WAS ETI UNTER BILLIG REISEN VERSTEHT
Ich habe ETI am 26.02.14 folgende e-mail geschickt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor einiger Zeit fand ich Ihren Brief vom 12.04.2012 wieder, in dem Sie uns Bahnkosten zurückerstatten wollen. Der Betrag von €13,60 war für uns ein Indiz wie großzügig Ihr Herz ist und wie kundenfreundlich Sie in Wirklichkeit sind. Dass wir einiges hinnehmen mussten - längere Fahrt, lange Wartezeiten an Bahnhöfen und die unerträgliche Kälte interessierte keinen. Sie waren bestimmt sehr erfreut, dass wir Ticketabos haben und deshalb viel günstigere Bahntickets erhalten. Hier haben Sie auch von unseren Abos profitiert. Oh, wie armselig diese Welt doch ist!
Eine Entschädigung haben wir nicht verlangt - nur was Sie normalerweise für die Bahn Tickets hätten zahlen müssen - € 58,00. Wir erwarten, dass Sie zumindest dieser Forderung nachgehen. Von Anerkennung einer Rechtspflicht reden wir nicht. Wir reden von Anstand. Den Reisegutschein können Sie jemand andern andrehen. Trotzdem
Mit freundlichen Grüßen
Diese e-mail wurde einfach an mich kommentarlos zurückgeschickt. Unsere Flug wurde kurzfristig geändert und für die entstandenen Unannehmlichkeiten wollte ETI uns mit €13,60 abspeisen, aber nur mit der Bedingung, dass wir eine Erklärung unterschreiben, indem wir "mit der obengenannten Kulanzentschädigung zur vollumfänglichen Abgeltung der geltendgemachten Ansprüche aus dem Reisevertrag 3307881 einverstanden."
Echt billig, oder?