmässig umgebucht, allerdings bei alltours und haben dafür gar nichts bezahlt. es kommt wohl darauf an wie weit man bereit ist dem kunden entgegenzukommen und was man unter kundendienst versteht. der eine machts kostenlos der andere verlangt gehühren.
Izul, man kann die Veranstalter-Typen absolut nicht miteinander vergleichen. Bitte lies mal die Ausführungen zu virtuellen Veranstaltern hier im Thread durch, dann wird Dir sicher einiges klar werden.Berthold hat es in seinem letzten Beitrag auch nochmals zusammengefasst. Das sind tagesaktuell zusammengestellte Reisen, also "Maßanzüge"wenn man so will. Gib mal einen Maßanzug zurück....
Alltours ist ein normaler Veranstalter, kein virtueller!
kann man mit virtuellen Veranstaltern "richtig" verreisen
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!